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In Wien hat es laut Mitterlehner zuletzt massive Preissteigerungen beim Gas gegeben. Ob diese gerechtfertigt seien, müsse geprüft werden.

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Wien - Seit Jahren habe man in Österreich mit der gleichen Problematik bei Preisabsprachen und Gebietsaufteilungen zu tun, sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) bei der Vorstellung des Begutachtungsentwurfes zum Wettbewerbs- und Kartellrecht gemeinsam mit Justizministerin und Parteikollegin Beatrix Karl am Mittwoch in Wien. Deshalb soll nun nachjustiert werden und unter anderem die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gestärkt werden. Außerdem soll bei der Überprüfung von Preissteigerungen im Gas- und Strombereich die Beweisführung erleichtert werden.

In Wien etwa hat es laut Mitterlehner zuletzt massive Preissteigerungen beim Gas gegeben. Ob diese gerechtfertigt seien, müsse geprüft werden, man müsse sich etwa die Beschaffungsbedingungen der Unternehmen ansehen. So zahle ein durchschnittlicher Haushalt in Wien im Vergleich zu Berlin beim Verbrauch der gleichen Gasmenge um bis zu 500 Euro mehr, beim Strom seien es bis zu 240 Euro mehr, so der Wirtschaftsminister heute. Außerdem könne in Wien ein Anbieterwechsel bei Strom nur bis zu rund 100 Euro bringen, in Berlin aber bis zu 500 Euro.

Obwohl in der Vergangenheit bei den Energieversorgern etwas bewegt wurde, will Mitterlehner nun die zuständigen Wettbewerbsbehörden weiter stärken. Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass die Behörde nur mehr den Nachweis erbringen muss, dass die Preise eines marktbeherrschenden Energieversorgers höher als in einem vergleichbaren Markt sind, um ein Verfahren einleiten zu können. In dem Verfahren soll es dann zu einer Beweislastumkehr im Vergleich zur geltenden Rechtslage kommen: Der Energieversorger soll nachweisen, warum die höheren Preise gerechtfertigt seien.

Stärkung der BWB

Das bisherige System - Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Bundeskartellanwalt - hat sich Mitterlehner zufolge bewährt. Dennoch soll die BWB weiter gestärkt werden, die künftig laut dem Begutachtungsentwurf Auskunftsbescheide erlassen kann. Sollten Unternehmen Auskünfte verweigern, kann die BWB Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängen, so Mitterlehner.

Darüber hinaus soll die in der Praxis bewährte Kronzeugenregelung im Kartellrecht ausgeweitet werden. Die Behörde soll künftig den Kronzeugenstatus auch dann vergeben können, wenn bei der Behörde bereits ein Verdacht auf Verstöße gegen das Kartellrecht bestehen. Bisher erhält ein Unternehmen den Kronzeugenstatus nur dann, wenn die BWB in der Sache nicht ermittelt bzw. kein Verdacht vorliegt.

Ein fairer Wettbewerb sei ein Anreiz für mehr Effizienz und komme auch den Konsumenten zugute, sagte Justizministerin Karl. Sie kündigte an, dass die bisherigen Ausnahmen für bestimmte Bagatellkartelle fallen sollen. So sind derzeit Preisabsprachen und Marktaufteilungen erlaubt, falls sie gewisse Marktschwellen nicht erreichen. Außerdem kündigte Karl die Veröffentlichung von Kartellentscheidungen in der Ediktsdatei an. Denn Geschädigte würden bei der Durchsetzung ihrer Rechte oft an mangelnder Information leiden. Außerdem soll auch die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen bei Kartellfällen erleichtert werden.

Mit dem Reformpaket zum Wettbewerbs- und Kartellrecht sollen insgesamt drei Gesetze - das Wettbewerbs-, Kartell- und Nahversorgergesetz - novelliert werden. Die Frist für die Stellungnahmen für den heute in Begutachtung gehenden Entwurf ist mit fünf Wochen angesetzt.(APA)