Der Ermittlungsakt im Fall Grasser hat seinen Weg in die Medien gefunden. Es gibt ein paar neue Ungereimtheiten, besonders was den regen Transfer von Bargeld über die Grenze betrifft. Aber, wie der Falter resümiert, es gibt zwar eine Indizienkette, doch: "Der letzte Beweis ist nicht zu finden." Man muss also die Unschuldsvermutung ernst nehmen. Aber was ist nun? Kann die Staatsanwaltschaft nach nunmehr zwei Jahren mit guten Erfolgsaussichten Anklage erheben oder nicht? Das hängt von einigen Faktoren ab:

Erstens, ob die in Liechtenstein und der Schweiz beschlagnahmten Unterlagen, die nun, zumindest was Liechtenstein betrifft, doch an Österreich "ausgeliefert" werden, neues, eindeutiges Material enthalten.

Zweitens, ob einer der Beteiligten/Beschuldigten redet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Walter Meischberger für Grasser Konten mit Schmiergeld treuhändisch verwaltet hat. Redet "Meischi" doch noch?

Drittens: die Steuerseite. Grasser hat in diversen ausländischen Stiftungen 9,3 Millionen geparkt. Habe er überwiegend in seiner kurzen Tätigkeit für Meinl verdient, sagt er. In einem Steuerverfahren, das ja läuft, müsste Grasser die Herkunft seiner Einkünfte belegen. Überdies sagt die Finanz, von der Summe seien maximal 4,4 Millionen in Österreich versteuert worden. Über die Steuerschiene müsste also eine Klärung der Sache möglich sein. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.1.2012)