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12.000 Inserate, ein Ergebnis: Viele Firmen ignorieren die gesetzlichen Bestimmungen.
Von einem "Umkehrschwung" war die Rede, "Sanktionen wirken", hat es geheißen. Was vor kurzem in einer Studie der Gewerkschaft bejubelt wurde, wird jetzt von einer anderen relativiert. Lediglich 39 Prozent der Stelleninserate werden mit dem zu erwartenden Mindestgehalt veröffentlicht. Eine Angabe, die eigentlich verpflichtend ist.
Das ist das Ergebnis einer Analyse des österreichischen Stellenmarktes, die von anzeigendaten.at durchgeführt wurde und die derStandard.at vorliegt. Unter die Lupe genommen wurden 12.000 Stelleninserate in 23 Print- und Online-Jobbörsen, die seit 1. Jänner 2012 von 2.500 Unternehmen geschaltet wurden.
Gesetzlicher Hintergrund
Seit 1. März 2011 müssen alle Jobanzeigen, egal ob intern oder etxtern publiziert, mit der Angabe zum Mindestentgelt in Euro versehen werden. Das Gesetz ist Teil des Gleichbehandlungsgesetzes und soll die Lohnschere zwischen Männern und Frauen sukzessive verringern, indem Löhne transparenter gemacht werden. Strafen werden seit 1. Jänner verhängt. Der erste Verstoß hat eine Ermahnung für das Unternehmen zur Folge, weitere werden mit Geldstrafen von bis zu 360 Euro pro Inserat geahndet.
Eine vor rund zwei Wochen veröffentlichte Studie kam zu einem völlig anderen Resultat. Nämlich, dass sich fast 83 Prozent der Firmen an die Pflicht halten. Analysiert wurden hier die Inserate, die am ersten Jännerwochenende (7./8. Jänner) in den Tageszeitungen STANDARD, "Presse", "Kurier" und "Kronen Zeitung" geschaltet wurden.
Online in Studie integriert
Die Diskrepanz zwischen den beiden Untersuchungen erklären die Initiatoren gegenüber derStandard.at mit dem Hinweis, dass die aktuelle Analyse viel umfangreicher sei. Im Gegensatz zur anderen wurden dieses Mal auch Stellenmärkte im Internet einbezogen.
Vor dem 1. Jänner und der Sanktionsmöglichkeit hielten sich lediglich fünf Prozent der Firmen an die gesetzlichen Bestimmungen. Verstöße können sowohl von Einzelpersonen als auch von der Gleichbehandlungsanwaltschaft bei der zuständigen Bezirksbehörde, dem Magistrat, angezeigt werden. (red, derStandard.at, 25.1.2012)
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Im Vorjahr, wo noch nicht gestraft wurde, gaben lediglich fünf Prozent das zu erwartende Mindestgehalt an - Sanktionen wirken
Die einfachste Abhilfe wäre, einen Spielraum anzugeben, was ist einem Arbeitgeber eine Stelle wert: zB 50000 bis 60000 Jahresbrutto, und nicht: suche Wunderwutzi - gerne mit Doktorat, laut Kollektiv 2040 Euro brutto, Überbezahlung möglich. Wäre wesentlich sinnvoller und würde Personalern auch viel Arbeit sparen um Absagen zu schicken (so man überhaupt eine bekommt).
Verhandeln kann man in einem bestimmten Rahmen, jedoch möchte man auf jede Stelle jemanden mit einer gewissen Qualifikation, genaugenommen auch niemanden, der heillos überqualifiziert ist. Daher kommt auch nur ein Rahmen für den Gehalt in Frage, und in dem kann man ja verhandeln.
Ich spreche von einem Rahmen, den die Firma dann auch tatsächlich zahlt, was bringt sonst überhaupt ein Mindestgehalt, wenn die Firma dann sagt: ja, wir würden dich nehmen nur um weniger Geld? Das würde doch heißen, man ist unterqualifiziert und dann wird man üblicherweise ja eh nicht eingestellt.
Ich weiß nur aus eigener Erfahrung, dass es recht schwierig sein kann, um ein Gehalt zu verhandeln wenn man neu ist auf diesem Gebiet und auch niemand kennt, der einen ähnlichen Job hat. Da wäre ein Rahmen extrem hilfreich. Nur ist ein Rahmen natürlich va. für ein Unternehmen hinderlich, weil dann plötzlich da steht, was drin ist. Und HR hat in großen Unternehmen ja eh kaum mehr Entscheidungskompetenz, da bleibt nur mehr Gehalt und Vertrag übrig.
WENIGER als das Mindestgehalt können's eh nicht bekommen - es geht um mehr, und um die Frage: wieivel mehr.
Wenn's schlechter verhandeln können, können's auch die Interessen des Unternehmens schlechter vertreten. Klar ist verhandeln schwierig - aber ein wichtiges Skill. Da kann man schon fragen: Was tun's denn, um das besser zu erlernen? Dafür wär ich dann bereit mehr zu zahlen.
Es geht ja auch nicht darum, was das Uunternehmen bezahlen will - sondern was IHR Rahmen ist, in dem Sie zufrieden wären. Wenn ichd as Gehalt vorgeb nehmen's den Job und schimpfen dann vielleicht darüber. Solche Leute gibt's wirklich, die ja sagen und dann anderen die Schuld geben. Das ist wichtig zu vermeiden.
Zwei Antworten:
* Weil das der Gersetzgeber nicht vorgesehen hat.
* Weil das die Arbeitgeber nicht wollen.
In den derzeitigen Formulierungen - wie zB "Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass ..." und "... aber auch deutliche Überzahlung ..." kommt klar heraus, welche Bedeutung das hat.
das mit der kv angabe kann man bei qualifizierten jobs doch nicht so ernst nehmen. habe mich auch bei einem job beworben, wo stand 1300btto mit erheblicher überzahlung - in wirklichkeit war dann ein btto-gehalt von 3400 drin. deshalb sollte man sich von solchen angaben nicht abschrecken lassen.
Zuerst nur eine Ermahnung! Und dann bis zu 360 Euro. Jeder weiß, dass die Erststrafe wesentlich geringer als die Höchststrafe ist. Und dann werden die Delikte wahrscheinlich - wie beim Tabakgesetz - als fortgesetztes Delikt und nicht als Einzeldelikte gewertet werden: eine weitere Bestrafung ist also erst nach dem ersten Strafbescheid möglich. Wem fallen solche lächerlichen Strafen ein?
Aus der Sicht einer Firma ist eine Gehaltsangabe doppelt gefährlich. Schreiben sie ein niedriges Gehalt oder nur den KV rein, werden sich sicherlich weniger Bewerber melden. Ist hingegen ein üppiges Gehalt angegeben, wird dies bei den angestellten Mitarbeitern für Verwunderung und Frustration sorgen, wenn diese nicht so gut bezahlt werden.
So oder so wird es langfristig für höhere Löhne sorgen, und das ist gut. Für jeden Mitarbeiter und für die Wirtschaft.
Wenn Sie in Ihrer Firma ein derartiges Lohngefälle haben, stimmt ohnehin etwas nicht.
Man sollte doch nie glauben, dass Mitarbeiter untereinander nicht auch über's Gehalt reden...
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