Post-Chef Appel kündigt Klage an, in Abstimmung mit dem Bund: Rückzahlungsentscheidung für uns nicht nachvollziehbar
Brüssel - Die Deutsche Post muss auf Geheiß der EU-Kommission
dem Staat Beihilfen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro zurückzahlen. Der
Bonner Konzern habe zu viel Geld für Briefe kassiert und Hilfen des Staates für
Beamtenpensionen erhalten, entschied die Brüsseler Behörde am Mittwoch. Die Post
kündigte umgehend eine Klage gegen den Beschluss an - und zeigte sich
optimistisch, erneut vor Gericht eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission
kippen zu können. Die Rückzahlung berücksichtigt sie deshalb erst gar nicht bei
ihrer Dividenden- und Ertragsplanung.
Aus einer Kombination hoher regulierter Preise und Subventionen für
Pensionszahlungen an Beamte sei ab 2003 eine illegale Beihilfe von 500 Mio. bis
zu einer Milliarde Euro entstanden, erklärte die EU-Kommission in Brüssel.
"Diese Beihilfen verschaffen der Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern
einen Vorteil." Die genaue Höhe des Betrags, den der Konzern an den Staat zahlen
muss, müssen die deutschen Behörden noch ermitteln. Die Kommission genehmigte
zugleich Ausgleichszahlungen für den Universal-Postdienst in Höhe von 5,6 Mrd.
Euro.
Wettbewerbsverzerrung verhindern
"Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und
Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten
abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar
Joaquin Almunia. Die EU-Kommission hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen
an die Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011
ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen worden. Die Post hatte schon einmal
2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Mio. Euro
angeblicher Subventionen gewonnen. Inklusive Zinsen waren dem Bonner Konzern
dann über 900 Mio. Euro aus der Staatskasse zugeflossen. Die Luxemburger Richter
hatten damals bemängelt, die EU-Wettbewerbshüter hätten nicht ausreichend
geprüft, ob ihre Vorwürfe berechtigt seien.
"Das ist eine lange Geschichte von Fällen, Anfechtungen und Urteilen - wir
versuchen jetzt, alle offenen Fragen dieser langen Saga abschließend zu klären",
sagte Kommissar Almunia. Die Kommission werde ihre Entscheidung im Falle einer
Klage aber vor Gericht entschlossen verteidigen.
Post kritisiert
Dazu erhält die Kommission bald Gelegenheit: "Die Rückzahlungsentscheidung
der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage",
kritisierte Post-Chef Frank Appel. Der Post-Vorstand sei "überaus
zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben wird
und gehen von einer Rückzahlung des Betrags inklusive Zinsen aus", unterstrich
er. Die Zahlung solle lediglich in der Bilanz 2012 erfasst werden, die
Ertragslage werde ebenso wie die Dividende für 2011 damit nicht berührt. Das
operative Gewinnziel für 2011 habe der Konzern erreicht, versicherte Appel. Die
Post hatte ein Ebit von mehr als 2,4 Mrd. Euro für das vergangene Jahr
prognostiziert.
Die Monopolstellung staatlicher Postunternehmen wurde in den vergangenen
Jahren in der EU aufgebrochen. Trotzt der vollständigen Liberalisierung des
deutschen Briefmarktes 2007 liegt der Marktanteil des ehemaligen Monopolisten
noch immer bei rund 90 Prozent. Neben der Post hat sich indes noch kein
Konkurrent bereit gefunden, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Briefen sicherzustellen. Wettbewerber konzentrieren sich vor allem auf die
weitaus profitablere Geschäftspost.
Die Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für
Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie etwa die flächendeckende
Versorgung mit Postdiensten, erstatten. Die Kommission genehmigte deshalb
Ausgleichszahlungen von 5,6 Mrd. Euro, die der Staat der Post von 1990 bis 1995
für die Kosten des Universal-Postdienstes zahlte. Auch darf den ehemaligen
Staatsbetrieben kein Nachteil aus ihrer Pflicht entstehen, Beamtenpensionen zu
zahlen. Eine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten ist jedoch
verboten.
Insgesamt habe die Post seit 1995 vom Staat rund 37 Mrd. Euro zur
Finanzierung der Beamtenpensionen erhalten, erklärte die EU-Kommission. Die Post
habe zudem ein Teil der Portoeinnahmen dazu eingestrichen. Schließlich habe die
Post geringere Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte zahlen müssen als
die private Konkurrenz. Der unfaire Vorteil belaufe sich insgesamt auf 500 Mio.
bis eine Milliarde Euro ab 2003. Die Berliner Regierung habe die Anzahl der
Beamten nicht übermittelt und müsse den Betrag deshalb selbst ausrechnen, sagte
Almunia.
Die EU-Kommission nahm auch in Belgien, Frankreich und Griechenland die
staatlichen Ausgleichszahlungen für universelle Postdienste ins Visier. Die
belgische Post muss 417 Mio. Euro zurückzahlen. Für Frankreich und Griechenland
wurden die Beihilfen dagegen genehmigt. (APA/Reuters)