Umstrittene Neuerung

Zwang zur Blutabnahme für HIV-Verbreiter

24. Jänner 2012 18:28
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    Foto: apa/gindl

    Die Bluttestverpflichtung soll vor allem Polizisten Sicherheit geben, die fürchten, mit HIV angesteckt worden zu sein. Verfassungsexperte Funk spricht von "gesetzlichem Huschpfusch".

Wer in Verdacht steht, andere mit HIV angesteckt zu haben, kann seit 2012 zur Blutabnahme gezwungen werden - Die Neuerung, die Polizisten schützen soll, wurde in aller Stille eingeführt, eine Höchstgerichtsklage läuft

Wien - Nach Spuck-, Beiß- oder Stichattacken durch Festgenommene, Häftlinge oder Patienten quäle die Angst, sich im Dienst mit dem HI-Virus angesteckt zu haben, Polizisten, Justizwachebeamten und Sanitäter "über Wochen, ja Monate", schildert der Sicherheitssprecher der SPÖ, Otto Pendl. Auch, wenn das Virus, das Aids auslösen kann, nach Stand der Wissenschaft nicht durch Tränen, Schweiß, Speichel oder Urin übertragen wird, sondern nur durch Blut, durchlebten die Betroffenen und ihre ganze Familie dann "einen wahren Albtraum".

Daher, so Pendl, sei es höchst begrüßenswert, dass in solchen und ähnlichen Fällen die als Virusträgerin verdächtigte Person seit Jänner 2012 zu einem Bluttest gezwungen werden kann: "Damit wurde eine langjährige Forderung erfüllt. Und dagegen hat eigentlich niemand etwas gehabt", erinnert sich der Nationalratsabgeordnete an den Justizausschuss am 5. Oktober 2011, als der diesbezüglichen Initiativantrag von SPÖ und ÖVP eingebracht wurde.

In letzter Minute eingebracht

Mit diesem Antrag wurde der auf der Tagesordnung stehenden, vieldiskutierten Terrorismuspräventionsgesetznovelle in letzter Minute ein themenferner Zusatz beigefügt. In Paragraf 123 Strafprozessordnung, die die Durchführung körperlicher Untersuchungen regelt, wurde eine weitere Bestimmung hinein montiert.

Stehe jemand unter Verdacht der "vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" (Paragraf 178 Strafgesetzbuch), so dürfe ihm auch ohne Einwilligung Blut abgenommen werden. "Vor 2012 war dies nur bei Täterermittlungen wegen Sexualverbrechen und schweren, in alkoholisiertem Zustand begangenen Straftaten möglich - jetzt auch in HIV-Weitergabe-Verdachtsfällen. Und die Blutabnahme kann laut Paragraf 93 Strafprozessordnung, der Zwangsgewalt und Beugemittel regelt, von der Kriminalpolizei sogar erzwungen werden", kritisiert der Wiener Anwalt Helmut Graupner

Er hat die neue Regelung beim Verfassungsgerichtshof angefochten, im Namen eines Klienten, dem eine Bluttest-Zwangsvorführung drohe: Der HIV-positive Schwule ist von einem anderen, nach Suchtgift- und Vermögensdelikten mehrfach vorbestraften Mann wegen HIV-Ansteckung angezeigt worden. Davor hatte er den Suchtkranken selbst wegen Erpressung belangen wollen. Dieses Verfahren wurde eingestellt.

"Eindeutig verfassungswidrig"

Der neue Bluttest-Zwang, so Graupner, eröffne dem Begleichen von derlei privaten Rechnungen ein weites Feld. Und er sei "eindeutig verfassungswidrig", wie der Verfassungsgerichtshof bei Bluttests alkoholverdächtiger Autofahrer bereits erkannt habe.

Dieser Meinung will sich Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk nicht voll anschließen. Laut Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention seien körperliche Eingriffe wie Blutabnahme untersagt - es sei denn, ein "starkes öffentliches Bedürfnis" bedinge anderes. Doch auch, wenn die Angst von Polizisten vor HIV ein solches sei: "Es ist absolut säumig, eine derart sensible Materie huschpfusch ohne Verfassungsmehrheit zu beschließen." (Irene Brickner, DER STANDARD; Printausgabe, 25.1.2012)

Kommentar posten
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palmström
31.01.2012 08:53
es wird von der bloggerin wiedermal so getan

als würde in unserem faschisten-folterland jedem unbescholtenen bürger der rauhe wind der strukturellen menschenrechtsverletzung ins gesicht wehen

jedoch: niemand muss polizisten beißen, niemand muss polizisten anspucken

und was die zwei streitenden betrifft, scheint es sich um einen ex-beziehungsstreit zu handeln, der da sinnloserweise bis an den egmr gezerrt wird, damit ein getesteter sich nicht nochmal testen lassen muss

finde, graupner hat da mal ins klo gegriffen mit dem fall, macht keine gute figur und wirft schon gar kein gutes licht auf die gay community

binnenischmarrn
29.01.2012 12:17

eigentlich einfach,---- leitkultur ist alles nicht, was die brickner absondert...lol

SK26
27.01.2012 23:46
Die Überschrift ist falsch!

Zwang zur Blutabnahme für HIV-Verbreiter . . . Richtig: Zwang zur Blutabnahmen bei VERDACHT auf HIV-Verbreiter , wenn man es schon weiß, wozu noch das blut testen? blut testen macht nur einen sinn wenn man es NICHT weiß... HIV-Verbreiter verbreiten HIV, bei VERDACHT auf HIV-Verbreitung muss man blut testen...

Markus Hochstaffl=Wasserpfeiffenorschloch
27.01.2012 17:57
habe falsche Nummer Gepostet Sory

Drahdiwaberl Supersheriff:http://www.youtube.com/watch?v=hcuxj9mEXog

Markus Hochstaffl=Wasserpfeiffenorschloch
27.01.2012 17:53

Sehr gut man sollte bei den Polizisten nicht nur HIV Tests sonder auch Standardmäßig einmal im Jahr auch Drogen Medikamenten und Alkoholkontrollen durchführen im sinne der Volksgesundheit Schützt die Bevölkerung, nicht nur die Polizei!
Aber uns schützt ja keiner vor der Polizei,
Beschweren müßens ein schriftlichen Antrag ausfüllen,
Drahdiwaberl - Widerstand:http://www.youtube.com/watch?v=0FHQ41wrj1s

Renegade Hardware Ltd.
27.01.2012 16:36
..."durchlebten die Betroffenen und ihre ganze Familie dann "einen wahren Albtraum""

Für unaufgeklärte Menschen ist das ganze Leben ein Albtraum...

Cloon
 
29.01.2012 11:49
solche de...ten meldungen...

sind ebenfalls ein albtraum...

grüsse CLoon

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27.01.2012 10:03
Übertragung

"Auch, wenn das Virus, das Aids auslösen kann, nach Stand der Wissenschaft nicht durch Tränen, Schweiß, Speichel oder Urin übertragen wird, sondern nur durch Blut, (...) "

Da bin ich aber froh, dass der Virus nicht durch ungeschützten Geschlechtsverkehr/Analverkehr übertragen werden kann...

SK26
27.01.2012 23:05

geschlechtsverkehr/analverkehr kann kleine wunden, offene stellen hervorrufen, und schon haben sie die übertragung über blut....dagegen schützt nur ein kondom, und das auch nur wenn es keine risse hat

Zaphod Beeblebrox III
26.01.2012 08:33
Was viele nicht wissen:

In jedem Spital wird vor jeder OP ein HIV-Test gemacht, ohne den Patienten zu fragen. Das ist einfach bei der Routineblutuntersuchung dabei...

super cat
28.01.2012 18:18

Was passiert, wenn sich bei diesem Test herausstellt, dass der diesbezgl. ahnungslose Patient HIV-Positiv ist?

Zaphod Beeblebrox III
28.01.2012 18:31
Dann hat er noch mal Glück gehabt !!

Und wird behandelt, bevor AIDS zum Ausbruch kommt.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
29.01.2012 23:36
Zum glück zwingen, koste es was es wolle?

Ist es für sie auch ein glück wenn sie ungefragt bzw. gegen ihren willen z. b. jahrlelang wehrlos an vielen schläuchen in einem spital o. pflegeheim hängen müssen, umgeben von irgendwelchen maschinen mit personal u. dessen auffassung von pflege, hilfe u. glück wehrlos ausgeliefert?
Wollen sie wirklich andere zu ihrem(!) glück zwingen, koste es was sie wollen?

Zaphod Beeblebrox III
30.01.2012 08:48
Ich will gar nichts...

Ich habe nur auf ein Faktum hingewiesen, das ist alles !!

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
26.01.2012 17:35
Wäre das nicht illegal?

3ch0
27.01.2012 08:57

nein, nur vernünftig..
solange die Daten unter Verschluss bleiben...

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
27.01.2012 21:12
Genaueres 2. teil: ...und -

u. sie über die Konsequenzen aufzuklären. Es ist nicht damit getan, Sie über die medizinisch-technische Seite eines HIV-Tests zu informieren. Der Aufklärungspflicht ist erst dann Genüge getan, wenn Sie auch über die Konsequenzen eines möglichen HIV-positiven Testergebnisses für Ihre weitere Lebensplanung aufgeklärt wurden.
Tipp: Sollte an Ihnen ohne Ihre Einwilligung ein HIV-Antikörpertest vorgenommen worden sein, wenden Sie sich unverzüglich an eine der AIDS-Hilfen Österreichs oder an einen Rechtsanwalt. Berücksichtigen Sie dabei, dass z. B. eine Klage wegen "eigenmächtiger Heilbehandlung" innerhalb von sechs Wochen ab "Kenntnis von Tat und Täter" eingebracht werden muss. Unter Umständen ist sogar eine Klage wegen Körperverletzung möglich.

binnenischmarrn
29.01.2012 12:01

die klage sollte an den gehen, der den hiv nachweis behindert- sonst wird die aids hilfe zur aids förderung...

binnenischmarrn
29.01.2012 11:58

und worin liegt der sinn, es nicht zu wissen?..

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
27.01.2012 21:09
Genaueres:

aidshilfe: "Darf ein HIV-Test ohne Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden?
Routinemäßige HIV-Tests sind ohne Einwilligung des Patienten/der Patientin grundsätzlich rechtswidrig. Der Arzt darf mit dem abgenommenen Blut nur solche Untersuchungen durchführen, die im sogenannten Behandlungsvertrag enthalten sind. Der HIV-Antikörpertest gehört nicht zu den Routineuntersuchungen, in die man im Rahmen ärztlicher Untersuchungen stillschweigend (auch ohne Aufklärung durch den Arzt) einwilligt.

Was heißt Aufklärungspflicht des Arztes?
Vor der Einwilligung steht die Aufklärung. Der Arzt ist verpflichtet, vor der Durchführung eines HIV-Tests Patienten über Art und Risiko eines geplanten Eingriffes zu informieren und ..." 2.teil folgt

Nichts ist wahr, (fast) alles ist erlaubt
 
26.01.2012 19:19

Das Leben und die Gesundheit der die OP durchführenden Personen zu schützen? Außerdem hat die betreffende Person vlt keine Ahnung, dass er diese Krankheit hat, und so kann er Schritte dagegen unternehmen.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
27.01.2012 19:20
Das individuum entscheidet über seinen -

körper u. sein leben u. seine therapie u. untersuchungsmethoden u. sonst prinzipiell niemand, schon gar kein bezahlter dienstleister im weisskittel!

Das lehren uns geschichte u. menschlichkeit!

binnenischmarrn
29.01.2012 12:02

na so ein schm.rrn- und darf weiter leute anstecken- sorry, aber da hört sich das verständnis auf...

Montgomery McFerryn
27.01.2012 12:16

Das geht es eher um die richtige Behandlung und Diagnose. Wenn jemand HIV positiv ist muß das der Arzt bei den Medikamenten auch mitberücksichtigen.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
27.01.2012 00:16
Heute -

weiss jeder laie, dass gerade ein med. profi sich u. die patienten immer durch die üblichen, normalen vorsichtsmassnahmen zu schützen hat - immer u. ziemlich einfach!
Dazu braucht es keine zwangsuntersuchungen (mit unabsehbaren folgen für den patienten) gegen o. ohne den willen des patienten!
Die menschenrechte gelten für alle - nicht nur für bestimmte lobbys! Es handelt sich nicht um lobbyrechte!

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