Ab 1. März werden in Wien die Gebühren für das Kurzparken erhöht. Dann verlieren jene Parkscheine ihre Gültigkeit, die noch nach dem derzeitigen Tarif gekauft wurden. Diese können gegen den entsprechenden Aufpreis bis spätestens Ende August umgetauscht werden, teilte das Büro von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou am Dienstag in einer Aussendung mit. Möglich ist dies in ausgewählten Trafiken, den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien und in allen Stadtkassen der MA 6 (Rechnungsamt).

Wer bis zu 30 "alte" Parkscheine sein Eigen nennt, kann diese bis 31. Mai gegen Aufzahlung in 200 Trafiken bzw. in den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien umtauschen. Bis Ende August können die Scheine dann nur noch in allen Stadtkassen der MA 6 gegen Aufzahlung umgetauscht oder auch zurückgegeben werden. Wer mehr als 30 Parkscheine besitzt, kann diese - ebenfalls bis Ende August - in der Stadthauptkasse im Rathaus umtauschen bzw. retournieren.

Rückgabe

Bis Ende August gibt es außerdem die Gelegenheit, in der Stadthauptkasse ältere Parkscheine als jene mit dem aktuell gültigen Tarif zurückzugeben bzw. einzutauschen. Sogar Exemplare mit Schilling-Aufdruck bzw. doppelter Preisauszeichnung (Euro/Schilling) werden noch genommen. Die Rückgabe kann auch per Post unter Bekanntgabe der Bankverbindung erfolgen, hieß es in der Aussendung.

Beim Handyparken erfolgt die Umstellung automatisch. Ab 1. März kostet das Parken in einer kostenpflichtigen Zone pro halber Stunde einen Euro statt bisher 60 Cent. Eine Stunde schlägt mit zwei Euro zu Buche. Für 90 Minuten muss man drei Euro, für zwei Stunden vier Euro berappen. Kurzparker, die nur zehn Minuten stehen bleiben, können ihr Fahrzeug weiterhin gratis abstellen.

Mit Anfang März wird außerdem der Tarif für das Parkpickerl gesenkt. Für eine ein Jahr lang gültige Parkberechtigung werden dann nur mehr rund 179 statt derzeit noch 194 Euro verrechnet. Pickerlinhaber, die bereits jetzt eine Parkberechtigung über den 1. März hinaus besitzen, erhalten ein Guthaben über die Differenz. Diese wird beim nächsten Parkpickerl-Antrag angerechnet. Beträgt das Guthaben mehr als fünf Euro, dann kann man sich das Geld auch bar ausbezahlen lassen. Dafür muss freilich ein Antrag gestellt werden, die Formulare liegen in den Bezirksämtern auf bzw. gibt es ab Mitte Februar auf wien.at zum Download. (APA)