Gericht rügt

Meinl Bank blitzte gegen MEL-Anleger endgültig ab

24. Jänner 2012, 08:53
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    foto: apa/helmut fohringer

Während das Gericht von einer Verdrehung von Opfer- und Täter spricht, will die Bank zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen

Wien - Schlappe für die Meinl Bank: Das Geldhaus ist mit seiner Strategie, Anleger anzuzeigen, die zuvor beim Obersten Gerichtshof Recht bekommen haben, endgültig abgeblitzt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ein entsprechendes Strafverfahren nach kurzer Zeit eingestellt hatte, hat nun das Landesgericht der Meinl Bank eine deutliche Absage erteilt: Beim Vorgehen der Bank handle es sich geradezu um eine "Verdrehung von Opfer- und Täterstellung".

Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) zwischenzeitlich schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Da die rechtskräftigen OGH-Entscheide nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen "Täuschung" an. Die Argumentation: Die Kunden hätten beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über ihre Risikogeneigtheit gemacht.

Im konkreten Fall ist das Geldhaus zusätzlich gegen den Berater, der dem Anleger die MEL-Papiere vermittelt hat, vorgegangen. Die Staatsanwaltschaft Wien konnte jedoch kein strafbares Verhalten feststellen und stellte ihr Ermittlungsverfahren gegen die beiden ein. Dagegen wiederum hat die Bank einen Fortführungsantrag eingebracht, den nun das Landesgericht für Strafsachen abschmetterte. Rechtsmittel werden keine zugelassen.

Gericht findet scharfe Worte

Der Richtersenat fand in seinem Beschluss scharfe Worte: Der Meinl Bank gelinge es nicht, "auch nur ansatzweise darzulegen, weshalb die Staatsanwaltschaft ... gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen haben soll". Die Bank "brachte vielmehr - geradezu in Verdrehung von Opfer- und Täterstellung - vor, dass sie von den Beschuldigten betrügerisch getäuscht worden sei." Die Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahren aus Sicht des Gerichts völlig zu Recht eingestellt, zumal sich aus dem Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien "unzweideutig" ergebe, dass der Anleger "tatsächlich einem Irrtum unterlegen war, womit ein diesbezüglicher Vorsatz, jemanden zu täuschen, den naturgegebenen Denkgesetzen nach ausscheidet."

Dass die Meinl Bank "gegenständliches Ermittlungsverfahren primär deshalb nachhaltig betreibt, um insbesondere den Erstbeschuldigten hierdurch zu zermürben, will der Senat Genannter zwar nicht unterstellen, zumindest eine Fortführung des Verfahrens ist gegenständlich aber mangels jeglichen ersichtlichen strafbaren Verhaltens der Beschuldigten nicht einmal auch nur in Ansätzen indiziert ...", konstatiert das Gericht.

Meinl Bank sieht Schaden für Finanzplatz

Bei der Meinl Bank hieß es dazu auf Anfrage: "Man muss das zur Kenntnis nehmen. Fakt ist, dass es sicherlich negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich haben kann, wenn im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften die Unterschrift von mündigen Bürgern nicht mehr zählt." Im Falle der MEL-Anleger sei "genauso eine Unterschrift vorgelegen", die Kunden seien sich also über das Verlustrisiko bewusst gewesen, meinte ein Banksprecher.

Das Geldhaus will jedenfalls den aktuellen Beschluss nicht hinnehmen und prüft den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wie Vorstand Peter Weinzierl ankündigte. "Denn es handelt sich hier um ein eklatantes Beispiel dafür, wie uns hier der Weg zur Gerechtigkeit verwehrt wird."

Der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, hingegen ist "froh, dass ein unabhängiges Gericht feststellt, dass eine Strafanzeige gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-/Täterrolle ist". (APA)

werwolfi
11
24.1.2012, 14:12

DAS nenne ich mal Chuzpe, unfassbar... Gut, dass sie damit derartig eingefahren sind.

mayflower2
23
24.1.2012, 10:53

Genau so sind sie,diese "Herrschaften",Meinl,Grasser und Co.
Entlarvender geht`s nicht mehr.
Der Dieb schreit,haltet den Dieb.

Zivilgeselle
02
24.1.2012, 10:47
Strafanklage statt mutwilliger Einschüchterung

Die versuchte Einschüchterung von Anlegern mit Strafanzeigen ist verurteilt worden.

Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Bankenaufsicht sollten die Verantwortlichen dieser querulatorischen Praktiken zur Rechenschaft ziehen.

Das Strafverfahren gegen Meinl gehört beschleunigt. Die Staatsanwaltschaft verknüpft den Irrtum mit einem unbändigen Bereicherungsvorsatz und das ist als Betrug zu verhandeln.

So ganz nebenbei wurde KHG mit zweistelligen Millionebeträgen "versorgt", die den Anleger 30 % Abschreibung "gebracht" haben.

Kiroly1
00
26.1.2012, 17:07
Das ist im Staat Ö. erlaubt?

Ich versteh einfach nicht, wie die Justiz so lansam mahlt. Bei AWD und Immofinanz ist man hier schon weitergekommen (allerdings ohne den beratenen Kunden hier bereits die mühselig erwirtschafteten und dort eingesetzten Finanzen zurückzugeben)

Bei Meinl zieht sich das hin und her.. ob das vielleicht an den guten Beziehungen liegt...?
Fact ist vielmehr, dass sich beide Banken (Meinl und Immofinanz) auf dieselbe Weise Kundenzulauf verschafft haben:
Beide haben durch geschicktes Promoting und einen ziemlichen Stab von Vermögensberatern (im Fall von Immofinanz hauptsäc hlich AWD-Berater, aber durchaus auch andere) im Fall von Meinl viele freie Vermögensberater (nicht so organisiert wie bei AWD) diese "Perlen" der Anlage, vorwiegend für de

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