Während das Gericht von einer Verdrehung von Opfer- und Täter spricht, will die Bank zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen
Wien - Schlappe für die Meinl Bank: Das Geldhaus ist mit
seiner Strategie, Anleger anzuzeigen, die zuvor beim Obersten
Gerichtshof Recht bekommen haben, endgültig abgeblitzt. Nachdem die
Staatsanwaltschaft Wien ein entsprechendes Strafverfahren nach kurzer
Zeit eingestellt hatte, hat nun das Landesgericht der Meinl Bank eine
deutliche Absage erteilt: Beim Vorgehen der Bank handle es sich
geradezu um eine "Verdrehung von Opfer- und Täterstellung".
Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL)
zwischenzeitlich schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von
Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht auf sich
sitzen lassen. Da die rechtskräftigen OGH-Entscheide nicht
angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um
und zeigte die siegreichen Anleger wegen "Täuschung" an. Die
Argumentation: Die Kunden hätten beim Kauf der Wertpapiere falsche
Angaben über ihre Risikogeneigtheit gemacht.
Im konkreten Fall ist das Geldhaus zusätzlich gegen den Berater,
der dem Anleger die MEL-Papiere vermittelt hat, vorgegangen. Die
Staatsanwaltschaft Wien konnte jedoch kein strafbares Verhalten
feststellen und stellte ihr Ermittlungsverfahren gegen die beiden
ein. Dagegen wiederum hat die Bank einen Fortführungsantrag
eingebracht, den nun das Landesgericht für Strafsachen abschmetterte.
Rechtsmittel werden keine zugelassen.
Gericht findet scharfe Worte
Der Richtersenat fand in seinem Beschluss scharfe Worte: Der Meinl Bank gelinge es nicht, "auch nur ansatzweise
darzulegen, weshalb die Staatsanwaltschaft ... gegen eine gesetzliche
Vorschrift verstoßen haben soll". Die Bank "brachte vielmehr -
geradezu in Verdrehung von Opfer- und Täterstellung - vor, dass sie
von den Beschuldigten betrügerisch getäuscht worden sei." Die
Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahren aus Sicht des Gerichts völlig zu
Recht eingestellt, zumal sich aus dem Urteil des Handelsgerichts (HG)
Wien "unzweideutig" ergebe, dass der Anleger "tatsächlich einem
Irrtum unterlegen war, womit ein diesbezüglicher Vorsatz, jemanden zu
täuschen, den naturgegebenen Denkgesetzen nach ausscheidet."
Dass die Meinl Bank "gegenständliches Ermittlungsverfahren primär
deshalb nachhaltig betreibt, um insbesondere den Erstbeschuldigten
hierdurch zu zermürben, will der Senat Genannter zwar nicht
unterstellen, zumindest eine Fortführung des Verfahrens ist
gegenständlich aber mangels jeglichen ersichtlichen strafbaren
Verhaltens der Beschuldigten nicht einmal auch nur in Ansätzen
indiziert ...", konstatiert das Gericht.
Meinl Bank sieht Schaden für Finanzplatz
Bei der Meinl Bank hieß es dazu auf Anfrage: "Man muss das zur
Kenntnis nehmen. Fakt ist, dass es sicherlich negative Auswirkungen
auf den Finanzplatz Österreich haben kann, wenn im Zusammenhang mit
Wertpapiergeschäften die Unterschrift von mündigen Bürgern nicht mehr
zählt." Im Falle der MEL-Anleger sei "genauso eine Unterschrift
vorgelegen", die Kunden seien sich also über das Verlustrisiko
bewusst gewesen, meinte ein Banksprecher.
Das Geldhaus will jedenfalls den aktuellen Beschluss nicht
hinnehmen und prüft den Weg zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR), wie Vorstand Peter Weinzierl
ankündigte. "Denn es handelt sich hier um ein eklatantes Beispiel
dafür, wie uns hier der Weg zur Gerechtigkeit verwehrt wird."
Der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, hingegen ist "froh,
dass ein unabhängiges Gericht feststellt, dass eine Strafanzeige
gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-/Täterrolle ist". (APA)