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Mein Kampf zwischen bunten Promi-Magazinen und Auto-Journalen? Für den britischen Verleger Peter McGee ist das kein Problem. Er will am Donnerstag Auszüge aus Hitlers Pamphlet auf den deutschen Markt bringen. Geplant sind drei 15-seitige-Broschüren, die an je drei Donnerstagen den Zeitungszeugen beiliegen - kommentierten Nachdrucken von Zeitungen aus der Nazi-Zeit.
Doch die Idee kommt nicht überall gut an. Allen voran wehrt sich der Freistaat Bayern gegen die Veröffentlichung. Da Hitler bei seinem Tod 1945 offiziell am Münchner Prinzregentenplatz gemeldet war, übertrugen die Alliierten dessen Privatvermögen und somit auch die Rechte an Mein Kampf an das Land Bayern. Und das Copyright erlischt erst 2015, 70 Jahre nach dem Tod des Autors.
"Wir werden das Vorhaben mit einer einstweiligen Verfügung stoppen", sagt Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU). Dem allerdings sehen die Herausgeber gelassen entgegen. McGees Sprecher Alexander Luckow beruft sich auf die Kleinzitatsregelung, Paragraf 51 Urhebergesetz.
Diese besagt, dass man aus historischen Dokumenten zitieren kann, ohne das Urheberrecht zu verletzen. "Das Urheberrecht bezieht sich auf die Veröffentlichung des Gesamtwerkes. Das nachzudrucken haben wir keinesfalls die Absicht", erklärt Luckow.
Doch auch inhaltlich haben die Zeitungszeugen keine Bedenken. Mein Kampf , von Hitler 1924 und 1925 (zum Teil in Haft) verfasst, sei keineswegs ein strukturiertes programmatisches Werk, argumentiert Luckow: "Tatsächlich handelt es sich um ein völlig wirres, in Teilen sogar schlecht geschriebenes Konglomerat aus zeitgenössischen und persönlichen Betrachtungen."
Dieses "miserable Machwerk eines sehr schwierigen Menschen" wolle man durch die "spotlight-artige Beleuchtung" einordnen und entzaubern. Kommentiert wird es von Horst Pöttker, Professor für Journalistik der Technischen Universität Dortmund. Der bewertet die Ablehnung Bayerns als "total verklemmten Umgang mit Original-Material".
Bayern jedoch ist nicht der einzige Hort des Widerstands. "Um die Menschenverachtung der NS-Taten zu begreifen, braucht man angesichts zahlloser eindrucksvoller Orte des Grauens überall in Deutschland ganz bestimmt nicht Auszüge aus Mein Kampf in den Zeitschriftenständern", kritisiert die deutsche Familienministerin Kristina Schröder (CDU).
Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hingegen sieht die geplante Veröffentlichung entspannt und hofft, dass das Buch "ein Stück weit entzaubert" werde. Seine Vorgängerin Charlotte Knobloch ist anderer Meinung: "Es handelt sich um eine der übelsten Hetzschriften, die in diesem Land je verfasst worden ist."
"Das unlesbare Buch"
Geplant ist, dass die Broschüre am Donnerstag mit einem Konterfei Hitlers erscheint, über den Augen befindet sich ein geschwärzter Balken. Angekündigt wird das Heft als "Das unlesbare Buch". Besitz und Verkauf des Originals sind in Deutschland übrigens nicht verboten. In Österreich ist der Besitz auch nicht verboten, hingegen der Verkauf, wenn es dem Verkäufer darum geht, NS-Propaganda zu verbreiten. Eine Wiederauflage des Werks herauszubringen ist ebenso wenig erlaubt wie in Deutschland.
Antisemitismus verbreitet
In Berlin wurde am Montag zum ersten Mal ein Antisemitismus-Bericht des Bundestags veröffentlicht. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass 20 Prozent der Bevölkerung "latent" antisemitisch eingestellt seien. Es herrsche eine "bis weit in die Mitte der Gesellschaft verbreitete Gewöhnung an alltägliche judenfeindliche Tiraden und Praktiken vor". Der Antisemitismus basiere "auf weit verbreiteten Vorurteilen, tief verwurzelten Klischees und auf schlichtem Unwissen über Juden und das Judentum", sagt der Historiker Peter Longerich. (DER STANDARD, Printausgabe, 24.1.2012)
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Ist es nicht eigentlich sehr widersprüchlich, daß man ein "schlecht geschriebenes Konglomerat", ein "miserables Machwerk eines schwierigen Menschen", ein "unlesbares Buch", durch ein Verbot daran hindern will, daß es gelesen wird? Ich kenne literarisch Schlechteres, das Preise gewonnen hat. Oder darf ich den unbedarften Verdacht äußern, daß es die politischen Aussagen sind, die DAMALS als korrekt galten, heute hingegen als UNKORREKT gelten? WER BÜCHER VERBIETEN WILL, WILL AUCH DAS INTERNET VERBIETEN!!! WEHRET DEN ANFÄNGEN!
Die gescannte Ausgabe von 1936 hat 72 Mb und die PDF-Ausgabe von 1943 hat 4,5 Mb.
Ich habe bis in die Wienerzeit hineingelesen.
Der Herr H. ist in seinem selbstüberschätzenden Halbwissen echt deprimierend. Da kann ich mich ja gleich im Wirtshaus von einem Besoffenen ansumpern lassen.
Dabei soll sein Manuskript je nach Quelle von Bernhard Stempfle, aber wahrscheinlicher doch von der späteren Frau Hess in mehrmonatiger Arbeit auf lesbar redigiert worden sein.
Die Frage, die sich mir stellt, ist weniger, wer Herr H. war, dazu ist er zu lächerlich, sondern viel mehr: Wer war so skrupellos, ihn an die Macht zu bringen.
Infiziert hat ihn, sofern man seinen Angaben glauben schenken kann, sicherlich zu einem erheblichen Teil ein Herrn Lueger.
Ich verstehe die Argumentation des britischen Verlegers und stimme ihr sogar zu.
Es soll ruhig jeder lesen können, was für ein obendrein noch recht simpel formulierter Blödsinn in diesem Buch steht. Das stehen keine bahnbrechenden Ansichten drinnen, die nicht schon seit der Habsburger-Monarchie unter den Nationalisten herumgegeistert wären.
Dann hört es sich vielleicht auch endlich damit auf, dass die Deutschen sagen können, sie wären wenigstens nur auf ein "Evil Mastermind" oder ähnliches reingefallen. Nein, der Führer war kein Genie, er war in keinster Weise besonders, sondern ein gewöhnlicher Tölpel.
Ein Hitler in Auszügen kann unter Umständen darüber hinwegtäuschen, dass man das Buch einfach nicht lesen kann und das ewige Gesabbel nicht aushält. Und auch der beste Kommentar hilft nichts gegen ein großes Hitlerbild auf der Titelseite, wenn das auf manche Leute halt doch faszinierend wirkt.
ich verstehe deine intention, aber ich denke mal, dass es für bayern über den umweg des urheberrechtes am einfachsten ist, die weitere veröffentlichung zu untersagen. nationale "schwarze listen" lassen sich rechtlich wesentlich schwerer umsetzen und sind u.u. langwierig ausjudizierbar. das urheberrecht ist da schon einfacher, weil allgemein anerkannt.
spannend wird es nur, wenn sich bayern 2015 eine neue strategie überlegen muss, um das machwerk aus dem buchhandel draußen zu halten.
Das Land Bayern hat die Rechte geerbt und ist Rechteinhaber.
Das Land macht davon Gebrauch, indem es der Verbreitung des Werks seine Zustimmung versagt.
Ob das wiederum besonders klug ist (zumal das Werk 2015 eh gemeinfrei wird), kann man gerne debattieren, aber es werden halt nicht wie Du schreibst "Hi.tlers Urheberrechte" geschützt.
Der hat nämlich keine, weil er tot ist. Es gibt keine von Dir insinuierte "Schutzfunktion" des Landes über den Nachlass des Herrn Hi.tler.
denn die sind Instrumente des gelebten Nationalsozialismus.
Das Buch verstehen die Dumpfbacken ohnedies nicht. Hingegen wäre es zB für geschichtlich Interessierte und Forscher interessant, den Motiven des Irren auf die Spur zu kommen.
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