Umstrittener Befund

Tierschutzprozess: Sprachgutachter kommt nicht vor Gericht

Maria Sterkl, 24. Jänner 2012, 10:38

Wolfgang Schweiger habe nicht wissentlich einen falschen Befund erstellt, so die Begründung

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Verfahren gegen den umstrittenen linguistischen Sachverständigen im Tierschützerprozess, Wolfgang Schweiger, eingestellt. Der Vorwurf der falschen Beweisaussage sei nicht gerechtfertigt, erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme, die derStandard.at vorliegt.

Der Erstangeklagte Martin Balluch hatte Schweiger vorgeworfen, ein falsches Gutachten erstellt zu haben. Der Gutachter hatte Balluch "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" als Verfasser mehrerer Bekennerschreiben und Leserbriefe identifiziert. Diese Wertung hatte auch bei mehreren österreichischen Linguisten für Irritation gesorgt. Während des Gerichtsverfahrens stellte sich ein früherer Geschäftsführer des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) als tatsächlicher Urheber eines der Leserbriefe heraus, ein weiterer Text soll in Wahrheit eine Collage aus zwei Textstücken unterschiedlicher Autoren gewesen sein.

"Subjektive Sicht"

Die Staatsanwaltschaft konnte bei Schweiger keinen Fälschungsvorsatz erkennen: Strafbar wäre Schweigers Verhalten nur dann, wenn er selbst nicht an die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen glaube und wissentlich einen falschen Befund erstelle, so die Begründung - dies sei jedoch nicht der Fall. "Ein Gutachten ist falsch, wenn es nicht die wahre Überzeugung des Gutachters wiedergibt, dieser somit nicht an die Richtigkeit der von ihm gezogenen Schlüsse glaubt oder sie bezweifelt, ohne dies auszusprechen", heißt es in der Begründung. Die Expertise des Gutachters sei "keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil" - darum sei "die subjektive Sicht des Sachverständigen maßgeblich".

Martin Balluchs Anwalt Stefan Traxler kündigte einen Fortsetzungsantrag an.

"Danielle Durand" ruht bei UVS

Weiterhin ergebnislos bleibt indes eine Beschwerde Traxlers beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) über den Einsatz der verdeckten Polizeiermittlerin "Danielle Durand": Traxler begehrte eine Feststellung, dass der Einsatz des Spitzels rechtswidrig erfolgt ist. Seit November 2010 ist diese Beschwerde anhängig - und das, obwohl der UVS innerhalb einer Sechs-Monats-Frist zu entscheiden hat. Traxler ortet ein "Verschleppen" der Angelegenheit. Auf Nachfrage von derStandard.at sagt der zuständige UVS-Richter, die Causa habe sich wegen der Erkankung eines Kollegen verzögert, sei erst kurz vor Weihnachten in seine Hände gelangt und werde "so bald wie möglich" entschieden.

Soko-BeamtInnen: Gericht entscheidet

Ob die leitenden BeamtInnen der "Soko Bekleidung" sich vor einem Strafgericht verantworten müssen, ist weiterhin offen. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) hat in einer Stellungnahme zum Fortführungsantrag die Ansicht bekräftigt, es liege kein Missbrauch der Amtsgewalt vor. Auch die übrigen Vorwürfe - Urkundenunterdrückung, falsche Beweisaussage, Freiheitsentziehung - hätten sich nicht erhärtet, so die KStA.

Unter anderem heißt es in der Stellungnahme, die lange Ermittlungsdauer des Spitzels "Danielle Durand" und ihr Vertrauensverhältnis zu einigen Beschuldigten mache "Durand" dennoch zu keiner zentralen Zeugin im Prozess: "Gerade die Justiz ist wiederholt mit Fällen etwa jahrelanger Misshandlungen von Kindern oder sexuellen Übergriffen, gelegentlich auch mit dem Gefangenhalten von Personen befasst, ohne dass im nächsten Umfeld des Täters (...) etwas bemerkt worden wäre. Deren Mangel an Wahrnehmungen kommt vielfach überhaupt kein Beweiswert zu", heißt es in der Stellungnahme.

Über den Antrag auf Fortführung des Verfahrens gegen Soko-Leiter Erich Zwettler und Co. muss nun das Straflandesgericht Wien entscheiden. (Maria Sterkl, derStandard.at, 24.1.2012)

Kommentar posten
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Azdak111
02

kampf.

Kiembeni
01
Unerhört

was in unserem Staat abgeht! Da gehört ordentlich Druck gemacht!

Dr. Freidank
01
Diese "Korruptionsstaatsanwaltschaft"

ist wirklich ein Fall für eine ANTI-Korruptionsstaatsanwaltschaft!
Ein Heiliger, wer angesichts dieser Ungeheuerlichkeiten nicht zum WUTBÜRGER wird!!!

Victor Riviéra
03
28.2.2012, 09:38
Kann man den herrn nicht vor zivilen Gerichten beurteilen?

Da würde mir eine teuer werdende Rufschädigung einfallen...

Andreas Schneider
07

und immer noch auf der gutachterliste.

kafka lebt.

boeserwolf2.0
02
"...ohne dass im nächsten Umfeld des Täters (...) etwas bemerkt worden wäre. Deren Mangel an Wahrnehmungen kommt vielfach überhaupt kein Beweiswert zu...."

wenn der spitzel, der sein umfeld ja bewusst auf belastende vorgänge hin beobachten soll, diese dann im prozess nicht bezeugen kann, dann kommt diesen "wahrnehmungen" "kein beweiswert" zu, weil es halt, zu blöd aber auch, nicht zur anklage passt....da tu ma dann halt so, als ob er garnicht dagewesen wäre, der spitzel....und auch einen hanebüchenen vergleich, mit der mangelnden wahrnehmung von personen im umfeld von kindermisshandlern, wird sich nicht geschämt anzustellen.

ich weiß garnicht, wo ich zuerst hinkotzen soll!

Bitte Bitte
10
30.3.2012, 20:50
Wie in der guten alten DDR

Dort konnte man das Stasi-Unwesen noch mit Feigheit umschreiben.

Bei uns ist es blanke Hinterhältigkeit und es ist zu hinterfragen, wer sich in so ein System hineinbegibt, und man wird auf die selbe Antwort kommen und auf die selben erbärmlichen Typen stoßen, bis hinauf zu Honegger und Milke, Schottermizi und Claudia dem Brillentier, dessen Namen ich mir eh nicht mehr merken muss.

think42
02
26.1.2012, 11:54
Unwissenheit schützt nicht vor Bestrafung

... bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, der auch großzügig entlohnt wurde, aber schon?

WeltenBrand
01
19.2.2012, 12:02
is ja auch bei unseren politikern so

siehe dörfler

Dagmar Rehak Wien
 
01
26.1.2012, 12:33

Die Unwissenheit bezieht sich darauf, ob man weiß, dass eine Handlung strafbar ist, nicht darauf, ob man weiß, was man tut.

Regis 1
01
21.3.2012, 11:57
für 35.000 euro

hat dieser herr ein gefälligkeitsgutachten erstellt - und nein, dezidiert hat ihm niemand gesagt, was er schreiben soll ....

p.s.: ich habe einige linguistische bibliograpien durchgeackert - was hat dieser angebliche "linguist" wo publiziert?

seine diss. aus 1970 war - zumindest von der methodik her - schnee von vorgestern. (derartige untersuchungen wurden bereits in den 50-ern in wien durchgeführt) ...

zweyenstein
 
00
10.2.2012, 09:29
das ist schlichtweg falsch.

die wissentlichkeit bezieht sich darauf, dass der SV um die Unrichtigkeit des behaupteten weiß.

unwissenheit über die strafbarkeit eines verhaltens schützt nicht vor der strafe.

sie haben da einiges gehörig durcheinandergebracht.

think42
00
27.1.2012, 21:49
falsche Zeugenaussage

der einfache Bürger kennt die strafbare Handlung einer falschen Aussage, von einem gerichtlich beeidigten ist das erst recht zu erwarten.

think42
00
26.1.2012, 21:24

von jedem Zeugen erwarten wir dass er weiß das eine Falschaussage strafbar ist.
von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen erwarten wir das aber umso mehr!
Oder ist die Beeidung kein Hinweis darauf?

John Sandwich
01
25.1.2012, 23:00
Ultimate Quacksalber

Operation Spring 2.0:
http://kurzurl.net/operationSpring2

Petition "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen" (149/PET):
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... PET_00149/

Harald Bruckner
00
25.1.2012, 15:06
Steht im Gutachten, dass es sich bei seiner Schlussfolgerung um eine Meinung oder ein Fakt handelt?

Hat er diese an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit als Fakt dargestellt, kann die Richterin dies auch nicht anzweifeln. Wieso die Ermittlungen dan eingestellt wurden ist zu hinterfragen. In jedem Fall ist er als Gutachter untragbar geworden.
Justizministerin schau oba1

John Sandwich
06
25.1.2012, 13:08
wie beim amtlich bescheinigten dörftrottel

zu blöd (zu wenig juristisch ausgebildet), um zu wissen, dass er unrecht tut (ortstafel-verrückt).

desperate unmutbürgerin
02
25.1.2012, 13:00
bitte unterstützt diese petition:

"Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen"

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... ndex.shtml

desperate unmutbürgerin
02
25.1.2012, 12:56
"rechtsstaat"

wo bist du?

chrilly donninger1
06
25.1.2012, 11:50
Im Grunde war er am Ende ein Entlastungszeuge

Der Mann war derartig konfus und daneben. Auf Grund einer derartigen "Expertise" konnte die Richterin keine Verurteilung aufbauen. Die Richterin war manchmal überfordert, aber einen gewissen Hausverstand konnte man ihr nicht absprechen. Es ist ihr daher ein paar Mal der Kragen über seine Dummheit geplatzt.
Man frägt sich nur: Wie wird so ein Depp Sachverständiger?

Frankensteins Fekternich
00
25.1.2012, 10:58

Fragen und Anregungen zur österreichischen Justiz bitte an diese Adresse richten:
minister.justiz@bmj.gv.at

P.S.: Es tut überhaupt nicht weh :)

Herr und Frau Österreicher
 
02
25.1.2012, 09:58

O.k., aber darf der weiter als gerichtlicher Sachverständiger arbeiten?

E.Stampfl
04
25.1.2012, 12:20
na klar, weiterhin auf der offiziellen Liste der gerichtl. beeideten Sachverständigen

geführt vom Justizministerium:
http://tinyurl.com/7gpbvj7

Man braucht ja in der Staatsanwaltschaft weiterhin tüchtige Gefälligkeitsgutachter, welche das von Polizei und Staatsanwaltschaft gewünschte Ergebnis liefern.
Bravo Justiz! Sehr vertrauenserweckend.

verwerfungen
00
25.1.2012, 13:01
nur wrid den unfreuwilligenkomiker wohl niemand mehr beauftragen...

allein die von ihm erfundene "methode" wird von jedemrmittelprächtigen kaffeesud-leserei ausgestochen...

leostrunk1
03
25.1.2012, 10:20
Qualifikation???

Er darf (offenbar!?)! (siehe seine Homepage:
http://www.fotr.at/stmk/schw... /index.htm
Die Fragen sind nur (eh schon öffters gestellt, aber nie beantwortet):
1.
Wer verantwortet die Eintragung des Herrn in das Sachverständigenregister des LG für ZRS Graz?
2.
Was waren die Voraussetzungen für Eintragung und Zertifiszierung udn womit hatte er sie seinerzeit belegt?
3.
Und was ist nun?????

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