Prozess in Dubai

Ischler Arzt Adelsmayr lässt Gerichtstermin aus

22. Februar 2012, 09:19
  • Der wegen Mordes angeklagte oberösterreichische Arzt Eugen Adelsmayr wird am Mittwoch nicht an der Verhandlung in den Vereinigten Arabischen Emiraten teilnehmen.

Aus familiären Gründen - Mediziner wird von seinen Anwälten vertreten - Schlussplädoyers werden gehalten

Wien/Dubai - Der in Dubai wegen Mordes angeklagte oberösterreichische Intensivmediziner Eugen Adelsmayr wird heute, Mittwoch, nicht an der Verhandlung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) teilnehmen. Aus familiären Gründen hat er sich entschieden, nicht nach Dubai zu fliegen, wie er im Gespräch mit der APA erläuterte. Ende Jänner musste der Bad Ischler einen weiteren Schicksalsschlag hinnehmen - seine schwer kranke Frau verstarb im 57. Lebensjahr.

Adelsmayr hat seine Anwälte ersucht, ihn aus familiären Gründen beim Richter in Dubai für sein Fernbleiben zu entschuldigen und ihn bei der vorletzten Verhandlung zu vertreten. "Meine Rechtsanwälte werden heute das Schlussplädoyer mündlich halten oder schriftlich übergeben", sagte Adelsmayr. Drei bis vier Wochen später wird mit einem Urteil gerechnet.

Wort wäre nicht mehr erteilt worden

"Ich habe bisher jeden Gerichtstermin wahrgenommen und meinen Beitrag zum Fortschritt dieses Verfahrens geleistet", sagte der Bad Ischler. Bei dem Termin am heutigen Mittwoch wäre Adelsmayr nicht mehr das Wort erteilt worden und er hätte zu dem Verfahren keinen inhaltlichen Beitrag mehr leisten können. Drei voneinander unabhängige Gutachten entlasten Adelsmayr. Zudem wurde das Gutachten, auf dem die Mordanklage basiert, offenbar manipuliert.

Damit würden alle Fakten auf dem Tisch liegen, Fakten, die bereits von der Chefin der Rechtsabteilung im Außenministerium, Elisabeth Ellison-Kramer, in Dubai bei ihren letzten Besuch in den Emiraten vorgebracht wurden, sagte Adelsmayr. Der Mediziner geht davon aus, dass der Richter diese Fakten entsprechend würdigen werde. Allerdings wird der österreichische Botschafter - wie schon bei sämtlichen vorangegangenen Terminen - als Beobachter bei dem Verfahren in Dubai dabei sein. "Er wird mich gemeinsam mit meinen Anwälten über die Entwicklungen der Verhandlungen informieren", sagte Adelsmayr.

Unterlassene Hilfeleistung als Vorwurf

Dem 52-jährigen Oberösterreicher und einem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zu Last gelegt. Dafür droht dem Bad Ischler im Wüstenstaat ein Strafrahmen von drei Jahren Haft bis hin zur Todesstrafe. Der Mediziner soll damals eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Adelsmayr war im Rashid Hospital mehr als drei Jahre als Leiter der Intensivstation tätig. (APA)

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sleepyc
00
23.2.2012, 12:52
mache menschen erwischt es wirklich

voll.
mein beileid.

frauauswien
03
22.2.2012, 12:44
lässt Gerichtstermin aus

mehr als verständlich. man sollte die ganze region dort auslassen....

Alexander Peruggio
00
22.2.2012, 12:43
:)

Amüsant finde ich die Überheblichkeit der Österreicher, die offenbar glauben die Sinnhaftigkeit eines Gerichtsprozesses in über 4.000 km Entfernung aufgrund einiger Zeitungsberichte beurteilen zu können :)

srinivasa
01
22.2.2012, 13:20

Ich finde es ebenso amüsant, wie sie einen Zusammenhang zwischen Beurteilung der Sinnhaftigkeit eines Prozesses und der Entfernung zum "Austragungsort" finden können.

Dragomir
04
22.2.2012, 11:43

Hochachtung Doc, und alles Gute.

Erika Rothen
13
22.2.2012, 11:19
Absolut richtig!

Bedenkend, dass die Anklage nicht fallengelassen wurde, als sich herausstellte, dass das dieser Anklage zugrundeliegende Gutachten primitiv manipuliert war, ist allerhöchste Skepsis angebracht hinsichtlich der dubaiischen Justiz.

Möglicherweise war die Erlaubnis der Ausreise ein freundlciher Trick der dubaiischen Behörden, dass sie ohne Gesichtsverlust aus der blöden G'schicht herauskommen, da sie wohl davon ausgehen mussten, dass eine Rückkehr des Angeklagten unwahrscheinlich ist.

Bin dennoch gespannt auf das Urteil.

Club-der-dichten-Toten
32
22.2.2012, 11:39

Der Richter kann eine Anklage nicht fallenlassen.
Weder in Dubai noch in Österreich.

Hat man ja beim Tierschützerprozess auch gut gesehen.

Und klar, dass alle wieder auf die Justiz in Dubai lostreten, obwohl sie keinerlei Ahnung haben und gerade diese Justiz sich mit der Möglichkeit der Ausreise von einer ganz extrem humanen und beneidenswerten Seite gezeigt hat.

Ein österreichisches Gericht würde einen wegen Mordes Angeklagten NIE und NIMMER ausreisen lassen.

Erika Rothen
03
22.2.2012, 12:03
Aber der Ankläger

könnte (und müsste!) eine auf gefälschten Grundlagen beruhende Anklage fallenlassen.

Und der Staatsanwalt ist ja wohl Teil der Justiz, oder ist die Staatsanwaltschaft in Dubai eine selbständige NGO?

Vielleicht lesen Sie auch den zweiten Absatz meines posts, wo ich den dubaiischen Behörden eine gewisse Freundlichkeit attestiere?

Club-der-dichten-Toten
01
22.2.2012, 12:19
Aber der Ankläger könnte (und müsste!) eine auf gefälschten Grundlagen beruhende Anklage fallenlassen.

Müsste, sollte, ja, klar.

So wie der Ankläger in Österreich beim Tierschutzprozess...

Aber so wie bei uns nicht ganz klar war, wer da seine Finger im Spiel hat, wird's auch dort in der Angklagebehörde Gründe geben, warum man das nicht tut.

Hauptsache das Gericht fällt dann die richtige Entscheidung und da habe ich ziemlich großes Vertrauen, dass das so passieren wird.

Alles, was vorher ist, können Sie kaum beurteilen oder nachvollziehen, vor allem die Gründe, warum Anklage erhoben wird...

Und nein, das war kein "Trick" und ja, sie sind natürlich davon ausgegangen, dass er zurückkehrt. Das wäre eine ziemliche Blamage für sie gewesen, wäre er nicht zurückgekommen...

Erika Rothen
01
22.2.2012, 12:41
Ich kann nur beurteilen,

was ich zu diesem Fall aus den Medien erfahre. Natürlich kenne ich die Motive der Dubaii nicht, jedenfalls bei weitem nicht so gut wie Sie.

Was ich aber sagen kann ist, dass es hier erstens sicher nicht um einen Vergleich der österreichischen mit der dubaiischen Justiz geht (zu beiden habe ich kein allzugroßes Vertrauen) und dass ich, zweitens, den Entschluss des Angeklagten, sich diesem Possentheater nicht mehr auszuliefern, für sehr vernünftig halte.

Wie gesagt, auf das Urteil bin ich gespannt. Das ist ja bei den Tierschützern auch gut ausgefallen, dennoch sind sie in ihrer Existenz ruiniert.

Club-der-dichten-Toten
10
22.2.2012, 13:50
zweitens, den Entschluss des Angeklagten, sich diesem Possentheater nicht mehr auszuliefern, für sehr vernünftig halte.

Er fährt *zu diesem einen* Prozesstag nicht hin.

Das ist kein Entschluss, sich diesem Possentheater nicht mehr auszuliefern.

Gehen Sie davon aus, dass er bei der Urteilsverkündung vor Ort sein wird.

Erika Rothen
01
22.2.2012, 14:52
Nun, das wäre überaus couragiert. Schneid lässt sich nicht kaufen.

Respekt, auch wenn ich, schon im Interesse seiner halbwaisen Kinder, hoffe, dass er jegliches Risiko vermeidet und hierbleibt.

tramezzino
01
22.2.2012, 11:46

na ja, da fällt mir spontan der ehemalige schwiegersohn vom diktator ein...

Erika Rothen
00
22.2.2012, 12:47
Ja, und dieser russische General

(wie hieß er noch gleich), der per europäischem Haftbefehl gesucht wurde, weil er im Verdacht steht, die Ermordung von 19 Demonstrantenverantworten zu müssen...

Club-der-dichten-Toten
00
22.2.2012, 12:20

Der war in Österreich wegen Mord angeklagt und man hat ihn ausreisen lassen?
Hab' ich da etwas nicht mitbekommen?

jezzybuk
13
22.2.2012, 11:18

Die einzig richtige Entscheidung. In einem Land mit Schariagerichsbarkeit ist kein objektives Urteil möglich.

verleih nix
00
22.2.2012, 11:02

menschlich verständlich, jedoch droht ihm jetzt ein internationaler haftbefehl. österreich setzt so was praktisch nie um, in jedem anderen land sind für ihn aber jederzeit ein paar wochen auslieferungshaft drinnen.

M L3
00
23.2.2012, 14:47
So viel ich weis dürfte Österreich einen österr. Staatsbürger auch nicht an einen fremden Staat ausliefern

In jedem anderen Staat würde dieser Schutz natürlich nicht bestehen.

verleih nix
00
23.2.2012, 17:03

das gilt nicht mehr. es besteht meines wissens nur mehr die option, selbst ein verfahren durchzuführen oder auszuliefern.

blam
11
22.2.2012, 11:00
lustig…

…das ein mordangeklagter in einem land mit todesstrafe ausreisen darf… warum zum teufel sollte der je wieder nach dubai einreisen?

tramezzino
00
22.2.2012, 11:47

weil er dort eine eigentumswohnung hat, die er ansonsten nicht verkaufen kann, wenn er sich aus dem staub macht...

Andreas Prucha
00
22.2.2012, 15:23

Najo, ich wrüd mal sagen im Falle der Verhängung der Todesstrafe ist die Eigentumswohnung nix mehr wert. Ich glaub da verzichtet schnell wer einfach auf die Wohnung.

Club-der-dichten-Toten
13
22.2.2012, 11:12

Ähem, dieses Thema ist seit Herbst schon durch.
Er ist wieder eingereist und hat die Prozesstage dort verbracht.

Und dass man einen Mordangeklagten ausreisen lässt, zeigt eigentlich, wie human und ordentlich die Justiz dort arbeitet. In Österreich wäre das undenkbar.

Oder glauben Sie, dass man die "Eisprinzessin" mal nach Argentinien lassen würde?

NONE
00
22.2.2012, 11:44

"Und dass man einen Mordangeklagten ausreisen lässt, zeigt eigentlich, wie human und ordentlich die Justiz dort arbeitet. In Österreich wäre das undenkbar."

IN ÖSTERREICH GIBT ES NICHT DIE TODESSTRAFE!

Andreas Prucha
01
22.2.2012, 15:25

Najo, des Eine hat mitm Anderen ja nix zu tun. Der Punkt ist doch, dass man in Österreich kaum jemanden ausreisen lassen würde, der eines so schweren Verbrechens beschuldigt wird. Und um so radikaler die mögliche Strafe ist, um so grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte versucht, sich dem Urteil zu entziehen.

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