Justiz ist im Besitz eines angeblichen Briefes von Julius Meinl, den er aber nicht geschrieben haben will
Wien - Der Strafakt in der Causa Meinl ist um eine Eingabe
reicher. Julius Meinls Anwalt Herbert
Eichenseder brachte am Freitag eine Strafanzeige wegen Urkunden- und
Beweismittelfälschung gegen unbekannt ein, berichtet die "Presse" (Montag). Es geht um einen
(vermeintlichen) Brief seines Mandanten an Peter Marxer, ehemals
Verwaltungsratspräsident der Liechtensteiner Centrum Bank, den Meinl
aber nicht geschrieben haben will.
Hintergrund ist die Rekord-Kaution von 100 Mio. Euro, die Meinl im
April 2009 hinterlegen hatte müssen, um nach zwei Tagen wieder aus
der Untersuchungshaft zu kommen. Am 5. September 2011 brachte Meinl
zum zweiten Mal einen Antrag ein, die Höhe seiner Kaution zu
reduzieren. Am 16. Dezember wurde sein Ansuchen jedoch neuerlich
abgelehnt. Die Begründung: Meinl habe zwar "bislang keine Angaben zu
seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen getätigt, unbestätigten
Medienberichten zufolge beläuft sich jedoch das Vermögen des
Beschuldigten auf rund 1,9 Milliarden Euro". Soll heißen: Meinl könne
sich eine 100-Mio.-Kaution durchaus leisten. Als Beweis dafür diente
der Justiz ein Brief Meinls vom 3. April 2009, schreibt die Zeitung
laut Vorabbericht vom Sonntag.
Wie sich nun laut Zeitung herausstellt, ist dieses Schreiben der
Staatsanwaltschaft am 25. März 2011 anonym übermittelt worden. Darin
heiße es: "Lieber Peter, es ist mir ein persönliches Anliegen, mich
herzlichst für Deine Unterstützung zu bedanken. Die von Dir
vorausgelegten 100.000.000,- habe ich bereits von meinem Sonderkonto
5496 zur Anweisung gebracht. Die Abzeichnung der Originale können wir
bei unserer Zusammenkunft in der kommenden Woche vornehmen. Ich werde
hierzu einen meiner besten Tropfen mitbringen."
Anwalt Eichenseder zufolge handelt es sich bei dem Brief um eine
Fälschung. Meinl habe das Schreiben "weder erstellt noch
unterschrieben" - dafür sprächen mehrere Faktoren: Julius Meinl und
Peter Marxer seien "niemals per Du" gewesen; die angeführte
Kontonummer 5496 "existiert weder bei der Centrum Bank noch bei der
Meinl Bank"; Marxer habe mittlerweile auch schriftlich bestätigt,
niemals so ein Schreiben erhalten zu haben; der im Brief erwähnte
Begriff "bester Tropfen" entspreche "keineswegs der Wortwahl von
Herrn Julius Meinl". Und: Das im Schreiben verwendete Schriftbild
"entspricht nicht dem von der Meinl Bank verwendeten Schriftformat".
Laut einer konsultierten Grafologin gleiche die Meinl-Unterschrift
erstaunlich akkurat einem von ihm tatsächlich unterschriebenen Brief
aus dem Jahr 2007. Die Staatsanwaltschaft möge daher untersuchen,
"wem ein Schreiben mit derartigem Inhalt wohl am ehesten zugutekommen
könnte", so Meinls Rechtsvertreter. (APA)