Kunstobjekte oder Belegstücke: Künstler streitet in München mit ehemaliger Galerie
München - Zwei 22 Jahre alte vertrocknete Pommes Frites haben
vor dem Münchner Oberlandesgericht zu einem heftigen Streit geführt.
Der Künstler Stefan Bohnenberger fordert sie von
seiner ehemaligen Galerie zurück, weil er sie für mehr als 2.000
Euro verkaufen könne. Die Galerie aber konnte sie nicht mehr finden.
Von den beiden Pommes waren Abgüsse aus Gold gefertigt
und 1990 in Ausstellungen gezeigt worden. Die frittierten
Kartoffelstäbchen selbst aber seien keine Kunstobjekte, sagte die
Galeristin Andrea Tschechow am Donnerstag aus: "Das waren nicht vom
Künstler signierte Objekte - es waren Belegstücke." Der Künstler
habe sie 2005 bei der Trennung von der Galerie wohl mit sämtlichen
anderen Dingen zurückerhalten.
Allerdings habe sie noch drei andere Pommes-Paare, die Bohnenberg
ihr damals geschenkt habe. Der Anwalt des Künstlers, Louis Peters, argumentierte: "Sie sagen, es ist keine Kunst" - und trotzdem habe sie diese
alten Pommes aufgehoben."
Eine mit dem Künstler befreundete Sammlerin aus Köln sagte als
Zeugin aus, sie hätte die alten Pommes für 2.500 Euro kaufen wollen
- schließlich sei alles teurer geworden. "Wir haben etliche Sachen
von Stefan Bohnenberger, und das würde gut in unsere Sammlung
passen", sagte die Rentnerin.
Richter Hartmut Fischer schloss einen
bezifferbaren Wert der alten Pommes nicht aus. "Bisher macht es mir
nicht den Eindruck, als ob die Parteien den Willen haben,
aufeinander zuzugehen", sagte er und kündigte ein Urteil für den 9.
Februar an. (APA)