Das Festspielfondsgesetz aus dem Jahr 1950 muss dringend überprüft werden
Deutlicher als der Rechnungshof kann man es nicht formulieren: "Derzeit
fehlen im Festspielfondsgesetz Regelungen zu den Sorgfaltspflichten, zur Haftung
der Organe sowie eine Verpflichtung, ein dem Unternehmen entsprechendes
Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem einzurichten." Wann, wenn nicht
nach einem derartigen Befund, ist es Zeit zu handeln? Das Gesetz aus dem Jahr
1950 muss dringend überprüft werden.
Dass die Festspielführung und die Salzburger Politspitzen eine Diskussion
über das Festspielgesetz gleich als Existenzgefährdung einstufen oder, wie
Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, dem Rechnungshof einfach den Prüfauftrag
absprechen, ist ungeschickt. Dies nährt nur den Verdacht, dass die Salzburger
auf Privilegien beharren, während andere Kultureinrichtungen tatsächlich Jahr
für Jahr um ihre Subventionen bangen und kämpfen müssen.
Auch die ins Treffen geführte Existenzbedrohung ist Unsinn: Kein
verantwortungsvoller Kulturpolitiker wird die künstlerische und wirtschaftliche
Rolle der Festspiele infrage stellen. Diejenigen
in Medien und Politik, die ihr tagesaktuelles Mütchen an den Salzburger Festspielen kühlen, fallen - auf Sicht gesehen - nicht
wirklich ins Gewicht.
Noch nicht. Denn beharren die Festspielverantwortlichen auf ihrer
reflexartigen Abwehrhaltung, kann sich das ändern. Die Salzburger werden
einsehen müssen, dass ihr Festival nicht sakrosankt ist. (DER STANDARD - Printausgabe, 21./22. Jänner 2012)