Außenministerium rügte den Diplomaten
Berlin - Der nordkoreanische Botschafter in Berlin hat
verbotenerweise in den Gewässern der deutschen Hauptstadt gefischt.
Mit Strafe muss er als Diplomat nicht rechnen. Das Auswärtige Amt hat
ihn aber auf die Vorschriften des Landes hingewiesen. Ein Sprecher
sagte am Freitag, der Botschafter könne aufgrund seiner
diplomatischen Immunität nicht belangt werden. Trotzdem sei man sehr
zuversichtlich, dass die betroffene Person sich jetzt "sehr wohl
darüber im Klaren ist, dass Angeln in Deutschland eine Angelegenheit
ist, die sehr strengen Regeln unterliegt".
Laut Medienberichten war der Botschafter an der Havel in
Berlin-Spandau beim Angeln erwischt worden, ohne einen Angelschein
vorweisen zu können. Nach dem Wiener Übereinkommen genießen
Diplomaten Immunität und unterliegen nicht unmittelbar der deutschen
Gerichtsbarkeit. Die Diplomaten seien jedoch verpflichtet, "die
Gesetze und Rechtsvorschriften ihres Gastlandes in umfassender Weise
zu beachten", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amtes. Deshalb halte
das Wiener Übereinkommen auch Instrumente bereit, um ausländische
Diplomaten "auf den Pfad der Tugend" zurückzuführen. (APA)