SMS-Spielanbieter ging bei Ausschreibung wegen formalen Gründen leer aus
Wien - Der SMS-Spielanbieter Lottelo hat im Kampf gegen die
Vergabe der Lotteriekonzession durch das Finanzministerium bis dato
kein Glück. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun einen
entsprechenden Individualantrag zurückgewiesen, allerdings aus
formalen Gründen. Das geht aus einem heute, Freitag, veröffentlichten
Beschluss des Höchstgerichts hervor. Eine Entscheidung in der Sache
erfolgte nicht.
Derartige Individualanträge werden quasi automatisch
zurückgewiesen, wenn der Beschwerdeführer auch einen Bescheid hat,
den er beim VfGH bekämpfen kann. Von daher sei die nunmehrige
Abweisung zu erwarten gewesen, sagte Lottelo-Gründer Daniel
Goldscheider auf APA-Nachfrage. Er hat sich nämlich an den VfGH
gewandt, bevor ihm das Finanzministerium bestätigte, dass er bei der
Vergabe der Lotteriekonzession leer ausgegangen ist. Gegen diesen
Bescheid wiederum hat Lottelo eine Beschwerde beim VfGH eingebracht,
die Höchstrichter haben sich dazu noch nicht geäußert.
Nach einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010 wurden die Karten am
heimischen Glücksspielmarkt neu gemischt. Erstmals muss das
Finanzministerium die Lizenzen zum Zocken europaweit ausschreiben.
Die Lotteriekonzession wurde bereits im Oktober vergeben - wenig
überraschend an den bisherigen Monopolisten, die zur
Casinos-Austria-Gruppe gehörenden Österreichischen Lotterien. Die
"Interessentensuche" für die Casinos ist gerade im Gange.
Konkurrenten der Casinos Austria sind der Meinung, dass die
Ausschreibung nicht mit rechten Dingen zugeht, zu sehr seien die
Vergabekriterien auf den Monopolisten zugeschnitten. Es wurden schon
zahlreiche Klagen eingebracht.
Beim Verfassungsgerichtshof beispielsweise sind neben dem
Lottelo-Einwand weitere Anträge und Beschwerden gegen das
Glücksspielgesetz (GSpG) anhängig. "Entscheidungen dazu sind in der
nächsten Zeit jedoch nicht zu erwarten", so der VfGH am Freitag. Dem
Vernehmen nach müssen sich die Verfassungsrichter auch mit der
Ausschreibung der ersten Casinolizenz-Tranche, dem sogenannten
Stadtpaket, befassen. Die Bewerbungsfrist für die sechs Spielbanken
in Landeshauptstädten endete am Freitag, neben den Casinos Austria
haben der niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic sowie ein
weiteres Unternehmen Interesse bekundet.
Lottelo hat insgesamt sechs Anträge beim Verwaltungs- und
Verfassungsgerichtshof eingebracht; jetzt sind es nur mehr fünf,
sagte Goldscheider. Einer davon bezieht sich auch auf die
Novellierung des heimischen Glücksspielgesetzes, die infolge des
EuGH-Urteils notwendig wurde. Weites legte Lottelo eine Beschwerde
bei der EU-Kommission ein.
Der SMS-Spielanbieter war im Jänner 2010 an den Start gegangen,
musste seinen Betrieb aber kurz darauf wieder einstellen, weil das
Finanzministerium der Meinung war, das Handyspiel falle unter das
Glücksspielmonopol des Bundes. Die Lottelo-Anwälte orten im neuen
Glücksspielgesetz eine "Lex Lottelo". (APA)