Arbeitsverhältnisse

Was Befristungen bringen und was sie verhindern

20. Jänner 2012, 17:18
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    foto: birgith/pixelio.de

    Beginnt ein Dienstnehmer neu bei einem Betrieb, so soll die erste Zeit dazu dienen, dass sich beide Seiten ein Bild voneinander machen. Deshalb ist in dieser Phase eine zeitlich klar definierte Befristung von etwa drei oder sechs Monaten sehr gebräuchlich.

Gerade am Anfang eines Arbeitsverhältnisses sind Befristungen sehr häufig - Über rechtliche Hintergründe informieren Experten

In Deutschland werden immer mehr Arbeitskräfte nur auf befristete Zeit beschäftigt, beinahe die Hälfte aller neu angestellten Mitarbeiter waren 2010 von diesem Trend betroffen. Ganz anders in Österreich. In den letzten drei Jahren blieb die Anzahl der befristeten Dienstverhältnisse konstant (etwa neun Prozent aller unselbstständigen Erwerbstätigen), drei Viertel davon machen alleine die Ausbildungsverträge mit Lehrlingen aus.

Weshalb sich Österreich von seinem deutschen Nachbarn hier abhebt, liegt für Gernot Mitter von der AK Wien, Abteilung Arbeitsmarkt und Integration, auf der Hand: "Hintergrund dafür ist, dass Arbeitsverhältnisse in Österreich nur einen geringen Bestandschutz haben, sie also relativ rasch aufgelöst werden können. In Deutschland ist das nicht möglich. Deshalb greift man dort häufig zum Modell der Befristung." Denn bei befristeten Dienstverhältnissen bedarf es eben keiner Kündigung, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Der Vertrag endet ohne jedes weitere Zutun zu dem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Zeitpunkt.

Beginnt ein Dienstnehmer neu bei einem Betrieb, so soll die erste Zeit dazu dienen, dass sich beide Seiten ein Bild voneinander machen. Deshalb ist in dieser Phase eine zeitlich klar definierte Befristung von etwa drei oder sechs Monaten sehr gebräuchlich. Das gilt auch für saisonale Arbeit. Bei projektbezogenen Tätigkeiten kann das anders sein. Denn wie lange es dauert, bis ein Vorhaben abgeschlossen ist, kann der Arbeitgeber oft nicht punktgenau wissen. Allerdings reicht seine Aussage "Sie arbeiten für uns, bis das Projekt abgeschlossen ist" oder - noch diffuser - "bis der Laden rennt" für eine gültige Befristung nicht aus: "Das Ende muss klar definiert sein und nicht von der Willkür einer Seite abhängen. Unklare Formulierungen lassen Interpretationsspielraum. Genau diesem Vorgehen tritt der Gesetzgeber entgegen und qualifiziert in mehrdeutigen Fällen das Arbeitsverhältnis als unbefristetes", sagt Arbeitsrechtsexperte Stephan Nitzl, Anwalt bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper.

Vertragsbruch riskieren?

Solange die Befristung läuft, können beide Seiten das Arbeitsverhältnis prinzipiell nicht auflösen. Das kann auch ein Nachteil sein, zum Beispiel: Ein Chemiker findet bei einem Start-up einen Job, der auf sechs Monate befristet ist. Nach drei Monaten bekommt er von einem Pharmakonzern ein Angebot, das ihn mehr reizt. Er will sofort wechseln. Rechtlich gesehen kann er das nicht, außer er einigt sich mit seinem bisherigen Arbeitgeber einvernehmlich. Das wird meist gelingen, denn kaum ein Unternehmer will einen Mitarbeiter halten, der ohnehin bald von dannen zieht. Wenn er dessen Arbeitskraft allerdings fix eingeplant hat, wird er sein Veto einlegen. Was dann?

"Letztlich muss der Arbeitnehmer abwägen, wie wichtig ihm der neue Job ist. Wenn er ihn annehmen will, muss er den bestehenden Vertrag brechen und dafür eventuelle Konsequenzen in Kauf nehmen", sagt Mitter. Der "verlassene" Arbeitgeber könne Forderungen wegen des entstandenen Schadens gegen ihn geltend machen. Praktisch komme das selten vor, weil der Aufwand groß sei und es fraglich sei, ob man einen Schaden nachweisen könne. Seinen Klienten rät Nitzl tendenziell zu kürzeren Befristungen: "Meist bemerkt man doch recht schnell, ob man zueinander passt. Dafür braucht es nicht sechs Monate, in denen man sich voneinander nur schwer trennen kann."

Wenn aber - wie bei großen Projekten sehr häufig - befristete Vereinbarungen gleich auf zwei, drei Jahre abgeschlossen werden, können die Parteien eine Kündigungsklausel vereinbaren, die beiden Seiten einen Ausstieg ermöglicht. Das ist aber erst bei Befristungen ab sechs Monaten möglich.

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmerinnen während der Befristung schwanger werden. Hier wird der Ablauf der Befristung bis zum Beginn der Schutzfrist gehemmt. Meldet eine Angestellte gegen Ende des laufenden Vertrags ihre Schwangerschaft, verlängert sich der Lauf des Arbeitsverhältnisses im Normalfall bis acht Wochen vor dem geplanten Geburtstermin (Mutterschutz).

Ausnahmen gibt es: Der Vertrag endet wie geplant, wenn die Befristung für die Zeit der Saison, zu Ausbildungszwecken oder die Dauer einer Vertretung abgeschlossen wurde.

Noch etwas: Immer wieder gibt es Fälle, die ihrem Dienstnehmer nach Ablauf einer Befristung den nächsten Vertrag auf Zeit anbieten, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu vermeiden. Solche Kettendienstverträge sind unzulässig. Es sei denn, es gibt dafür eine sachliche Rechtfertigung, oder die Lösung entspricht dem Interesse des Arbeitnehmers. Nitzl: "Solche Fälle kommen immer wieder vor. Eine Mitarbeiterin wird für die Vertretung einer karenzierten Kollegin eingestellt. Diese kehrt zurück, doch ein anderer Mitarbeiter nimmt sich ein Jahr Auszeit. Wenn ihr für diesen Zeitraum wieder ein befristetes Dienstverhältnis angeboten wird, ist das rechtlich in Ordnung."(Judith Hecht, DER STANDARD, Printausgabe, 21./22.1.2012)

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20 Postings
boogie42
 
00
19.2.2012, 16:07
Befristungen hin und her

Befristungen sind halt ein notwendiges Übel. In manchen Berufen reicht die Probezeit von max. 1 Monat oft nicht aus, um den Dienstnehmer wirklich zu testen. Da wird dann eine 3-monatige Befristung vereinbart. Dies wird dann ein unbefristetes. Leider wird mit den Befristungen auch viel Schindluder betrieben, sodaß dann die Kettendienstverträge entstehen.

Herr Plumm
00
29.1.2012, 22:38

fall uni: 8 jahre über befristete 1/2 bzw. 1-jahresverträge...warum nicht einfach unbefristet?

Beachandy
 
00
27.1.2012, 14:37
:D

hm ... also sechs Monate :)

Ich habe oft versucht eine laengerfristige Arbeit zu bekommen.... jedesmal wenn es dann nicht klappt, ist der Abschied oder das Nichtmehrsehen der Kollegen sehr schlimm. Aber ja :) Man kann Kaffee auch wo anders trinken :D

LG Andy

Irene Labner
01
22.1.2012, 20:54

In erster Linie ist es eine psychische Belastung, wenn man als Arbeitnehmer immer sein eigenes Ablaufdatum vor Augen hat...

Hubert Ungeist
 
10
23.1.2012, 04:31
Kann man eben so und so sehen..

Ein auf 2 Jahre befristete Vertrag hat mich noch nie belastet, viel länger ist auch ein normales DV im EDV Bereich fast nie gewesen.

Beachandy
 
10
27.1.2012, 14:38

jup

münchner
00
22.1.2012, 16:07
kündigungsschutz in D nur auf dem Papier

in D gibt es eine reguläre Probezeit von 6 Monaten mit 2 wöchiger Kündigungsfrist ohne Grund, früher waren eher 3 Monate üblich. dann darf der Arbeitgeber die Probezeit verlängern wenn er diese zeit braucht. zeitarbeitsverhältnisse zu verketten ist auch in D verboten, nur hält sich keiner dran da es keinen gibt der dies verfolgt oder gar bestrafen würde. selbst das Arbeitsamt münchen hatte solche verbotenen vertragen mit ihren Mitarbeitern gemacht um in der Statistik keine dauerarbeitskräfte zu haben.
und wenn jemand entlassen werden soll geht das auch mit Kündigungsschutz, dann ist eben eine Abfindung mit 1/2 Monatsgehalt pro Jahr üblich.

Beachandy
 
00
27.1.2012, 14:42
aha

Habe ich auch so aehnlich gehoert......
Die haelfte oder praktisch gar kein Gehalt damit man die Arbeit weitermachen kann .... angemeldet bleibt.

Hm?!

flotter denker
02
22.1.2012, 13:27
Die Deutschen haben eben einen voellig ueberzogenen Kuendigungsschutz

In Oesterreich tut man sich da zum Glueck wesentlich leichter.

Carlos Clementin
00
21.1.2012, 18:24

Wurden nicht die kettenverträge vor kurzem verboten? Oder war es nur bei den öffentlichen Stellen?
Jedenfalls ist sowieso eine Kuündigungsfrist von zB 1-3 Monaten vereinbart. und wenns nicht passt findet Chef immer irgendeinen Grund.
Zumindest in der Anfangsphase, wobei ja ein Probemonat mit Kündigung ohne Grund standardd ist, eine kurze Befristing nicht als Problem. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kennen sich.
Dauerbefristungen, die ein zB Jähliches neues Bewerben erfordern sind allerdings ein Witz (Bsp Junglehrer)

Hubert Ungeist
 
03
22.1.2012, 11:18
Sowohl bei Kündigung in Probezeit

als auch danach braucht der Arbeitgeber KEINE Begründung. Wir sind nicht in DE, dort braucht er eine Begründung.

Für den Arbeitgeber ist es rechtlich viel viel besser KEINEN Grund anzugeben. Gibt er einen an, ist es oft anfechtbar, da wird ebe ndann oft ein Diskriminierungsgrund rein itnerpretiert und schon hat der Arbeitgeber ein Problem. ALso immer schön KEINEN Grund angeben

Michael B
01
22.1.2012, 00:04
Kettenarbeitsverträge sind IMMER schon verboten gewesen.

DESWEGEN trauen sich auch nur die Post und der öffentliche Dienst dagegen zu verstoßen. Das liegt zum ersten an der miesen Post-Gewerkschaft, im Fall der Lehrer und Akademiker im Uni-Betrieb daran, dass man hofft, SO zu einer unbefristeten Stelle zu kommen. Und weil es (bei den Lehrern zumindest bisher) sehr viele Bewerber für wenige Stellen gab, ging das auch immer durch. Und das neue Uni-Gesetz fördert das auch weiterhin.

Michael B
02
21.1.2012, 00:11
Kettenverträge in großem Umfang traut sich praktisch kein Privatbetrieb.

Die kommen nur bei der österreichischen Post (Staatsbetrieb) und bei Lehrern vor.

cyprian77
02
21.1.2012, 10:33
und and Universitäten

1992
01
21.1.2012, 13:42
im gesamten akademischen bereich

nicht nur an den unis, sondern auch an den boltzmann instituten, der akademie eder wissenschaften, und den anderen außeruniversitären forschungseinrichtungen. interessanterweise findet man der gleichen weder in deutschland, noch in den nl oder frankreich in der forschung.

The Chaos Path
00
23.1.2012, 12:47

vernünftiger weise würde ich wohl eher sagen. normalerweise dauert es einige jahre, um sich ein gewisses fachwissen uach einem sehr speziellen gebiet anzueignen. in österreich kündigt man genau dann, wenn man mal einiges an expertise besitzt, die leute. nicht gerade das klügste vorgehen.

ob es in deutschland viel anders ist, wage ich zu bezweifeln; letztens war ein bericht über den österreichischen zustand in der zeit zu lesen - die kommentare der deutschen dazu haben haben leider auch kein besonders rosiges bild vom deutschen system gegeben.

silverfinger
32
20.1.2012, 20:55

der ganze artikel ist null info bis auf die letzten 8 Zeilen ... und hat jeder schon vorher gewusst

moral: als Dienstnehmer ist man immer im A***

licht aus
02
21.1.2012, 15:23

naja dafür hat man auch meist weniger Verantwortung und muss sich um das Gehalt (sofern man nicht bei Ausbeutern arbeitet bzw konkursverdächtigen) nicht kümmern und zahlt auch nur die hälfte der Sozialabgaben ... jedem steht es frei sich selbstständig zu machen, was leider auch viele tun, und dann kläglich scheitern und kosten verursachen

M L3
02
21.1.2012, 16:54
Und meist auch selbst haben (die Kosten)

Aus Jux und tollerei wird das kaum einer machen.

Beachandy
 
00
27.1.2012, 14:47
hm?!

Welche Kosten?

Ist man Selbststaendiger, zahlt man ja auch die Versicherungen selber. Wenn man dann nicht mehr selber ein Unternehmen hat, oder keinen freien Vertrag mehr hat. .... Hat man ja zuvor, fuer solche Faelle bezahlt.

Bei Konkurs und so sind die Kosten klar.... die hat aber auch der Arbeitgeber im normalen Arbeitsverhaeltnis?

Hm :D

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