Causa Westbahnhof

25 "neue" Schuldsprüche, drei Haftstrafen

19. Jänner 2012, 16:48

Drei Rapid-Fans müssen nach Ausschreitungen am Westbahnhof ins Gefängnis - Insgesamt weitere 25 Schuldsprüche wegen Land­friedens­bruchs

Wien - Weitere 25 Schuldsprüche wegen Landfriedensbruchs hat es am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht im Prozess gegen jene Rapid-Fans gegeben, die sich seit Anfang Oktober wegen gewalttätiger Ausschreitungen am Westbahnhof verantworten mussten. Drei junge Männer, die sich bei dem Tumult am 21. Mai 2009 besonders hervorgetan haben sollen, müssen ins Gefängnis: Der Schöffensenat (Vorsitz: Martina Frank) verhängte über sie teilbedingte Haftstrafen von zehn bzw. neun Monaten, davon jeweils zwei Monate unbedingt.

Für die übrigen 22 setzte es Bewährungsstrafen zwischen sieben Wochen und zwölf Monaten, wobei in fünf Fällen zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 720 und 3960 Euro ausgesprochen wurden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten "wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge" teilgenommen hatten, "die darauf abzielte, dass unter ihrem Einfluss Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen begangen werden".

Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren damals nach einem Heimspiel gegen Mattersburg zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen. "Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund", hieß es dazu in der Anklageschrift. Gröbere Attacken auf die Austrianer konnten demnach nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben Wind bekommen hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt wurden.

Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde. Die erste, 29 Köpfe umfassende Tranche wurde am vergangenen Freitag abgeurteilt, wobei es für die beiden Rädelsführer unbedingte Haftstrafen von 14 bzw. zehn Monaten setzte. Die Verhandlung gegen die noch ausstehende Gruppe soll am kommenden Donnerstag abgeschlossen werden. (APA)

Kommentar posten
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Fiji 75
10
'Die Hexenjagd auf Rapid-Fans stand in keinem Verhältnis zum Passierten'

interessantes interview mit einem betreiber eines fanportals, der auch zu diesem thema stellung nimmt:
http://www.90minuten.at/index.php... passierten

ava adore
14
21.1.2012, 16:23

Heute lass ich mich mal zu einem Posting hinreißen: Was bist du eigentlich für ein Kasperl? Alle 2 Wochen tauchst du mal in einem Thread auf, spammst 10-15 Youtube Links zu Videos die sich niemand ansieht außer irgendwelchen Kellerkommunisten (bin auch "links", aber da gibts noch eine Grenze zwischen ideologischer Verblendung und normaler Gesinnung) und scheinst das auch noch im vollen ernst zu machen (zum Troll fehlt dir der Humor).

Jetzt meine Frage: Was ist die Motivation dazu? Was versprichst du dir davon, was denkst du dass du damit bezweckst? Ernsthafte Frage, verstehe dich wirklich nicht.

Philipp B.
10
21.1.2012, 08:24
danke

du schwammerl, dass du immer so konsequent mit unnötigen links die diskussion abwürgst!

glg und nimm bitte wieder deine tabletten.

cerveau
02
20.1.2012, 23:51
cerveau
00
20.1.2012, 23:43
hey brüder, nicht fußballfans bekämpfen...

http://www.youtube.com/watch?NR=... 8BEEJCRH4E
#

com´n

cerveau
20
20.1.2012, 23:29
soll euch lieb grüßen lassen

http://www.youtube.com/watch?fea... --1G-BHbRE

antifa austria wien

cerveau
20
20.1.2012, 23:18
internationale antifa

http://www.youtube.com/watch?v=UOfwStF2HO8

gegen rechts

gegen wkr!

cu

cerveau
30
20.1.2012, 21:45
leute, schauen wir konkret nach!

http://www.offensivegegenrechts.net/?p=642

kommt!

Capt. Clarence Oveur
01
20.1.2012, 21:13
Stadionverbot

bekommen sie eh nicht.

cerveau
11
20.1.2012, 20:28
http://www.neustart.at/

nix is verhaut, kopf hoch!

herr inspekta
00
21.1.2012, 19:36

wusste doch dass du ein "insider" bist.
und damit meine ich keinen angestellten des vereins

deadsoil
01
20.1.2012, 14:31

da hilft jetzt wohl nur noch ein erzgrüner beim olg, der seine unschuldsengerl - stichwort "gemeinschaftliches niedersingen der austriaanhänger" von den ohnehin mickrigen strafen befreit.

cerveau
01
20.1.2012, 13:42
Manche Verteidigungs- und Verharmlosungspostings hier...

...erinnern mich an die aktuelle Causa Costa Concordia und an Kapitän Schettino: "Bin auf das Rettungsboot gestolpert...".

Es gibt meines Wissens auch keine - wie hier gebetsmühlenartig wiederholt - kollektive Bestrafung sondern einzelne Urteile mit unterschiedlichem Strafausmaß.

Schinkenfleckerl 3000
14
20.1.2012, 13:15

Eine Frage an diejenigen, die den Tatbestand als nicht erfüllt ansehen und von Justizskandal schreiben:

Kann mir jemand noch einmal genau und schlüssig erklären, was denn die wahre Intention des Westbahnhof-Mobs war? "Rumstehen und Singen" ist nicht wirklich schlüssig, sag ich vorweg...

PS: Die Strafen sind hart, aber wohl auch nicht übertrieben. Ein Haufen Bewährungsstrafen und für die Wiederholungstäter ein paar Monate bedingt - wenn ich mich mit offener Vorstrafe einem aggressiven Mob anschließe, muss ich wohl mit sowas rechnen wenn ich mein Hirn nicht unterwegs verloren habe....

Hej Ho!
32
20.1.2012, 13:49

Dann müßte ja auch jeder Teilnehmer der zukünftigen Anti-WKR-Demonstration ebenfalls angezeigt und verurteilt werden, wurscht, ob er was gemacht hat oder nicht.

Denn es hat in den letzten Jahren immer Ausschreitungen gegeben und Teilnehmer fahren mit dem Wissen dorthin, dass es krachen wird (kann mir keiner erzählen, dass er nicht weiß, dass es bei den Anti-WKR-Demos nicht rund geht).

Jetzt wird der ein oder andere kommen und sagen "Ja es fahren ja nicht alle Demonstranten hin, weils Krawalle gibt und sich alle mit den Rechten und/oder der POlizei schlägern wollen".

Tja das war beim Westbahnhof-Prozess auch der Fall, es sind einige hingefahren "weils halt mal schaun wollten" .. dennoch wurden alle verurteilt .. egal was sie gemacht haben

deadsoil
13
20.1.2012, 14:57
für sie nocheinmal zur wiederholung:

Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, daß unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag), eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

und ganz wichtig: "ist nicht zu bestrafen, wer sich freiwillig aus der Zusammenrottung zurückzieht oder ernstlich zurückzuziehen sucht, bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, es sei denn, daß er an der Zusammenrottung führend teilgenommen hat."

und jetzt noch einmal nachdenken, welche komponenten es braucht, um wegen landfriedensbruch verurteilt zu werden -auch im zuge einer teilnahme bei einer demo.

Frizzl
20
22.1.2012, 13:35

Unser fleißiger Jusstudent lernt die Paragraphen brav auswendig - schade, dass du sie in der Realität nicht anwenden kannst. Nichts davon hat in relevanter Weise stattgefunden.

deadsoil
01
23.1.2012, 14:44

keine sorge, dr frizzl, es gibt sicher genug erzgrüne im olg die deine haberer freispielen werden. da halt ich dir ganz fest die daumen. dann könnt´s bald wieder gemeinsam euren kulturaustauch mit euren hateboys von den violetten frönen. ganz liebe grüße von deinem jusstudenten.

Schinkenfleckerl 3000
01
20.1.2012, 15:32

Und selbst bei der Teilnahme an der (ungerechtfertigt) untersagten WKR Demo gab's für Teilnehmer großteils "nur" Verwaltungsstrafen. Eben weil kaum strafrechtlich relevanten Tatbestände erfüllt wurden, und wenn doch, diese nicht von der Demo als ganzes mitgetragen wurden. Wenn das schwarze Blöckchen loslegt und man unbedingt dabei sein muss: Selbst Schuld.

Das die österreichische Justiz auch Fehlurteile fällt - geschenkt. Der Rechtsschutz ist aber im allgemeinen ziemlich effektiv, Instanzenzug gegen das Urteil bis zum OGH und wenn's sein muss Prüfung des Gesetzes durch den VfGH macht's möglich.

Zudem: Das agressive "Begrüßen" rivalisierender Fussballfans, hat wohl wenig mit freier Meinungsäußerung oder der Demonstrationsfreiheit zu tun...

kristoforus_33
12
20.1.2012, 12:28
urteil passt

ich denke, dass die Urteile passen. Es schaut so aus, als hat sich das Gericht bemüht, individuell zu bestrafen. Niemand soll mir sagen, dass es keine rädelsführer gibt, gewalt keine rolle gespielt hätte, und dass die horde nur zufällig versammelt war.

jana stinky
33
20.1.2012, 12:05

ich seh schon die aktionen der rapidfans bei den ersten spielen:
grosses Transparent: Fußballmafia BMJ
Doppelhalter: AJAB (All Jurists are Bastards)

....

gistof
52
20.1.2012, 11:52
Bei der naechsten Demo

gegen G8, WKR oder Opernball wird dieser Schuldspruch wohl als Praezedenzfall herangezogen werden. Hoffe aber doch auf die naechste Instanz, die dieses Schwachsinnsurteil wohl nicht bestaetigen wird.

herr inspekta
01
21.1.2012, 19:39

genau, a bissals organisiert schlägern werd ma wohl noch dürfen, sind eh nur trotteln von anderen vereinen

deadsoil
01
20.1.2012, 14:30

dann schnell nocheinmal den tatbestand des "landfriedensbruchs" durchlesen. vielleicht kommen sie dann nicht mehr auf den gedanken, solchen blödsinn zu verbreiten.

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