VfGH prüft 60-jährige Speicherung von Daten aus Strafverfahren

19. Jänner 2012, 11:59

Sehr lange und nicht beschränkbare Frist "vorderhand nicht einsichtig"

Die sehr lange Speicherung von Daten aus Strafverfahren hat die Verfassungsrichter auf den Plan gerufen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Prüfung der Bestimmung der Strafprozessordnung beschlossen, wonach erst 60 Jahre nach Verfahrensende "alle Daten im direkten Zugriff zu löschen" sind. Im Prüfungsbeschluss deponiert der VfGH sehr deutliche Bedenken, dass dies dem Grundrecht auf Datenschutz widersprechen dürfte.

"Absolute Speicherfrist von 60 Jahren"

Der mit der großen StPO-Reform 2004 eingeführte Paragraf 75 Absatz 3 ordne eine "absolute Speicherfrist von 60 Jahren" für automationsunterstützt verwendete personenbezogene Daten an. Es sei "für den VfGH vorderhand nicht einsichtig", weshalb diese lange Frist gerechtfertigt ist - zumal sie auch nicht beschränkbar und eine Unterscheidung (etwa nach Schwere des Verbrechens oder zwischen Freispruch und Schuldspruch) nicht möglich sei.

Der damit verbundene Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Datenschutz scheine also "weder erforderlich noch verhältnismäßig", stellt der VfGH fest. Auch aus den Erläuterungen der - damals von Justizminister Dieter Böhmdorfer eingebrachten - Regierungsvorlage könne man nicht ableiten, dass eine so lange generelle Speicherfrist sachlich gerechtfertigt sei, erklärte der VfGH.

Beschwerde

Anlass für diesen Beschluss auf Gesetzesprüfung war die Beschwerde eines Niederösterreichers. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Kinderpornografie ermittelt, er wurde aber vom Landesgericht St. Pölten freigesprochen. Nach dem Freispruch beantragte er, sämtliche im Zusammenhang mit den Ermittlungen verarbeiteten Daten zu löschen - was aber die Datenschutzkommission ablehnte. (APA)

der schwitzbär der schwitzt sehr
01
20.1.2012, 03:36
Weg mit den schwarzblauen Faschismusgesetzen!

JosefGott
00
19.1.2012, 19:51

Böhmdorfer bewies erneut dass er der schlechteste Justizminister aller Zeiten war. Was würde uns denn blühen wenn noch mehr Effen derartige Stellen besetzen...

jerry springer
02
19.1.2012, 18:45
wäre es bei der speicherpflicht...

...für elektrokram nicht logisch gewesen, sich zu orientieren an bereits existierende dokumentfristen, wie es die für jede menge papierzeug bereits gibt?

patentfree
00
21.1.2012, 05:53

die 60 jahre waren das feilschangebot.

man hätte gerne auf 30 jahre reduziert und andere verbesserungen gemacht.

da aber anscheinend niemand beeinsprucht hat, wie es ausschaut nichtmal die datenschutzkommission(!), gabs das höchsturteil für den bürger: 60 jahre gerichtstransparenz.

aber interessant wäre, ob das nun heißt, dass auch die gerichtsakten von grasser ebenfalls 60 jahre erhalten bleiben, selbst bei einem freispruch. *g*

antikrösus
00
19.1.2012, 17:37
Was wird da 60 Jahre gespeichert

Sind das Prozessakten, oder so?

Gschisti Bohawiczek
01
19.1.2012, 14:04
und wie schaut es mit den Daten aus, die dem AMS gegeben werden? Die bleiben lebenslänglich gespeichert.

und mit ihnen auch die Angaben über sämtliche Angehörige, die subsidiär in die "Versicherung"Leistung einbezogen sind.

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