U-Ausschuss: Rechtslage

Das Schweigen der Unschuldslämmer

20. Jänner 2012, 06:15
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    foto: apa/ roland schlager

    Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser will im Untersuchungsausschuss nichts sagen.

Wer den Untersuchungs-Ausschuss schwänzt, muss mit Ordnungsstrafe rechnen - Wer schweigt, muss sich kompliziertem Verfahren stellen

Der Tag der Wahrheit rückt näher. Am Mittwoch wurde die Zeugenliste für den Untersuchungsausschuss zum Korruptionsskandal bei der Telekom und anderen staatsnahen Unternehmen vorgelegt. Am 26. und 31. Jänner sowie am 1. Februar ist es so weit: Zwölf  Auskunftspersonen werden geladen. Unter ihnen auch Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach. Doch was erwartet die ehemaligen Politiker, wenn sie ihrer Ladung nicht nachkommen oder gar schweigen?

Gemäß der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse kann der Ausschuss bei Gericht die Verhängung einer Ordnungsstrafe beantragen, wenn eine geladene Person der ihr zugestellten Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht Folge leistet. In dieser Verfahrensordnung, die einen Teil der Geschäftsordnung des Nationalrats darstellt, werden außerdem taxativ Gründe angeführt, aus denen eine Aussage verweigert werden darf. Das ist beispielsweise zulässig, wenn die Beantwortung die Privatsphäre der Auskunftsperson oder eines Angehörigen betrifft oder für sie oder einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde.

Superkonstruktiv

Auf diesen Passus bezieht sich beispielsweise der Anwalt Karl-Heinz Grassers, Manfred Ainedter, der vergangene Woche das Schweigen seines Mandanten im U-Ausschuss ankündigte. "Solange das Strafverfahren parallel läuft, ist eine Aussage meines Mandanten zu den Themen, die das Strafverfahren betreffen, kein Thema", so Ainedter zur Tageszeitung "Österreich". Rechtlich zulässig? "Die Regelungen der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse entsprechen denen der Strafprozessordnung", sagt der Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk. "Es besteht aber eine Besonderheit. Die Verweigerung ist hier ein fragebezogenes Verweigerungsrecht und nicht wie in der Strafprozessordnung personenbezogen." Der ehemalige Finanzminister müsste also während der Untersuchungssitzung bei jeder Frage angeben, weshalb er seine Aussage verweigert, und dies auch begründen.

"Und da liegt dann das Problem", sagt der Verfassungsjurist. Die Gründe vorzubringen würde ja letztendlich bedeuten, "die Karten auf den Tisch zu legen", und genau das sei ja nicht verlangt. Man kann diese also nur glaubhaft machen. Der Untersuchungsausschuss entscheidet dann, ob die Weigerung rechtmäßig ist. War sie seiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, kann er sich noch an das Bezirksgericht Innere Stadt wenden. Er muss dort um eine Beugestrafe ansuchen, wobei das Gericht dann noch einmal selbst überprüfen muss, ob die Weigerung zu Recht erfolgt ist oder nicht. "Ein relativ kompliziertes Verfahren also, aber verständlich aus dem Gesichtspunkt der Wahrung von Verteidigungsrechten", so Funk. Dass Grassers Anwalt das Schweigen seines Mandanten öffentlich ankündigt, ist zwar möglich, eine pauschale Entschlagung entspricht aber laut Funk nicht der Verfahrensordnung.

Keine TV-Übertragung ohne neue Geschäftsordnung

Auch die Frage einer TV-Übertragung des Ausschusses ist rechtlich nicht unumstritten. Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen erklärt die Verfahrensordnung in Paragraf 4 explizit für unzulässig. "Da müsste man die Geschäftsordnung für Untersuchungsausschüsse ändern", so der Verfassungsrechtler. SPÖ-Fraktionsführer Hannes Jarolim hat am Mittwoch den Vorschlag gemacht, man könne doch die Auskunftspersonen befragen, ob sie einer Aufnahme zustimmen. Aber: "Auf eine Zustimmung kommt es hier nicht an", sagt Funk. Auch wenn die Auskunftspersonen zustimmen würden, sei dies nach der Geschäftsordnung verboten.

Der grüne Abgeordnete Peter Pilz will hingegen einen Kompromiss: Die Befragungen von "Privatpersonen" dürfe nicht gezeigt werden, jene von "Personen des öffentlichen Lebens" schon. "Wir haben hier eine ganz klare Reglementierung in der Verfahrensordnung, und die sagt, dass Fernsehübertragungen unzulässig sind", sagt Funk. "Darum kommt man nicht herum. Bei gegebener Rechtslage wäre dies rechtswidrig." Solle es zu einer TV-Übertragung kommen, müsse man die Geschäftsordnung ändern. Das wäre dann nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Es könnten sich also noch rechtliche Abgründe in der Causa Untersuchungsausschuss auftun. "Man wird sehen, wenn der Ausschuss wirklich arbeitet, was es da an Problemen, Fallstricken, Konflikten und Auseinandersetzungen alles geben wird", betont Funk. (wik, derStandard.at, 19.1.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 187
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Mona Fitz
00
26.1.2012, 02:38
Bis ran an den Schädel

so lautet ein Zitat aus "Mad's Best of Don Martin"
Das wünsch ich mir.

3ch0
00
20.1.2012, 18:22

Egal was da 'rauskommt' weil Jener dies oder das sagt/verschweigt;
ich glaube DENEN KEIN WORT mehr!
Ich glaube nur noch an Rücktritte, Wahlniederlagen und Auto- oder Skiunfälle!

PEACETIME
00
20.1.2012, 18:00
manche sind scheinbar nicht nur gleicher wie andere,

sondern auch noch unschuldiger wie jeder andere. Und weil die Unschuld ja eh schon bis zum Himmel schreit und sich dabei die Frisur zersaust, muss sie sich doch nicht dauernd beweisen, die stete Unschuld.
Die Unschuld steht für sich selbst, sie muss doch gar nichts sagen. Seht, dies ehrliche Gesicht, über jeden Verdacht erhaben. Wer kann es da wirkliich und wahrhaftig wagen zu zweifeln? Beinahe jungfreulich rein wirkt doch diese Unschuld vom Berufe, die Unschuld aus Passion, aus Leidenschaft und Eifer, ja, aus Pflichbewusstsein für das Vaterland und seiner Bürger, die, die Unschuld liebt, wie nichts anderes auf dieser Welt.
;)

Archi
00
21.1.2012, 18:44
also, ich bin ja wirklisch alles andere als ein grasser-freund,

aber ich glaube, in einem rechtsstaat ist es schon immer noch so, dass einem eine schuld bewiesen werden muss und man nicht umgekehrt seine unschuld beweisen muss, und das aus gutem grund....

ich hoffe nur, dass es endlich gelingt, dem schönsten finanzminister aller zeiten endlich eine schuld nachzuweisen, damit er in den häfen kommt! ich bin sicher, da warten schon einige sehnsüchtig auf so ein junges, knackiges bürscherl...

AllesWieImmer
02
20.1.2012, 17:37
Das Lächeln der Unschuldslämmer

http://tvthek.orf.at/programs/... burg-heute ... siehe "Canpingplätze als mögliche Goldgrube"

Landesrat Sepp Eisl, stolzer Betreiber eines Campingplatzes, hat zunächst als "Naturschutzlandesrat" am neuen Campingplatz-gesetz mitgearbeitet, das jetzt von seinem Kollegen Hauslauer, dem zuständigen Ressortleiter, zur Begutachtung ausgeschicht wurde und der jetzt über die SPÖ empört ist. http://salzburg.orf.at/news/stor... s/2517805/

Gehen tut es darum, auf Campingplätzen auch feste Hütten / Häuser bauen zu dürfen (bis 50m2), was zwar die Seen verhütteln würde, aber die Investments lukrativer!

Das Video ist interessant auch weil kurz mal der Sepp Eisl so einen unschuldigen Grinser aufsetzt...

Prof.Dr.Tyler Durden
15
20.1.2012, 17:20
Ich bin Jurist

und die Grundprinzipien rechtsstaatlichen Verfahrens wie Unschuldsvermutung, Verbot sich selbst nicht belasten zu müssen sind in meinen Augen das höchste Gut. Lieber ein Schuldliger der freigesprochen wird als ein unschuldig Verurteilter. Dass es ausreicht wenn ein Verdächtiger ausreichend dreist und unsympathisch ist um über Jahrhunderte erkämpfte Verfahrensgarantien in Zweifel zu ziehen gibt mir zu denken. Aber wahrscheinlich denkt man hier als Jurist einfach anders als der "Durchschnittsbürger".

gas karl
00
23.1.2012, 15:49
bin auch Ihrer Meinung

prinzipiell wäre aber eine rasche Aufklärung notwendig gewesen ....

Archi
00
21.1.2012, 18:47
ich bin kein jurist

aber absolut ihrer meinung!

mikesh713
 
01
20.1.2012, 19:26

ich bin mit ihnen was das einkerkern unschuldiger angeht einer meinung.

gleichzeitig muss man aber schon festhalten, dass ich mir als "durchschnittsbuerger" diesen murks nicht mehr laenger anschauen kann.

sie verstehen schon, dass auch ein laie guten grund hat zu vermuten, dass bei der schwarzblauen regierungs-partie was im busch ist. das wort "unschuldsvermutung" kommt hier ja unschuldigerweise zum handkuss, denn eigentlich sind wir da der lahmen und zahmen justiz boese, die diese verarsche keinen einhalt gebietet und sich hinter prinzipien versteckt und diese damit auf kurz oder lang schwer beschaedigt.

Prof.Dr.Tyler Durden
01
20.1.2012, 20:05
Ihr Posting kann ich zu 100% unterschreiben

Die ganzen Fälle zeigen ja was passiert wenn Leute was zu sagen haben denen es nicht um Anständigkeit sondern um den eigenen Vorteil geht.

flusensieb
01
20.1.2012, 18:59
st Ihnen das beim Tierschützerprozess auch schon eingefallen, oder haben -Sie dort nur vergessen zu posten, Herr Professor?

Prof.Dr.Tyler Durden
01
20.1.2012, 19:12
Der Tierschützerprozess

war ein Musterbeispiel wie ein Verfahren NICHT geführt werden sollte - bis hin zu Drohungen mit Anzeigen gegen eine Professorin die das Verfahren zu Recht kritisiert hat.

ChefPrinzMichl
 
02
20.1.2012, 18:46
Das glaube ich auch

Ich als Durchschnittbürger glaube nicht, dass meine Rechtfertigungen sind sie auch noch so blöd, ohne Staranwalt gelten würden. Mit so einem Anwalt kann man halt so manches ausschöpfen, da bleibt aber der Hausverstand des Durchschnittsbürgers auf der Strecke. Wenn einer, dessen Linke auf Band die ganze Nation mitanhören durfte sagen kann:"wos wor mei Leistung" sieht da nicht auch ein gebildeter Jurist, dass es sich hier um eine Verarsche handelt. Mein absoluter Favorit bei blöden Ausreden ist der Kapitän, der ins Rettungsboot gefallen ist. Mit einem Staranwalt kommt der in Östereich sicher durch, und das ist die Schweinerei über die sich juristisch ungebideter Durschnittsbürger wie ich halt ärgern

der tueftler
00
20.1.2012, 18:21
das problem liegt woanders

natürlich ist das recht sich der aussage zu entschlagen ein ganz wesentliches rechtsgut, das leider durch den in der bevölkerung aufgestauten hass auf "die da oben, die es sich richten" ins wanken kommt. aus meiner sicht liegt das problem einerseits in den parallelen untersuchungen von gericht und parlament. die zielsetzung ist unterschiedlich, aber die causa ident und die ermittelten tatbestände für beide relevant.
mir ist grasser und sein "system" auch extra unsympathisch, aber sie lesen ja, dass bereits einige poster für solche angeklagte die üblichen rechte abschaffen wollen. bedauerlich!
eine gute lösung fällt mir auch nicht ein, ich denke auch, dass diese ausschüsse meist dem parteinzank dienen sollen.

AllesWieImmer
04
20.1.2012, 17:59
"Durchschnittsbürger"

... Im Grunde genommen sind Sie ein perfider Hintertreiber der Grundprinzipien, also des "höchsten Gutes" für ein gedeihlichen Zusammenleben, eben weil zwar auf die legistische Ebene verweisen, im selben Schreibzug die Wirklichkeit semantisch hintertreiben: Es geht eben nicht um einen Durchschnittsbürger (ihre freudsche Fehlleistung in Ehren) sondern um jemanden, der diese Gleichheit vor dem Gesetz mit den Füssen getreten hat (oder mit den Konten entschwinden lassen hat) - und zwar als oberstes Exekutivorgan des Staates in diesen Belangen!

GE
00
20.1.2012, 16:43

Wieviele mutmaßliche Unschuöidge sind geladen, in Summe? 100, 200 oder 1000?

20-C-M-B-12
00
20.1.2012, 16:41

War er beim Friseur?

Gerfried Leberbauer
01
20.1.2012, 16:02
Eine ganz einfache Frage

Wenn Grasser völlig unschuldig ist und von nichts etwas weiß – warum kann er dann nicht vor dem U-Ausschuss entsprechende Aussagen machen?

Würden ihn die dortigen Aussagen im parallel laufenden Strafverfahren denn belasten? Ja oder Nein?

IchHabeImmerRecht
00
20.1.2012, 16:48

Vielleicht

der elch mit dem kelch
10
20.1.2012, 15:35
Das sind Momente und Unschuldsvermutete

wo ich mir wünsche man würde inquisitorische Mittel zur Wahrheitsfindung verwenden dürfen.

Wie war das damals mit dem deutschen Kriminalbeamten der bei einer Kindesentführung dem Täter Gewalt angedroht hat?

Fritz Meyer
01
20.1.2012, 15:59
Diese Drohung war eine Schande für den Rechtsstaat.

Und kein Ruhmesblatt.

Lassen's der Justiz ruhig die Zeit, die Wahrheit ans Tageslicht zu bringen.

Man muss nicht auf die Methoden von Barbaren zurückgreifen, nur weil das schneller gehen KÖNNTE.

zuckermaus3
10
20.1.2012, 16:45
Und wenn das ihr Kind gewesen wäre??

nihil obstat
01
20.1.2012, 18:01

Das ändert an der grundsätzlichen Beurteilung gar nichts, sondern höchstens an der individuellen -außerrechtlichen!- moralischen Beurteilung des Handelnden.

holy genstadt
02
20.1.2012, 16:38
so viel zeit

bis unterlagen endgültig verschwunden sind oder manipuliert wurden?

bis alles verjährt ist?

sich doch noch eine "schützende hand" findet?

der nächste großskandal kommt, und dieser dann ohnehin niemanden mehr interessiert?

ihren naiven glauben hätt ich gern...oder nein, doch nicht

libera
00
20.1.2012, 15:18

mir fällt zu dieser bananenblick, in der diese herren tun und lassen können, was sie wollen, vor allem unser geld abcashen
gar nichts mehr ein

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