85.000 statt 400 Euro

Amt schlampt: Mann darf Lohnsteuer behalten

18. Jänner 2012, 16:05

Vor acht Jahren bekam ein Steuerzahler aus dem Saarland versehentlich statt 400 Euro 85.000 Euro an Lohnsteuer überwiesen. Wie der Bundesfinanzhof in München am Mittwoch entschied, darf er das Geld behalten. Das berichten am Mittwoch verschiedene deutsche Medien.

Der Mann habe dem Finanzamt verschwiegen, dass er zu viel Geld bekommen hatte. Die Beamten hätten das auch verschlafen, und erst nach acht Jahren den Fehler bemerkt. Rückforderungsansprüche würden aber schon nach fünf Jahren verjähren. Dem Deutschen hat die Trägheit der Behörde damit einiges eingebracht. (rom, derStandard.at, 18.1.2012)

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Posting 1 bis 25 von 64
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Briefmarkenkleber
00
24.1.2012, 14:47
in D. Who cares??

Anton J. Helmreich
00
19.1.2012, 13:49
ich wandere aus

schlaraffenland deutschland!!

trotzdem haben sie noch ihr AAA - das muss ihnen mal einer nachmachen

babak kamgaran
 
00
19.1.2012, 12:52

Im ersten Moment dachte ich an einer Gesetzesänderung:
"Man darf Lohnsteuer behalten"!
War wieder nix ;)

buena1vista1
01
19.1.2012, 12:49
Ich vergönn' es ihm ....

warum sollen immer nur die Steuerzahler draufzahlen?

Anderseits würde ich es mir auch vergönnen *g*

I pocks net
 
00
28.1.2012, 18:57

Im Endeffekt hat der steuerzahler draufgezahlt, zwar nicht ER, aber dafür die ANDEREN.

Zwei Und Vierzig
01
19.1.2012, 11:50
BEI MIR IST GENAU UMGEKEHRT ... :(

Javert
10
19.1.2012, 01:34
arme sau

auf den kommt jetzt jährlich etwas zu ...

der sollte sein geld nehmen (wenn er's überhaupt noch hat) und auf die französische seite der grenze umziehen.

Mostbluzza
20
19.1.2012, 08:24
tja, ist das saarland nicht sowieso schon

kommunistisch oder müssen die noch ein letztes mal wählen gehen, bis oskar L. die macht übernimmt, wenigstens dort (wieder).

eine nette geschichte, trotzdem.
der ärmste ist der finanzbeamte, der nie mehr befördert wird, zu recht.

mike sierra
00
19.1.2012, 10:31

Das Saarland ist CDU-geführt, aber die Jamaika-Koalition (schwarz-gelb-grün) ist bereits zerbrochen.

Heavyweather
00
19.1.2012, 00:45

Dafür haben sie mit den SteuerDVDs einen Batzen Gewinn gemacht...
Trotzdem auch asozial vom Empfänger.

Ben Hemmens
00
18.1.2012, 23:47
Muss er die 85.000

wiederum als Einkommen veranlagen, und in welchem Jahr? Rechtskräftig gehört ihm erst ab jetzt die Marie.

Anton J. Helmreich
00
19.1.2012, 13:39
negativsteuer

Easy Rawlins
00
19.1.2012, 13:03

Das wird wohl kaum unter eine der steuerpflichtigen Einkuftsarten fallen. Und als Schenkung wird's auch nicht durchgehen. Also ziemlich sicher steuerfrei.

Kräuterpfarrer Escobar
02
19.1.2012, 08:07

Ich geh mal davon aus, dass Steuer-Rückerstattungen immer steuerfrei sind! ;-)

WJM
00
19.1.2012, 13:14

Aber es war eine fehlerhafte Steuerrückerstattung!

Reinhard Kober
011
18.1.2012, 22:09
wenigstens ein ...

...steuerausgleich, der den namen auch verdient ;-)

_oHo_
00
18.1.2012, 21:28
naja, immer noch sinnvoller als es für werbeagenturen und externe berater zu verschleudern

dr mike
00
18.1.2012, 20:07

Der oder die dafür verantwortlichen Beamten werden wohl kaum zur Verantwortung gezogen werden. In der Zwischenzeit sind die ohnehin die Karriereleiter nach oben gefallen und werden auch zu verhindern wissen die Verantwortlichen ausfindig zu machen.
Obwohl all das in Deutschland geschehen ist, in Österreich wäre es jedenfalls so.

Anton J. Helmreich
00
19.1.2012, 13:43
in ö ist es so

als erfüllungsgehilfe des arbeitgebers - so beizeichnet man juristisch arbeiter und angestellte und wohl auch beamte - haftet man nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges verhalten.

bei geringer oder normaler fahrlässigkeit haftet der arbeitgeber für seine erfüllungsgehilfen

dr mike
00
19.1.2012, 17:28

und sind fehl überwiesene 80 000 € eine grob fahrlässig Tat in Ö. ?

Anton J. Helmreich
00
20.1.2012, 05:04
ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher

ich glaub das ist strittig

hulu33
21
18.1.2012, 19:52
Wie heisst es so schön

Man braucht keine Bank zu überfallen, man betrügt einfach das Finanzamt. Ist einfach und auch lukrativer.

Abgesehen davon wenn etwas verjährt ist ist es verjährt. Verstehe deshalb nicht was an dem Urteil so aussergewöhnlich sein soll.

brainz mitdenker
11
18.1.2012, 21:51
wo ist hier der betrug???

das FA hat zuviel ausbezahlt. er hat nur stillgehalten. das ist *kein* betrug.

Susanne_B
13
19.1.2012, 08:06

Das nennt sich auch nicht Betrug sondern Unterschlagung (§ 134 StGB - in D wird es eine ähnliche Regelung geben)
"Wer ein fremdes Gut, das er gefunden hat oder das durch Irrtum oder sonst ohne sein Zutun in seinen Gewahrsam geraten ist, sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder den Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Wer ein fremdes Gut unterschlägt, dessen Wert 3000 Euro übersteigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer ein fremdes Gut im Wert von mehr als 50 000 Euro unterschlägt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen."

Alexander67
00
26.1.2012, 11:04

Wenn er es auf seinem Konto liegen lässt, bis es zurückgefordert wird, ist ihm die Unterschlagungsabsicht schwer nachzuweisen.

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