Angeklagter "Venetia"-Chef gibt "Fälschungsmaschinerie" zu, entschuldigt sich bei ebenfalls angeklagtem Beamten
Wien - Durchaus Erstaunliches hat der zweite Verhandlungstag
im Prozess um die Bundesbuchhaltungsaffäre zutage gefördert. Wie der
ehemalige Chef des Bildungsinstitut "Venetia", Kurt D., am Mittwoch
im Wiener Straflandesgericht bereitwillig erzählte, konnte er dem
leitenden BHAG-Beamten Wolfgang W. den Inhalt jener
Forderungsbestätigungen diktieren, die jener ohne entsprechende
Grundlagen zu Papier brachte. Kurt D. ließ die solcherart
fabrizierten Schuldverschreibungen des Bundes dann über Mittelsmänner
verkaufen bzw. suchte selbst Interessenten, "weil ich wieder
Liquiditätsbedarf hatte", wie er zu Protokoll gab.
Diese Finanznöte trieben D. dann auch dazu, die vermeintlichen Forderungen
gegen das AMS, die er im Rahmen einer Generalzession bereits an die
BAWAG angetreten hatte, ein zweites Mal zu verkaufen. "Ein Wahnsinn",
konstatierte er im Rückblick. Die Verhandlung wird am Donnerstag, fortgesetzt.
Diktat auf andere Art
Zur Vorgehensweise in der Behörde selbst sagte der 56-Jährige Schulungsfirmen-Chef, dass er dem Beamten "den Text gegeben und gebeten (hat; Anm.), ihn zu
schreiben, weil's so wesentlich rascher funktioniert hat." Wie Richter Thomas Kreuter herausarbeitete, wurden diese
Schreiben in einer derartigen Häufigkeit produziert, dass Kurt D. gar
nicht mehr unterscheiden konnte, welche vermeintlichen finanziellen
Forderungen seines Unternehmens gegen das Arbeitsmarktservice (AMS),
für das die "Venetia" jährlich zahlreiche Kurse abwickelte, er gerade
veräußert hatte. Kurt D. räumte schließlich ein, es wäre eine
"Fälschungsmaschinerie" betrieben worden, "die auf fruchtbaren Boden
gefallen ist."
"Dieser Akt ist alles Schall und Rauch. Ich hätte niemals
Forderungen verkaufen dürfen. Das ist das Altpapier nicht wert",
tönte der "Venetia"-Boss, der seit der Pleite seines Betriebs Anfang
2009 von der Mindestsicherung lebt. Er habe sich "einer einzigen
Loch-auf-Loch-zu-Methode bedient". Kurt D. bedauerte es, den
befreundeten Wolfgang W. in all das mit hineingezogen zu haben: "Ich
möchte mich erstmals allermassivst öffentlich bei ihm entschuldigen."
Mitunter hatte Wolfgang W. sogar im Nachhinein vermeintliche
Schuldverschreibungen verfasst: Hatte Kurt D. Interessenten gefunden,
marschierte er nachher zu seinem Freund und ließ sich die falschen,
weil zumindest teilweise gar nicht existenten übertragenen
Forderungen beglaubigen.
Zumindest ein Mittelsmann, der sich nun als Mitangeklagter vor
Gericht mitzuverantworten hat, dürfte bei den Manipulationen ein
eigenes Spiel gespielt und sich nicht unwesentlich bereichert haben:
Er vermittelte laut Aktenlage etwa einen Investor, der Kurt D.
Forderungen in Höhe von 240.000 Euro abkaufte. Dafür machte der
Geschäftsmann eine Provision von nicht weniger als 330.000 Euro
geltend. (APA)