Grassers Geschäftspartner hat noch Einspruchsmöglichkeit
Wien - Im langwierigen Rechtsstreit um die Herausgabe von in
Liechtenstein beschlagnahmten Akten zur Buwog-Privatisierung und
mutmaßliche Geldflüsse rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
(ÖVP) ist nun Bewegung gekommen. Das Fürstliche Landgericht in
Liechtenstein hat entschieden, dass alle beschlagnahmten Unterlagen
der österreichischen Justiz auszufolgen seien, berichtete das
Mittagsjournal des ORF-Radio heute Mittwoch unter Berufung auf den
leitenden Staatsanwalt im Fürstentum, Robert Wallner.
Die Kanzlei von Grassers Geschäftspartner habe nun zwei Wochen
Zeit, dagegen Einspruch erheben, dann entscheide das Obergericht.
Theoretisch gebe es noch eine weitere Einspruchsmöglichkeit beim
Staatsgerichtshof. Die Hausdurchsuchungen im Fürstentum waren bereits
im April 2011 durchgeführt worden, seitdem waren die beschlagnahmten
Unterlagen versiegelt.
Im Zuge einer Akteneinsicht eines Anwalts des Durchsuchten nahm
der Rechtsvertreter - gleichzeitig Stiftungsrat in einer
Grasser-Stiftung - die beschlagnahmten Akten mit. Erst zwei
Hausdurchsuchungen und sechs Wochen später wurden die Akten wieder an
das Gericht überstellt. Gegen den Anwalt wird in Liechtenstein nun
ermittelt, seine Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner weist alle
Vorwürfe zurück. Die Vorerhebungen gegen den Anwalt seien noch nicht
abgeschlossen, so die Staatsanwaltschaft laut Mittagsjournal. (APA)