EAVG 2012

Energieausweis-Vorlagegesetz ist auf Schienen

Martin Putschögl, 18. Jänner 2012, 13:18

Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen - Inkrafttreten per 1. Dezember angepeilt

Wie bereits berichtet, wird das neue Energieausweis-Vorlagegesetz nun erst gegen Ende diesen Jahres, genauer am 1. Dezember 2012, in Kraft treten. Die für diese Causa zuständige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat am Dienstag einen neuen Entwurf im Ministerrat eingebracht, wo dieser beschlossen wurde und nun als Regierungsvorlage in den Nationalrat wandert.

Der Entwurf sieht vor, dass ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Anzeigen und Inseraten sowohl der Heizwärmebedarf als auch der Gesamtenergieeffizienzfaktor eines Objekts verpflichtend angegeben werden muss. Eine grafische Darstellung dieser Werte in Annoncen, ähnlich dem "Kühlschrankpickerl", ist laut Angaben des Österreichischen Verbands der Immobilientreuhänder (ÖVI) nicht vorgesehen - im Erstentwurf war dies noch nicht eindeutig geklärt.

"Schnitzer" beseitigt

Laut ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel seien mit der neuen Vorlage die "gröbsten Schnitzer" der Erstauflage des Gesetzes beseitigt - dazu gehörte auch eine unzureichende Abstimmung zwischen Bundes- und Landeskompetenzen (siehe dazu auch einen Artikel vom Dezember 2009, "Kompetenzdickicht von Bund und Ländern"). Die Ausnahmebestimmungen wurden nun vereinheitlicht, sodass von der Energieausweis-Vorlagepflicht bei Vermietung oder Verkauf ab Dezember 2012 nur noch folgende Objekte ausgenommen sein werden:

  • Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden
  • Frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von maximal 50 m²
  • Abbruchobjekte (wenn im Kaufvertrag davon ausgegangen wird, dass der Käufer innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss das Gebäude abbricht)
  • Gebäude, die für Gottesdienste und sonstige religiöse Zwecke genutzt werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer Nutzungsdauer von höchstens zwei Jahren
  • Industrieanlagen, Werkstätten oder landwirtschaftlich genutzte Gebäude, die überwiegend durch die im Gebäude entstehende Abwärme beheizt werden
  • Ferienwohnungen, sofern der voraussichtliche Energiebedarf unter einem Viertel im Vergleich zur ganzjährigen Benützung liegt

Bis zum Inkrafttreten per 1. Dezember werde den betroffenen Gruppen "genug Zeit eingeräumt, die Vorgaben umzusetzen", schreibt die Justizministerin in ihrer Aussendung, und auch im ÖVI ist man über die gewonnene Zeit - das Gesetz hätte ursprünglich schon mit Jahresbeginn 2012 in Kraft treten sollen - glücklich. Weiterhin vorgesehen ist die Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 1.450 Euro im Falle der Nichtvorlage bzw. der nicht rechtzeitigen Vorlage oder Aushändigung des Energieausweises vonseiten des Abgebers. Makler müssen keine Strafe befürchten, sofern sie ihre Auftraggeber auf deren Verpflichtung hingewiesen haben.

Bekommt man als Mieter oder Käufer keinen Energieausweis ausgehändigt, kann man diesen in Zukunft entweder gerichtlich einklagen oder selbst die Erstellung eines Ausweises in Auftrag geben, in diesem Fall können die ("angemessenen") Kosten innerhalb von drei Jahren vom Abgeber zurückverlangt werden. (map, derStandard.at, 18.1.2012)

violavioletta
 
00
25.1.2012, 15:30
und...

die kosten für den energieausweis werden sicher wieder auf den mieter abgewälzt...was sonst ?! :)

oas
00
20.1.2012, 02:08
Na

Warum nur wurde die Wärmedämmung in dem Hotel auf der Wienzeile, dem ehemaligen "Vorwärts" jetzt ausgetauscht?
Bitte _Wann_ wurde das (um)gebaut?

Der SCHREIENDE BLÖDSINN dieser schlicht abgeschriebenen Phantasietabellen wird so enden, wie die Postkastelblödheit!

Unlängst urteilte der OGH in einem einschägigen Verfahren:

"Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass ökologische Gesichtspunkte, mögen sie auch zum Vorteil der Allgemeinheit sein, beim hier zu untersuchenden eindeutigen Vorteil aller Wohnungseigentümer nicht zu veranschlagen sind."

Um die Suche zu vereinfachen:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... 0H0000_000

17+4
00
19.1.2012, 10:48
ob des gscheit ist?

Ein energieausweis ist, wenn er ordentlich gemacht wird, und das muss er wohl, eine teure Sache.
Denn ein Billigausweis ist nichts wert mangels verwertbarer Aussage.

mbli
00
19.1.2012, 10:23
verstehe die ausnahme für ferienwohnungen nicht.

Harald Bruckner
00
19.1.2012, 12:11

weil es wurst ist, wie hoch der Engergiebedarf für 3Wochen Nutzung ist.

kor-del
00
19.1.2012, 10:07
und wie sieht es mit Immobilien aus die

vor Dezember 2012 vermietet/verkauft wurden?

Saurer Zivi
00
19.1.2012, 00:31
ein Jahr zu spät.

Heizöl: +25% 2011
Heizöl: +25% 2012
...

angesichts dieser dramatischen entwicklung trifft das versumpern von 1 jahr die die heizkosten tragenden mieter knallhart.

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