Sie fordert mehr Radio-Lizenzen
Die für digitale Medien zuständige EU-Kommissarin, Neelie Kroes, hat gegenüber der Regierung in Budapest ihre "Besorgnis über den Zustand von Medien-Pluralismus und -Freiheit in Ungarn" geäußert. Wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte, schrieb die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission einen entsprechenden Brief an den ungarischen Vizepremier und Minister für die öffentliche Verwaltung, Tibor Navracsics. Kroes forderte die ungarische Regierung auf, mehr Radio-Lizenzen zur Verfügung zu stellen.
Als Beweis für ihre Besorgnis verwies Kroes auf eine Reihe von lokalen Lizenzen für den oppositionellen Sender "Klubradio", die von der staatlichen Medienbehörde nicht erneuert wurden. Dabei gehe es nicht nur um die Lizenz für Budapest, die Auslöser der jüngsten Debatte war. Kroes betonte in dem Schreiben, "dass die Achtung von Medienfreiheit und Medienpluralismus nicht nur die technisch korrekte Umsetzung von EU- und nationalem Recht betrifft, sondern auch die Umsetzung und Förderung dieser Grundprinzipien in der Praxis, was wichtiger ist". Die EU-Kommission werde "besonders wachsam zu beiden Aspekten bleiben", versicherte die niederländische EU-Kommissarin.
Sie fordert mehr Radio-Lizenzen
Kroes hält fest, dass die EU kein Limit für Radio-Lizenzen vorschreibt. Dies sei eine Entscheidung der ungarischen Regierung. Die Kommissarin ermutige zusätzliche Radio-Lizenzen auszugeben. "Je mehr Wettbewerb, desto besser", betonte die Kommissarin. Die EU-Kommission hoffe darüber hinaus, dass nicht erfolgreiche Antragsteller Internet-Radio-Stationen betreiben dürften.
Auf Druck der EU-Kommission musste die rechtskonservative Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban Anfang vergangenen Jahres Änderungen an dem umstrittenen Mediengesetz vornehmen. So wurde eine ursprünglich vorgesehene Pflicht zur "ausgewogenen Berichterstattung" - so wie in anderen EU-Staaten üblich - auf den Bereich des Rundfunks beschränkt. Auch ausländische Medien können bei Verstößen gegen das ungarische Mediengesetz nicht mehr mit hohen Geldstrafen belegt werden. Ungarn erklärte sich zudem bereit, eine vorherige Zulassungspflicht von Medien aufzuheben. Die Medienbehörde kann aber bei schwerwiegender und widerholter Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Gesetzes Privatsender mit Geldstrafen von bis zu 200 Millionen Forint (643.232 Euro) belegen. Für landesweite Tageszeitungen gilt eine Maximalstrafe von 25 Mio. Forint (80.404 Euro). (APA)