Novelle gefordert

U-Ausschuss: Grüner Antrag auf Live-Übertragungen

18. Jänner 2012, 11:57

Auch Vereinigung der Parlamentsredakteure fordert Novelle der Geschäftsordnung

Die Debatte um Live-Übertragungen aus Untersuchungsausschüssen setzt sich fort: Wiewohl diese Möglichkeit für den laufenden U-Ausschuss zu diversen Korruptionsaffären unwahrscheinlich ist, werden die Grünen am Mittwoch im Nationalrat einen Initiativantrag einbringen, mit dem TV- und Radioaufnahmen und damit auch Live-Übertragungen aus den U-Ausschuss-Sitzungen erlaubt werden sollen, kündigt Grünen-Vizeklubchef Werner Kogler an. Für solche Übertragungen spricht sich auch die Vereinigung der Parlamentsredakteure aus.

"Fernseh- sowie Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film-und Lichtbildaufnahmen sind unzulässig", heißt es in der 1997 beschlossenen Verfahrensordnung für die U-Ausschüsse. Um den entsprechenden Passus der Verfahrensordnung - wie von Kogler gefordert - zu ändern, braucht es eine Zweidrittelmehrheit des Nationalrats. Zunächst wird aber ohnehin nicht abgestimmt, der Grüne Antrag wird voraussichtlich dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Für die bevorstehenden Zeugenbefragungen im Korruptions-U-Ausschuss ist der Antrag also nicht von Relevanz.

Novelle gefordert

Die Vereinigung der Parlamentsredakteure, die Vertretung der im Hohen Haus akkreditierten Journalistinnen und Journalisten, ist ebenfalls für eine Live-Übertragung der Ausschusssitzungen. "Das öffentliche Interesse ist derartig groß, bei Untersuchungsausschüssen grundsätzlich, aber gerade bei diesem, wo so viele Politaffären auf der Tagesordnung stehen, dass das eigentlich selbstverständlich wäre", sagte Vereins-Obmann Johannes Huber und pochte auf eine entsprechende Novelle der Nationalrats-Geschäftsordnung.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hatte sich bereits mehrmals nicht abgeneigt gezeigt, verwies aber gleichzeitig auf die dafür notwendige Änderung der Verfahrensordnung. Die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP hatten sich zuletzt skeptisch geäußert und auf Grundrechtsfragen verwiesen. SPÖ-Klubobmann Josef Cap hatte übrigens im Jahr 2008 selbst einen Antrag auf Zulässigkeit von Fernseh- und Radioaufnahmen gestellt. (APA)

Wolfgang Lederbauer1
00
18.1.2012, 16:30
...Die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP hatten sich zuletzt skeptisch geäußert und auf Grundrechtsfragen verwiesen....

Teil 2:

Wir werden jedenfalls als Ergänzung zu einer " Umfassenden Gesamtdarstellung zur Causa Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften " zahlreiche Vorschläge für Fragen an die Auskunftspersonen unterbreiten und diese auf unserer website veröffentlichen.

» SFH-4440 Umfassende Sachverhaltsdarstellung, Langfassung, Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften " Kapitel 1- 36 von Dr. Lederbauer Stand 11.11.11. 11.11 Uhr

» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 223&page=5

.

» SFH-4664 Brief Dr. Lederbauer an die Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 5.1.2012 und Antworten

» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 371&page=1

Wolfgang Lederbauer1
00
18.1.2012, 16:30
...Die Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP hatten sich zuletzt skeptisch geäußert und auf Grundrechtsfragen verwiesen....

Teil 1:

Die Fernsehübertragung aus parlamentarsichen Untersuchungsausschüssen sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Welche " Grundrechtsfragen " sind denn damit gemeint?

Ein wichtiger Gesichtspunkt spricht für Fernsehübertragungen:

Die Zuseher könnten dabei die parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten überblicken und die Qualität der Fragestellungen besser beurteilen.

http://so-for-humanity.com2000.at

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