Patent-Experten: Konzerne müssen Grenzen abstecken lassen, welche Design-Ähnlichkeiten zulässig sind
Apple hat wie berichtet seine Klage gegen Samsung am Landgericht Düsseldorf ausgeweitet. Der Konzern geht nun gerichtlich gegen zehn Smartphones, darunter das Galaxy S II, und fünf Tablets des südkoreanischen Herstellers vor. Dabei geht es um das Design der Produkte, die angeblich Apples iPhone und iPad zu ähnlich sind. Patent-Experte Florian Müller glaubt, dass die Ausverhandlung vor Gericht für beide Unternehmen notwendig ist.
Geschmacksmuster
Müller hat die entsprechenden Geschmacksmuster veröffentlicht, auf die sich Apple in seiner Klage gegen die Samsung-Smartphones beruft. Als Erfinder werden unter anderen der verstorbene Apple-Mitgründer Steve Jobs und Chefdesigner Jony Ive gelistet. Samsung hat 2011 Nichtigkeitsklagen eingelegt, um die Geschmacksmuster für ungültig erklären zu lassen. Eine Entscheidung ist hier noch ausständig.
Einigung bei Patent-Klagen einfacher
Neben den Klagen rund um das Design der Samsung-Geräte wirft Apple dem Konkurrenten auch die Verletzung von sechs technischen Patenten vor. In diesem Fall glaubt Müller an eine schnellere Einigung, die höchstwahrscheinlich in einer gegenseitigen Lizenzierung resultieren werde. Bei der Frage nach den Geschmacksmustern werde es schwieriger. Hier dürfte sich keine Einigung zwischen den Konzernen abzeichnen.
Grenzen abstecken
Müller glaubt daher, dass es wichtig ist, gerichtlich festzuhalten, inwieweit Design-Ähnlichkeiten akzeptabel sind. Die Gerichte müssen dabei entscheiden, welche Design-Charakteristiken eines Smartphones oder Tablets technisch bedingt sind und welche nicht. So werde niemand durchsetzen können, das Monopol auf "flache" Gerätedesigns zu besitzen. Die Entscheidung des Gerichts könne dann als Richtlinie für zukünftige Produkte Samsungs und potenzielle Klagen Apples herangezogen werden. (red)