Berichterstattung über den Fall einer schweren Kindesmisshandlung
Straßburg/Wien - Mit ihrer Berichterstattung über den Fall einer schweren Kindesmisshandlung verletzten Krone, krone.at und Kurier die Persönlichkeitsrechte des Opfers, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und bestätigte damit die Urteile des Oberlandesgerichts Wien. Das Opfer sei keine Person öffentlichen Interesses. Wenn ein Medium zu einer Debatte über Kindesmissbrauch beitragen will, braucht es dazu keine Namensnennung und keine Fotos, entschied auch das Höchstgericht in Straßburg.
Der Einwand der "Krone", wonach die Mutter Fotos des Opfers anfangs selbst überbracht hatte, wurde ebenso abgewiesen - die Zustimmung zur Veröffentlichung in einem spezifischen Fall könne nicht automatisch auf alle zukünftigen Veröffentlichungen ausgedehnt werden. Die Entschädigungen von 8000 Euro (Krone), 12.000 Euro (krone.at) und 10.000 Euro (Kurier) wurden als angemessen erachtet angesichts der Länge der Artikel, der Schwere der Rechtsverletzung, Auswirkungen der Berichterstattung auf das Opfer sowie der Verbreitung von "Krone" und krone.at. (prie/DER STANDARD; Printausgabe, 18.1.2012)