Kindesmisshandlung

"Krone", krone.at und "Kurier" verletzten Menschenrechte

17. Jänner 2012, 18:55

Berichterstattung über den Fall einer schweren Kindesmisshandlung

Straßburg/Wien - Mit ihrer Berichterstattung über den Fall einer schweren Kindesmisshandlung verletzten Krone, krone.at und Kurier die Persönlichkeitsrechte des Opfers, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und bestätigte damit die Urteile des Oberlandesgerichts Wien. Das Opfer sei keine Person öffentlichen Interesses. Wenn ein Medium zu einer Debatte über Kindesmissbrauch beitragen will, braucht es dazu keine Namensnennung und keine Fotos, entschied auch das Höchstgericht in Straßburg.

Der Einwand der "Krone", wonach die Mutter Fotos des Opfers anfangs selbst überbracht hatte, wurde ebenso abgewiesen - die Zustimmung zur Veröffentlichung in einem spezifischen Fall könne nicht automatisch auf alle zukünftigen Veröffentlichungen ausgedehnt werden. Die Entschädigungen von 8000 Euro (Krone), 12.000 Euro (krone.at) und 10.000 Euro (Kurier) wurden als angemessen erachtet angesichts der Länge der Artikel, der Schwere der Rechtsverletzung, Auswirkungen der Berichterstattung auf das Opfer sowie der Verbreitung von "Krone" und krone.at. (prie/DER STANDARD; Printausgabe, 18.1.2012)

EquinoxOmega
01
18.1.2012, 16:29

Nur die Strafe bzw. Entschädigung zahlen diese Zeitungen ja aus der Portokasse.

hinweis4
01
17.1.2012, 21:04
YEPPP!

Karin T. Hammer
11
17.1.2012, 19:49
?

und warum zahlt krone weniger als kurier weniger als krone.at?

Susanne_B
04
18.1.2012, 08:00

"angesichts der Länge der Artikel, der Schwere der Rechtsverletzung, Auswirkungen der Berichterstattung auf das Opfer sowie der Verbreitung von "Krone" und krone.at."

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