Abschiebungen folgen sturer Dogmatik
Wem nützt es, wenn eine ältere, chronisch schwer kranke Georgierin und ihr Mann Österreich verlassen müssen und im Abschiebeflieger sitzen? Oder Familien mit Kindern, die hier bereits mehrere Jahre die Schule besucht und Deutsch gelernt haben? Die Antwort darauf lautet: Es nützt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, denn so steht es im Fremdenpolizeigesetz.
Ist dieser "Gewinn" groß genug, um immer wieder Abschiebe-Härtefälle in Kauf zu nehmen, mit Existenzverlust, Angst, Verzweiflung für die Betroffenen - so wie es in Österreich und in vielen anderen Staaten Europas oft der Fall ist? Natürlich, antwortet ein Innenministeriumssprecher. Sicherheit und Ordnung gingen mit der Einhaltung rechtlicher Vorschriften einher - und nur mit dieser.
Damit redet er einer obrigkeitsstaatlichen Rechtstreue das Wort, die ohne jede Abwägung der Anwendungsfolgen einhergeht. Das ist eine sture Dogmatik, die in anderen Bereichen - etwa dem Familienrecht - tendenziell überwunden werden konnte, durch Diskussion und Schaffung neuer gesetzlicher Regeln, deren Verwendung weit weniger Leid verursachen.
Beim Fremdenrecht wird so etwas nicht einmal angedacht - zum Schaden aller. Nützen würde vielmehr, wenn es weniger Graus-Abschiebungen und liberalere Gesetze gäbe: den Ausländern ganz direkt, den Österreichern vor allem ethisch und moralisch. (DER STANDARD; Printausgabe, 18.1.2012)