Weil in Ungarn die Unabhängigkeit von Notenbank, Richterschaft und Datenschutz gefährdet ist, leitete die EU-Kommission drei Verfahren ein
Premier Orbán hat Zeit zur Reparatur, stellt sich den EU-Abgeordneten.
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In den Tagen größter Bedrängnis greift Ungarns Premierminister Viktor Orbán
zu einer für ihn typischen Methode: Er geht zur Gegenoffensive über.
Nur so ist zu erklären, warum der Nationalkonservative, der gegen Widersacher
in Budapest mit sehr harten - Kritiker sagen autoritären - Mitteln vorgeht, im
Europaparlament in Straßburg einen einzigartigen Auftritt bekommt.
Dort wird er sich heute, Mittwoch, direkt den Abgeordneten stellen, die ihm
fraktionsübergreifend nicht weniger als üble Verstöße gegen europäisches Recht
und Grundwerte vorwerfen: durch Aushöhlen der Unabhängigkeit der ungarischen
Zentralbank via Postenvergabe an der Spitze an Parteileute; durch
Einschränkungen beim Datenschutz via Ombudsmann; durch Zugriff auf unabhängige
Richter mittels "Frühpensionsregelung".
Verfahren eingeleitet
Die EU-Kommission hat gegen seine Regierung in diesem Zusammenhang am
Dienstag gleich mehrere EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die landen am Ende beim EU-Höchstgericht in Luxemburg zur
Letztentscheidung, wenn die Regierung in Budapest nicht einlenkt. Notwendig
wurde dies vor allem, weil Orbán über Wochen auf dringende
Änderungsaufforderungen durch die Kommission und deren ebenfalls
christdemokratischen Chef José Manuel Barroso nicht reagiert hat.
Stattdessen schrieb der Ungar einen Brief an den Noch-Parlamentspräsidenten
Jerzy Buzek. Inhalt: Er wolle seine "Argumente" öffentlich, vor dem
EU-Parlament, vortragen. Man tue ihm Unrecht. Die Fraktionen fanden das gut, da
Innenpolitik ja Europa sei und umgekehrt. Man lud ihn ein.
Deshalb wird Orban also vor seinen "politischen Anklägern" sprechen, mit
ihnen diskutieren: nicht in einem verschwiegenen Ausschuss, sondern im Plenum.
Das gab es noch nie. Noch nie hat ein Regierungschef der Union vor den
Europaabgeordneten "innenpolitische" Maßnahmen und Gesetze in seinem Land
debattiert. Das ist so in den Verträgen nicht vorgesehen. Den "großen Auftritt"
kriegen sonst nur EU-Vorsitzende oder Staatsoberhäupter von Drittstaaten à la
Papst oder Barack Obama.
"Das Europäische Parlament muss der Ort der Auseinandersetzung über die
Europapolitik sein, deshalb ist es gut, wenn er kommt", sagte dazu der Dienstag
zum Buzek-Nachfolger gewählte neue Präsident Martin Schulz. Als Chef der
sozialdemokratischen Fraktion gehörte er stets zu den schärfsten Kritikern
Orbáns.
Ob es sogar zur Einleitung eines EU-Verfahrens nach Artikel 7 des Vertrags,
Verstöße gegen Grundrechte, kommt, wie Teile der Grünen das wollen, wird nicht
zuletzt von dessen Auftritt abhängen. Bei den Christdemokraten erwartete Othmar
Karas (ÖVP) "eine Erklärung des Ministerpräsidenten von Ungarn, dass alle Wünsche
von Kommission und Parlament umgesetzt werden". Angesichts der notorischen
Verweigerung Orbáns bisher wäre das allerdings eine Überraschung. Skeptisch
zeigt sich die SPÖ. Jörg Leichtfried: "Orban lebt in einer anderen Welt." Er
werde dem Vernehmen nach nur in Teilen, insbesondere bei der Zusicherung der
Unabhängigkeit der Notenbank, Zugeständnisse machen.
Nach den Worten von Kommissionschef Barroso ist die ganze Angelegenheit nicht
eine Frage von Zugeständnissen oder Erklärungen, sondern schlicht ein
juristisches Problem, das gelöst werden muss. Sein Kollegium befürchtet, dass
die Unabhängigkeit der involvierten ungarischen Institutionen gegenüber der
Regierung - Notenbank, Datenschutzbehörde und Richterschaft - nicht garantiert
werden könne.
Finanzhilfen unsicher
Die Einleitung der Verfahren ist gemäß EU-Recht nur der Auftakt zu einem
langen Prozess. Ziel ist es, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen,
notfalls per Entscheid des EuGH, der einem Land empfindlich hohe Strafen
aufbrummen kann. Ungarn hat jetzt aber einmal einen Monat Zeit, die Änderung der
beanstandeten Gesetzesbestimmungen in Angriff zu nehmen. Normalerweise hat ein
Land dafür drei Monate Zeit. Die Kommission verkürzte die Frist jedoch.
Für Ungarn ist die Sache deshalb heikel, weil es Milliardenhilfe von EU und
Währungsfonds (IWF) braucht. Der IWF will nicht helfen, wenn das Notenbankgesetz
nicht geändert wird. (Thomas Mayer aus Straßburg, DER STANDARD, Printausgabe, 18.1.2012)