Filmklassiker

Berlinale zeigt restaurierte Fassung von Eisensteins "Oktober"

17. Jänner 2012, 14:54

Premiere im Friedrichstadtpalast am 10. Februar

Wien - Auf der heurigen 62. Berlinale wird am 10. Februar im Friedrichstadtpalast die Premiere einer rekonstruierten Fassung von Sergej Eisensteins Klassiker "Oktober" (Oktjabr) aus dem Jahr 1928 gefeiert. Die Aufführung mit der Originalmusik Edmund Meisels vom Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin unter Frank Strobel ist ein Berlinale Special und Teil der Retrospektive "Die rote Traumfabrik". Der Kultursender Arte strahlt am Mittwoch, 15. Februar, um 23 Uhr eine Aufzeichnung aus.

Oktober zeichnet die geschichtlichen Prozesse von der Februarrevolution bis zum Oktober 1917 nach und kommentiert die Ereignisse durch Montagen voll Pathos und Ironie. Der Film entstand im Auftrag des Exekutivkomitees der KPdSU zur Feier des 10. Jahrestags der Oktoberrevolution. Eisenstein setzte allerdings der kämpfenden Bevölkerung Petrograds und den früheren Kampfgenossen Lenins ein Denkmal, die 1928 politisch in Ungnade gefallen waren. Die Folge: Der Film wurde nach seiner Uraufführung am 14. März 1928 zensiert und verschwand aus den Kinos.

In den 1960er Jahren arbeitete Naum Klejman im Staatlichen Filmarchiv Gosfilmofond an einer filmwissenschaftlich fundierten Rekonstruktion. Auf dieser Version basiert die neue HD-Restaurierung aus dem Filmmuseum München, das in den 1970er Jahren eine Kopie erworben hatte. Für die Berlinale-Aufführung wurde die Münchner Kopie fotografisch verbessert durch Material vom EYE Film Instituut, Amsterdam, und dem Bundesarchiv/Filmarchiv, Berlin. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.