Öffentliche Ausschreibungen

Hat Wrabetz wirklich das "Recht", seine engsten Mitarbeiter selbst auszusuchen?

Leser-Kommentar | 16. Jänner 2012, 09:29

Einige Gedanken zur verpflichtenden Postenausschreibung und über das "augenzwinkernde Hinnehmen" rechtswidriger Postenbesetzungen

Auf die am 23. Dezember 2011 von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz bekannt gegebene Entscheidung, Nikolaus Pelinka (25), bisher hauptberuflich ÖBB-Mitarbeiter in leitender Funktion und auf Vorschlag der SPÖ von der Bundesregierung bestellter Stiftungsrat und „Freundeskreis"-Leiter, zu seinem neuen Büroleiter zu machen, folgte eine bis heute anhaltende Welle der Empörung. Vor allem von Seiten des Betriebsrates sowie von Journalisten aus dem ORF selbst wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Stelle des Büroleiters ausgeschrieben werden müsse und es (gelinde gesagt) ausgesprochen seltsam anmute, wenn der Generaldirektor seinen künftigen engsten Mitarbeiter bereits bekannt gebe, bevor die entsprechende Ausschreibung überhaupt erfolgt sei.

Rechtlich ist dieses Argument völlig korrekt: Nach § 27 ORF-Gesetz sind sämtliche Stellen im Österreichischen neben der internen Ausschreibung durch Verlautbarung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" öffentlich auszuschreiben Am 27. Dezember erfolgte die geforderte Ausschreibung tatsächlich. Schon ob diese formal dem Gesetz entspricht, könnte im Hinblick auf das Fehlen eines inhaltlichen Anforderungsprofils fraglich sein: Das Gesetz schreibt für die Auswahl von Bewerbern um eine ausgeschriebene Stelle ausdrücklich vor, dass in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen ist. Weiters gehen die im 5a. Abschnitt des Gesetzes enthaltenen Bestimmungen zur Frauenförderung (vor allem § 30g) von einer Formulierung von "Erfordernissen und Aufgaben" in der Ausschreibung aus.

Wrabetz hat das "Recht" eindeutig nicht...

Wrabetz entgegnete den Kritikern, er habe wohl "das Recht, mir meine engsten Mitarbeiter selbst auszusuchen". Damit erntete er Verständnis - etwa bei Medienstaatssekretär Josef Ostermayer, Bundeskanzler Werner Faymann (immerhin das für das ORF-Gesetz zuständige Regierungsmitglied) oder dem Politikwissenschaftler Anton Pelinka (auch Niko Pelinkas Onkel).

Damit sind wir schon mitten am Punkt: Nach den soeben skizzierten gesetzlichen Bestimmungen hat Wrabetz dieses "Recht" nämlich eindeutig nicht. Allenfalls könnte bei mehreren gleich qualifizierten Bewerbern für den Büroleiterposten ein besonderes Vertrauensverhältnis den Ausschlag geben, mehr aber auch nicht.

So der trockene juristische Befund.

Und der ist auf viele Stellenbesetzungen im staatlichen bzw. staatsnahen Bereich übertragbar. So existiert auch für die Besetzung von Planstellen in der Bundesverwaltung ein Gesetz, das zu einer Ausschreibung grundsätzlich jedes Postens (!) verpflichtet. Dass diese Verheißung nicht stimmen kann, muss jedem klar sein, der schon einmal die Jobbörse des Bundes besucht hat. Die Verpflichtung wird regelmäßig dadurch umgangen, dass beinahe jeder neue Bundesbedienstete (so war es auch bei mir seinerzeit) als Karenzvertretung eingestellt wird, wofür das Gesetz eine Ausnahme von der Ausschreibungsverpflichtung vorsieht.

Man möchte sich schließlich nicht mit tausenden Bewerbungen abmühen, sondern lieber gleich die Bewerberin nehmen, die einem schon empfohlen wurde - von wem auch immer, nicht selten wenn auch nicht immer aus dem jeweils passenden politischen Umfeld.

So wird aus dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall die faktische Ausnahme.

Ausschreibungen abseits von Leitungsfunktionen erfolgen vor allem für hoch spezialisierte Positionen (etwa bestimmte technische Sachverständige) oder für solche, an denen üblicherweise wenig Interesse besteht. So sind die am häufigsten ausgeschriebenen Positionen solche für Reinigungskräfte oder schlecht bezahlte Verwaltungspraktika.

"Wir schreiben erst aus, wenn wir wissen, wer es wird"

Für Führungspositionen (etwa Abteilungs- oder Sektionsleiter in Bundesministerien) ist eine Ausschreibung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vorgeschrieben. Diesem Erfordernis wird zwar in der Regel Rechnung getragen, weil man sich bzw. der künftigen Führungskraft wegen der größeren Beachtung, die der Besetzung dieser Stellen geschenkt wird, nicht die Blöße eines Gesetzesverstoßes geben kann.

Es gibt jedoch kaum eine Ausschreibung, wo nicht schon im Vorhinein der "Sieger" feststeht. Nicht selten ist der Satz zu hören: "Wir schreiben erst aus, wenn wir wissen, wer es wird". Genau wie aktuell im ORF. Und die Ausschreibung wird dann vielfach auch gleich auf den gewollten Kandidaten zugeschnitten.

Den Gipfel bilden Fälle, in denen eine Organisationseinheit speziell für eine im Vorhinein als Leiter feststehende Person geschaffen wird. Auch das gibt es gerade im ORF - in Gestalt von Thomas Prantner, künftiger Leiter eines neuen Bereichs "Online und Neue Medien". Das gab es aber auch etwa im Ressortbereich von Frauen- und Beamtenministerin Heinisch-Hosek. Für einen ihrer ehemaligen Büromitarbeiter war schnell eine (im Bundesministeriengesetz gar nicht vorgesehene) "Bereichsstellvertretung" geschaffen - und ebenso schnell wieder aufgelöst, als der Mann nur wenige Monate später als Sektionsleiter ins Sozialministerium wechselte.

Das sagt das Gesetz

Die Wrabetz'sche Rechtfertigung für solche Farcen kehrt regelmäßig wieder: Die Frau Bundesministerin muss sich die ranghöchsten Beamten (Sektionsleiter) aussuchen können. Und die wiederum ihre unmittelbaren Mitarbeiter (Gruppen- und Abteilungsleiter).

Dass im Gesetz davon keine Rede ist, scheint für die Verantwortlichen vollkommen irrelevant zu sein. Und sie haben auch, jedenfalls nach der bisherigen Praxis, kaum etwas zu befürchten. Das Ausschreibungsgesetz des Bundes sieht für eine Missachtung der Bestimmungen - ganz bewusst - selbst keine Sanktionen vor. Unterlegene Mitbewerber haben (mit wenigen Ausnahmen, wo sie regelmäßig erfolgreich sind, Stichwort Schuldirektorenbestellungen) keinerlei Rechtsschutzmöglichkeiten, obwohl es sogar ein Grundrecht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gibt, dem der Verfassungsgerichtshof freilich schon vor langer Zeit jeglichen relevanten Inhalt abgesprochen hat.

Vor kurzem beschäftigten erstmals (!) zwei Fälle vermuteter politisch motivierter Postenbesetzung im Bereich des Innenministeriums die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die trotz nachgewiesener Intervention von ÖVP-Seite die Verfahren einstellen musste, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die zum Zug gekommenen Bewerber nicht die besten waren.

Das Strafrecht kann aus vielen Gründen (Stichwort: Vertrauenskrise der Justiz) in diesem Bereich nur wenig leisten. Im Fall des ORF-Gesetzes scheint der Sanktionsmechanismus besser ausgestaltet, wenngleich auch hier die Regulierungsbehörde "Komm Austria" jedenfalls nicht alle Teile eines Stellenbesetzungsverfahrens prüfen kann. Die zu erwartenden Entscheidungen der Behörde im Fall Pelinka und allfällige höchstgerichtliche Judikatur dazu versprechen sicherlich juristische Spannung.

Auswirkungen auf die Mitarbeiter

In einem Rechtsstaat müsste die laufende Missachtung von relativ klaren gesetzlichen Ausschreibungsbestimmungen jedenfalls einmal als unerwünschter Zustand identifiziert werden. Zu den negativen wirtschaftlichen Effekten sei nur auf Armin Wolf verwiesen, der neulich bemerkt hat, wie demotivierend es für hart arbeitende langjährige ORF-Mitarbeiter mit bescheidenem Salär sein muss, wenn ihnen ein 25-Jähriger vor die Nase gesetzt wird, der ein Vielfaches verdient, nur weil ihm der Generaldirektor mehr "vertraut" und der politische Hintergrund passt.

Die rechtsstaatlichste Lösung wäre es sicher, eine Beschwerdemöglichkeit zu schaffen, die jedem bei einer Stellenausschreibung Unterlegenen zugänglich ist. Lücken, die Ausschreibungen verhindern, also eine freihändige Besetzung ermöglichen, gehören geschlossen. Das funktioniert bei der Kontrolle der Vergabe öffentlicher Aufträge mittlerweile hervorragend. Bevor die EU Österreich hier zur Etablierung eines effizienten Rechtsschutzes für unterlegene Anbieter gezwungen hat, herrschte hingegen auch in diesem Bereich Günstlingswirtschaft vor.

Eine dem Vergaberecht nachgebildete umfassende Lösung für Stellenbesetzungen wollte übrigens schon im Jahr 2001 die damalige Beamtenministerin Susanne Riess, ein entsprechender ambitionierter Gesetzesentwurf für ein Objektivierungsgesetz wurde nach der Begutachtung allerdings nicht mehr weiter verfolgt. Wenn man tatsächlich zu dem Ergebnis gelangen sollte, in manchen Bereichen könne man nur nach "Vertrauen" besetzen (was ich persönlich bezweifle), dann gehören diese Bereiche jedenfalls klar abgegrenzt und ebenso gesetzlich bestimmt, dass man dort nicht überproportional mehr verdienen darf als in vergleichbaren Positionen.

Unterentwickelte Transparenz

Leider scheinen wir von einer Debatte darüber noch weit entfernt. Die Kultur in Österreich, was die Transparenz staatlichen und staatsnahen Handelns betrifft, muss als unterentwickelt bezeichnet werden. Es zeigt aber einen erschreckenden Befund, wenn selbst ein Experte wie Anton Pelinka die verfrühte Jobzusage an seinen Neffen zwar als "dilettantisch" bezeichnet, es jedoch vollkommen in Ordnung findet, wenn die Besetzung nach einer formal korrekten Ausschreibung nach politischen - und nicht wie es das Gesetz verlangt primär fachlichen - Kriterien vorgenommen worden wäre.

Eine der Folgen einer solchen Unkultur ist bekannt und heißt Korruption. Dass es bei deren Bekämpfung in Österreich viel zu tun gibt, zeigt der jüngst veröffentlichte GRECO-Bericht. Darüber hinaus beschäftigt sich ein ganzer U-Ausschuss gerade damit, dass einige ehemalige Politiker und ihr Umfeld beim "Packeln" zu weit gegangen sind. Eines der Gesichter dieses "Packelns" ist auch das ständige augenzwinkernde Hinnehmen rechtswidriger Postenbesetzungen.

Damit Schluss zu machen wäre also nicht zuletzt ein wesentlicher Ansatzpunkt zur Korruptionsbekämpfung. (Alexander Flendrovsky, derStandard.at, 16.1.2012)

Autor

Alexander Flendrovsky, geboren 1975, ist juristischer Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Davor war er in verschiedenen anderen Positionen in Bundes- und Landesverwaltung tätig, unter anderem im Bundeskanzleramt.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 91
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peaceartist
 
00
18.1.2012, 11:09
Juristische Haftung Kosten Verschleppung Sanierung durch Wrabetz/Stiftungsräte in den letzten 5 Jahren noch nicht geklärt- war Programm für Periode eins Wrabetz laut Bewerbung 2006= Wahlgrund, 5 Jahre verschleppt nicht umgesetzt=Mehrkosten für Gebühr

-bei Bewerbung 2011 kritisiert, dass Wrabetz in Bewerbung 2006 versprochene Sanierung nach 5 Jahren nicht zustande gebracht hat, ab 2012 damit nicht betraut werden darf.
-vorgeschlagen: Klärung Haftungsfrage der aufsichtspflichtigen Stiftungsräte/Generaldirektor für die Verschleppung der Sanierung-juristisch diese zu prüfen.
-Mehrkosten in 5 Jahren: Verfall BauSubstanz+Verteuerung Ressourcen/Arbeit um teilweise über 100 %, deswegen mutmaßlich zusätzlich veruntreute Gebührengelder=Schaden Eigentümer Öffentlichkeit
Wenn Stiftungsräte/Wrabetz haften ist einstimmige Wahl von Wrabetz durch den sich deckenden Mittäter Stiftungsrat erklärt

http://www.peaceartist.net/peacearti... rag_1.html

peaceartist
 
00
18.1.2012, 11:09
Juristische Haftung Kosten Verschleppung Sanierung durch Wrabetz/Stiftungsräte in den letzten 5 Jahren noch nicht geklärt- war Programm für Periode eins Wrabetz laut Bewerbung 2006= Wahlgrund, 5 Jahre verschleppt nicht umgesetzt=Mehrkosten für Gebühr

-bei Bewerbung 2011 kritisiert, dass Wrabetz in Bewerbung 2006 versprochene Sanierung nach 5 Jahren nicht zustande gebracht hat, ab 2012 damit nicht betraut werden darf.
-vorgeschlagen: Klärung Haftungsfrage der aufsichtspflichtigen Stiftungsräte/Generaldirektor für die Verschleppung der Sanierung-juristisch diese zu prüfen.
-Mehrkosten in 5 Jahren: Verfall BauSubstanz+Verteuerung Ressourcen/Arbeit um teilweise über 100 %, deswegen mutmaßlich zusätzlich veruntreute Gebührengelder=Schaden Eigentümer Öffentlichkeit
Wenn Stiftungsräte/Wrabetz haften ist einstimmige Wahl von Wrabetz durch den sich deckenden Mittäter Stiftungsrat erklärt

http://www.peaceartist.net/peacearti... rag_1.html

peaceartist
 
00
18.1.2012, 11:06
§ 1 ORF-Gesetz-!! Grundsatz der Freiheit der Kunst !! wie Unabhängigkeit des ORF gefährdet

§ 1 ORF-Gesetz-!! Grundsatz der Freiheit der Kunst !! wie Unabhängigkeit des ORF gefährdet

http://www.youtube.com/watch?v=Z1DJCUZDIvY

Armin Wolf (ZIB2-ORF/3sat) bedankt sich diplomatisch mit folgenden Worten bei PeaceArtist via Twitter umgehend für unser Kommentar=link Youtubevideo zu seinem Artikel über ORF/ Pelinka in der weltweit angesehenen und gelesenem "Zeit- online" Ausgabe.
ArminWolf original Zitat von Twitter:

" Für nichts, was ich je in der ZiB2 gemacht habe, gab es je solche Reaktionen wie auf meinen ZEIT-Kommentar: www.zeit.de/2012/03/A... RF-Pelinka - Danke!"

https://twitter.com/#!/ARMINWOLF

zum Zeitpunkt der Twittermeldung nur 6 Kommentare online, letztes unser Kommentar 6 mit link von PeaceArtist zu diesem Youtube Video mi

Snoopy47
00
17.1.2012, 09:30
Wer glaubt den wirklich

dass Ausschreibungen fair sind?

Jede Ausschreibung wird doch so formuliert dass sie auf den "besten geeigneten" passt. Das gilt für jeden Wiener Straßenbahner, jeden Staßenkehrer in NÖ und jeden Fahrradbeauftragten (österreichweit wenn es ginge).

Schwarz Grün
00
17.1.2012, 09:01
und warum werden dann .....

die posten im kabinett faymann und den ministern nicht ausgeschrieben?

Alexander Flendrovsky
Alexander Flendrovsky
01
20.1.2012, 13:56
weitere Lücke

Weil § 25 Z 1 Ausschreibungsgesetz für die Kabinettsmitarbeiter eines Bundesministers eine Ausnahme vorsieht. Eine vergleichbare Regelung besteht aber im ORF-Gesetz nicht.

schreibsauf
00
17.1.2012, 08:40
was gesetzlich nicht verboten ist heisst noch lange nicht dass es korrekt ist

wes Wrabetz sich aussucht!

Fernando António Nogueira Pessoa
03
17.1.2012, 07:52
"rechtsstaatlichst"

Abgesehen von diesem Superlativ ein sehr lesenswerter Artikel.

Herbert Reinsch
02
17.1.2012, 06:55
na bitte

jetzt haben wir´s quasi schwarz auf weiß.
der superalex weiß nicht mal was er darf und was nicht. macht sich dann auch noch wichtig mit der aussage, dass er sich seine engsten mitarbeiter doch gefälligst selbst aussuchen darf.
also seinen job macht er mittelmäßig bis schlecht
und als manager weiß er nicht ma über seine rechte bescheid. weg mit ihm- allerdings die gefahr besteht, dass er dann irgendwo einen versorgungsjob bekommt (weil in der realen welt kann der ja nicht überleben) und noch mehr schaden anrichtet.

Heinz Anderle
 
00
17.1.2012, 06:17
Sie sahen weitere Momentaufnahmen...

... der "Live-Cam" im Augiasstall.

Hauptsache, den Sauschädeln geht es gut - bei vollen Trögen.

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

Gigl1
04
16.1.2012, 23:45

herzlichen dank für diesen artikel! recht sollte eben recht bleiben.

Bonze
02
16.1.2012, 23:30
Sehr angenehm zu lesen, danke

Auch ich sehe ein großes Problem an diesem Vorgehen. Es ist eine Schande wenn man bedenkt, welche Chancen hier durch Packeleien verloren gehen. Andererseits kann das die Erklärung dafür sein, dass wir eine politische Elite haben, die nicht mal einer Fremdsprache mächtig ist (without von delay), und dafür aber einen Haufen junger Menschen die trilingual sind, mehrere Studien abgeschlossen haben, und unterbezahlt irgendwo sich abschuften.

Dass es diesen "Menschen" nicht peinlich ist, wenn sie als z.B. Kanzler vor der Kammera stehen und keinen geraden Satz heraus bringen? Diese Schamlosigkeit und Einfältigkeit ist beängstigend und befremdlich. Ich hätte an deren Stelle Angst vor der ausstehenden Abrechnung durch die Minderprivilegierten...

Die grausame Realität 2012
01
16.1.2012, 22:33

Nicht zu vergessen, die schwarzen Kabinett-Chefs, die wir zahlen durften: Philipp Ita und Martin Eichtinger (Staatsbürgerschaftsaffäre), Michael Kloibmüller (Telekom-Affäre).

Ach ja: EGUV.

west bahn
03
16.1.2012, 22:08
"Eine der Folgen einer solchen Unkultur ist bekannt und heißt Korruption"

Exakt. Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Danke.

MASCH49
 
02
16.1.2012, 21:43
WAS beschehrt dem Chef zuverlässige Ja_Sager ?

Das "Recht", seine engsten Mitarbeiter selbst auszusuchen

potz
00
16.1.2012, 21:32

man braucht sich nicht wundern.

in der natur bzw. definition von politisch besetzten stellen - und dazu gehoert auch wrabetz - liegt, dass inkompetent dafür aber politisch besetzt wird.

eh klar, dass es dem orf schlecht geht, eh klar, dass sich eine knalltüte mit knalltüten umgibt. was ist daran jetzt neu?

wizenstain
00
16.1.2012, 20:21
"...in manchen Bereichen könne man nur nach "Vertrauen" besetzen (was ich persönlich bezweifle)"

das gesetz kennt den wohlfühlfaktor und daraus resultierene produktivitätssteigerung nicht

zu: "gesetzlich bestimmt, dass man dort nicht überproportional mehr verdienen darf"

das fände ich ok

Andreas W
07
16.1.2012, 19:40
Aussuchen darf er ihn/sie selbst,

aber aus einem Pool qualifizierter, geeigneter (geistig) Bewerberinnen

UND nicht dananch, wer ihm am tiefsten hinten drin steckt - danach koennte er nur dann aussuchen, wenn ihm das Unternehemn zu 100 % gehoert (im Sinne von Eigentum gemeint, nicht sein Gefuehl). Aber das kapiert so jemand sowieso nicht.

werwolfi
00
17.1.2012, 16:57
Exakt.

In dem Fall ist allerdings fraglich, wer da wem hinten drin steckt...

Da Harry
 
00
16.1.2012, 19:02

Na klar muss es nach Vertrauensverhältnis gehen. Die Angestellten müssen ja bei den diversen Schiebereien ruhig sein.

Pierre d´Aubusson
01
16.1.2012, 18:39

Wrabetz hat nicht nur das Recht sondern die Pflicht, seine engsten Mitarbeiter selbst auszusuchen.
Man hegt eben nur den Verdacht, daß nicht er selbst ausgesucht hat...

Gschisti Bohawiczek
13
16.1.2012, 18:24
und auch SO darf die ganze Gschicht noch gesehen werden:

http://diestandard.at/132624891... e-Ignoranz

Die ganze Vorgangsweise der Postenschacherei zeigt nämlich wie unernst die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze realita sind.

kopfsalat
00
17.1.2012, 08:48

realiter

Karl Krammer
00
16.1.2012, 17:46
das ist keine österr. Spezialität

es ist so unüblich, daß eine wichtige Position mit dem Ziel öffentlich ausgeschrieben wird, daß man tatsächlich den kompetentesten Menschen sucht, daß es dem Handelsblatt vor 2 Jahren einen Artikel wert war, wie Adam Posen zu seinem Job bei der britischen Notenbank gekommen ist: http://www.handelsblatt.com/unternehm... 14598.html

Das sollte aber bei den Spitzenleuten ihr Ende haben. Den Sekretär suchen sich die Chefs schon meistens selbst aus, denn da ist ja auch viel persönliche Symphatie wichtig für eine gute Zusammenarbeit. Wie will man den Sekretär auch sinnvoll objektiv besetzen? den Job können 100.000e im Land machen. Da kann man nur als dem Bauch entscheiden.

michel maik
012
16.1.2012, 17:41
Chapeau!

Bei der Verfilzung in diesem Land erfordert es schon Zivilcourage, wenn ein Mitarbeiter des VfGH so kritischen Klartext spricht.

Kommentar posten
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