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Wien - Scheibchenweise kommen im Fall Estibaliz C. die Details ans Tageslicht: Ja, sagte Jugendamts-Sprecherin Herta Staffa am Freitag, ihre Behörde habe mit "Gefahr im Verzug" argumentiert, um der des Doppelmords Verdächtigen die Obsorge für ihren neugeborenen Sohn zu entziehen. Staffa zum Standard: "Wenn wir vermeiden müssen, dass sich ein Fall über Monate hinzieht, müssen wir juristisch so argumentieren."
Denn: "Die Frau ist in Untersuchungshaft, sie bereitet sich auf einen Prozess vor, in dem ihr ein schweres Verbrechen zur Last gelegt wird." Dies sei eine außerordentliche psychische Belastung. Zudem liege auch das psychiatrische Gutachten noch nicht vor.
Freilich, betont Staffa abermals, sei "nie davon die Rede gewesen, ihr sofort nach der Geburt das Kind zu entziehen." Diese Entscheidung hätten die behandelnden Ärzte getroffen. Das bestätigt auch die Sprecherin des Krankenanstaltenverbundes (KAV), Andrea Danmayr: "Die sofortige Abnahme hatte ausschließlich medizinische Gründe." Aus Sicht des Jugendamts spricht nun nichts dagegen, dass der Kindesvater das Kind sofort zu sich nach Hause nimmt. Estibaliz C. soll am Freitag wieder in die U-Haft zurück.
Das Bestreben ihres Verteidigers, Estibaliz C. und Baby in einer Mutter-Kind-Zelle unterzubringen, sei nie an das Jugendamt herangetragen worden. Staffa: "Da die Frau in U-Haft ist, hätte darüber die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen." Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft dementiert: "Das ist nicht unsere Sache."
Für Kinderpsychiater Max Friedrich war die Abnahme des Kindes gleich nach der Geburt "nicht korrekt". Man hätte der Mutter auch die Möglichkeit geben müssen, ihr Kind zu stillen: "Das ist auch eine Frage der Menschenrechte."
Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits sieht die Sache differenziert: "Wichtig ist eine stabile, sichere Bezugsperson." Nichts spreche dagegen, dass das auch der Vater sein könne. Dazu komme, dass Kinder, die über einen längeren Zeitraum bei inhaftierten Müttern leben, "sehr wohl das Eingesperrtsein erleben".
Sie plädiere für einen "feinfühligeren, individualisierteren Umgang" aller Beteiligten: "Ich würde mir wünschen, dass sich das Mitleid in diesem Fall vor allem beim Kind manifestiert." (stui/DER STANDARD, Printausgabe, 14./15.1.2012)
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http://www.ots.at/presseaus... -entlassen
Allerdings wäre es mir neu, dass das Jugendamt Obsorgen verteilt. Ich denke eher, das hat der Vater selbst gemacht. Schade, dass er das nicht schon vor der Geburt gemacht hat; dann hätte er die Odyssee des Kindes verhindern können.
Die Frau gibt also offen zu, dass das Jugendamt eine "Gefahr im Verzug" erfindet, um schneller an ein Kind zu kommen, und die Täter sind noch nicht verhaftet?
Na ja ... egal was die Frau getan hat, aber wenigstens die paar Tage im Spital hätte man ihr das Kind lassen sollen. Das ist in der Tat ein grundlegendes Menschenrecht wie ich finde.
Finde die angewendete Methode schon sehr sehr fragwürdig!
Und auch die ganze Argumentation liest sich wie das Geständnis eines auf frischer Tat ertappten Diebes. "War ich nicht" ... "Das versteht ihr alle falsch" ... "Nie wollte ich was böses".
Wir sollten die Kirche im Dorf lassen!
Niemand hier möchte die Morde mit der Geburt schönreden. Auch denkt sicherlich keiner ernsthaft daran, dieses Kind nun die ersten 7 Jahre im Häfn' zu belassen.
Die wird schon ihre Strafe bekommen. Es wäre jedoch ein humanistisches Signal gewesen, einer Mutter nach der Entbindung das Kind für wenigstens 3-4 Tage im Spital zu lassen.
Mord ist sicherlich ein sehr schweres Verbrechen. Aber indem man nun auf gnadenlose Racheaktionen setzt wird man auch nicht viel besser als jener, welchen man zu verurteilen gedenkt.
Ein Kind wird der Mutter abgenommen, glaich nach seinem ersten Schrei.
Zuerst weiß das Jugendamt von nichts. Super.
Das psychiatrische Gutachten zur Mutter liegt noch nicht vor.
Jetzt behauptet das Jugendamt, es WOLLTE das Kind der Mutter entziehen, hätte es aber nicht getan, sondern die Ärzte. Und was die - behauptete - Gefahr im Verzug betrifft sagt die Sprecherin: "Wenn wir vermeiden müssen, dass sich ein Fall über Monate hinzieht, müssen wir juristisch so argumentieren".
Was lernen wir daraus?
1) Unbefugte können Menschen die Kinder entziehen, Das Jugendamt sitzt dabei erste Reihe fußfrei und schaut zu.
2) Wenn sich das Jugendamt Arbeit ersparen möchte, entdeckt es Gefahr im Verzug obwohl die noch kein Gutachten dazu haben - was ihr eigenes Versäumnis ist. Wohlgemerkt: Nicht "Es lag aus diesen oder jenen Gründen Gefahr im Verzug vor", sondern "wenn wir vermeiden müssen, dass sich ein Fall über Monate hinzieht, müssen wir juristisch so argumentieren". Klingt wie: "wenn ich vermeiden will, eingesperrt zu werden, dann muss ich zuerst davonlaufen und wenn ich doch geschnappt werde muss ich alles leugnen".
3) Erst wenn es Wirbel gibt, dann handelt das Jugenamt. Aber nicht etwa, dass es SOFORT den unbefugten Ärzten das Kind abnimmt und der Mutter das Kind wieder zurückbringen lässt. NEIN. Es belässt vorläufig das Kind bei den Kindeswegnehmern.
Die Mutter ist in U-Haft, vorgeworfen werden ihr zweifache Tötung, von einem Interview über ihre Motive hat der Standard berichtet:
http://tinyurl.com/7v995ta
Für sie besteht die Wahrscheinlichkeit einer langen Haftstrafe bzw. der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Auch psychisch stabilen Menschen könnte in dieser Situation der Lebenswille abhanden kommen. Dazu das Risiko einer postnatalen Depression.
Wer von Ihnen könnte es verantworten, ihr ein Kleinkind anzuvertrauen? Wie kann man darüber mehr als eine Minute nachdenken?
Wären Sie der Vater, würden sie wollen, dass ihr Kind in dieser Gefahr schweben würde?
Wären Sie die Mutter, aus welchen Motiven würden sie das Kind gerne bei sich im Gefängnis haben?
Vielleicht bekommt sie aber auch nur zwei Jahre, weil die getöteten Männer grausam zu ihr waren und sie dadurch in irgendeinen psychischen Ausnahmezustand geraten ist, in dem sie sich nicht mehr unter Kontrolle hatte.
Nicht, dass ich das jetzt annehme, aber ausgeschlossen ist das nicht.
aber es ist traurig, dass ein anwalt, der für eine klientin stimmung machen will,mehr mediales echo erhält als die tausenden eltern, denen kinder abgenommen werden
wer unter "kindesabnahme jugendamt" im internet sucht, wird sich wundern, was in europa, der wiege der demokratie, möglich ist
Kindesabnahmen können mit geheimen Beschlüsse angeordnet werden.
Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Bankunterlagen sind von unserer Rechtsordnung besser geschützt als Kinder. Die müssen bei Einwendungen von einem 3er Senat frei gegeben werden.
Kindesabnahmen führen die Jugendämter aus:
Die Behörden, die Luca, Cain, Anita und all die anderen Kinder sterben ließen.
Hier kann sicher nicht Geldmangel als Entschuldigung vorgebracht werden.
Da stellt sich die Frage, nach welchem Schema die Vorgesetzten einer Behörde (Jugendamt) das Personal aussucht? Nach Herz, Verstand, Fähigkeiten und Engagement sicher nicht! Vermutlich nach Parteibuch, Duckmäusertum und pädagogisch-psychologischer (In-)Kompetenz!
Diese Beschlüsse werden dem Adressaten nicht vor sondern erst nach der mit Beschluss angeordneten Handlung zugestellt. Dieser wird vor vollendete Tatsachen gestellt.
Leider ist vieles, was im Namen des "Kindewohl" geschieht der Allgemeinheit unbekannt.
Es ist doch viel bequemer Kinderarbeit und Kinderprostitution 1000e Meilen entfernt zu bedauern, als sich mit Kindesabnahmen im eigenen Land auseinander zu setzen.
1. Kindesabnahmen müssen geríchtlich genehmigt werden. Das Jugendamt allein kann gar nichts ausrichten.
2. Luca, Cain und die anderen sind gestorben, weil sie NICHT zeitgerecht ihren Eltern weggenommen wurden.
3. Es ist leider ein Faktum, dass es Eltern gibt, die ihre Kinder dermaßen schlecht behandeln, dass man ihnen die Kinder entziehen muss. Wenn sie eine Ahnung davon hätten (exzessive Schläge, Hunger, Verwahrlosung...)....
Leider ist es Tatsache, dass es aus meiner Sicht zu oft übers Ziel schießende Kindesabnahme gibt und andererseits aber genauso weggeschaut wird, wenn Kindesabnahme nicht erfolgt ist. Es braucht hochprofessionelle Empathiefähigkeit, diese wird auch das 4-Augen-Prinzip nicht bringen, es braucht tiefenpsychologisches knowhow und Erfahrung, damit professionell adequat reagiert werden kann. Leider hat die Tiefenpsychologie im letzten Jahrzehnt an notwendiger Bedeutung verloren, dafür wird das "systemische Mäntelchen" zuviel strapaziert, aber auch dort "systemisch" schaut anders aus.
gut, das stimmt, beweist aber nur die Unfähigkeit des Jugendamts, denn da hat es versagt,
wenn eine Frau in Haft ist, ist sie auch dementsprechend leicht zu überwachen, jedenfalls hätte man mit Gutachten feststellen müssen, ob sie ihr Kind gefährdet, weil psychisch krank, oder ob sie gesund genug ist, sich um das Kind zu kümmern..
das hätte aber ein Gericht anhand von Gutachtern feststellen müssen.
Auf keinen Fall ist es akzeptabel, einer Mutter das Kind aus dem Leib zu schneiden und aus ihrem Leben zu eliminieren, während sie selber noch in Narkose liegt. Die hat ihr Kind nicht einmal ansehen dürfen, bevor es entfernt wurde.
Das ist mindestens so ABARTIG und krank wie das, was sie selber mutmaßlich getan hat. Es entspricht nicht den Standards einer zivilisierten Gesellschaft, und es gab für dieses skandalöse Vorgehen auch überhaupt keine Notwendigkeit.
Punkt.
Hat eine Mörderin denn solche Rechte, oder ist es der Behörde nicht ganz offensichtlich piepegal?
Die Zuständigen wollten sie psychisch "bestrafen" und ihr eins reinwürgen, soviel ist wohl klar, und wenn es auf Kosten ihres Kindes ist. Ein ärgeres Mittel haben sie offenbar gegen die Frau nicht mehr gefunden.
Alles andere ist pure Ausrede!
wieso denken sie denn es geht "auf Kosten des Kindes" wenn es außerhalb des Gefängnisses beim Vater in Obhut kommt?
Auf dieses Kind kommen sowieso noch viele schwierige Dinge zu, man sollte es also wenigstens in Ruhe seine ersten Jahre verbringen lassen.
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