Berlin - Die Europäische Zentralbank warnt (EZB) vor
einer Aufweichung des von Deutschland angestoßenen "Fiskalpakts " für
mehr Haushaltsdisziplin in der Eurozone und EU. Die jüngste
Vertragsversion sei eine "substanzielle Verwässerung gegenüber
früheren Entwürfen", schreibt EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen
an die Unterhändler. Kritisiert werden etwa erweiterte Ausnahmeregeln
beim angestrebten Defizit- und Schuldenabbau.
"Diese Änderungen laufen aus meiner Sicht klar dem Geist der
ursprünglichen Vereinbarung für einen ambitionierten Fiskalpakt
zuwider", heißt es in dem Schreiben Asmussens, das der dpa vorliegt
und aus dem die "Financial Times Deutschland" berichtet. Auch
deutsche EU-Parlamentarier hatten kritisiert, dass der aktuelle
Entwurf für einen zwischenstaatlichen Vertrag "ein Rückfall"
gegenüber früheren Vorschlägen sei.
Berlin und Paris hatten sich zuletzt optimistisch gezeigt, dass
der "Fiskalpakt" bis zum EU-Sondergipfel Ende Jänner stehen könnte,
spätestens jedoch im März. Die Verhandlungen gestalten sich jedoch
schwieriger. Die 17 Euro-Länder und bisher neun weitere EU-Staaten
wollen sich an dem "Fiskalpakt" beteiligen. Großbritannien zieht
nicht mit. Bisher war ein automatischer Korrekturmechanismus geplant,
wenn ein Land das Ziel nicht erreicht. Sanktionsverfahren sollen nur
mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden können.
Asmussen wandte sich unter anderem gegen eine erweiterte
Ausnahmeregelung, wonach Pakt-Länder ihre Defizite bei
außergewöhnlichen Umständen doch über 0,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigern dürften. Ausnahmen sollten
begrenzt werden auf "Naturkatastrophen oder schwere Notsituationen,
die außerhalb der Kontrolle" einer Regierung liegen, schreibt
Asmussen, der die EZB bei den Vertragsverhandlungen vertritt. Auch
sei für zeitweise Ausnahmen eine qualifizierte Mehrheit nötig.
Zugleich forderte Asmussen, dass der Europäische Gerichtshof
(EuGH) volle Kontrolle bei der nationalen Umsetzung der
Vereinbarungen erhält. Nach der jüngsten Version würde die Aufsicht
begrenzt und nicht reichen, um alle Elemente der geplanten Maßnahmen
für einen ausgeglichenen Haushalt voll einzuhalten und durchzusetzen. (APA)