Linz

Erben wollen Millionen für verschollene Schiele-Werke

13. Jänner 2012, 14:36

Stadt Linz lehnt Vergleich ab: Bürgermeister spricht von "völlig unausgewogenem Angebot"

Linz - Die Situation ist mehr als verfahren: Das, worum vor Gericht gestritten wird, ist spurlos verschwunden, und jene, die etwas über den Verbleib sagen könnten, sind bereits gestorben. Ein möglicher Vergleich zwischen Kläger und Beklagten scheiterte aufgrund dieser diffusen Lage. So begann am Freitag am Linzer Landesgericht der Prozess um drei verschwundene Schiele- und Klimt-Bilder mit einer Reihe offener Fragen.

Eine Kunstsammlerin hatte 1951 der Neuen Galerie der Stadt Linz Bilder zur Leihgabe überlassen: Es handelte sich dabei um die Zeichnung Zwei Liegende von Gustav Klimt, das Aquarell Junger Mann sowie das Ölgemälde Tote Stadt von Egon Schiele. Diese drei Werke wurden laut einer vorhandenen Übergabebestätigung, die der stellvertretende Leiter der Neuen Galerie, Walter Kasten, unterzeichnet hatte, auch nach Linz überstellt. Dort gingen sie dann irgendwann verloren, weshalb die Erben jener Kunstsammlerin die Stadt Linz auf Schadensersatz klagen.

War ursprünglich von 2,5 Millionen Euro die Rede, so erhöhte der Kläger vor Gericht auf 6,25 Millionen Euro. Dieser Betrag entspreche dem Mittelwert des Schätzgutachtens, begründetet er. Oder aber die Stadt zahle als Wiedergutmachung für den Verlust der Bilder außergerichtlich 5,6 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, unterbreiteten die Erben einen Vergleich. "Ein völlig unausgewogenes Angebot", zitierte der Anwalt der Stadt den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch.

Damit gelte es im Prozess, der am 23. März weitergeht, folgende Fragen zu klären, listete der Richter auf: Hatte die Stadt Linz bereits 1951 die Neue Galerie übernommen, und handelte Kasten demzufolge schon im Auftrag der Stadt? Gingen auch jene drei Werke in den Besitz der Stadt Linz über?

Dies alles bestreitet die Stadt. Die Neue Galerie sei erst 1952 übernommen worden, erklärte der Verteidiger. Vorher seien die Räume nur für den privaten Kunstsammler und späteren Galeriedirektor Wolfgang Gurlitt sowie dessen Stellvertreter Kasten zur Verfügung gestellt worden.

Die Erben wiederum wollen belegen, dass die Galerie samt der Exponate bereits vor 1951 im Besitz der Stadt Linz war. Die Chance auf Schadensersatz sehen sie als gegeben - nicht zuletzt auch deshalb, weil sie schon einmal recht bekamen: Im Fall der verschwundenen Schiele-Zeichnung Paar, die die Kunstsammlerin ebenfalls 1951 an Linz verliehen hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Klägern recht. Im Juli 2011 sprach der OGH den Erben 100.000 Euro Schadenersatz zu. (ker / DER STANDARD, Printausgabe, 14./15.1.2012)

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14 Postings
Kontrahent1
00
15.1.2012, 11:27
Herr Kasten hat unterschrieben,

Herr Kasten muß zahlen.- Was, der lebt nicht mehr? Pech gehabt! Habe ich etwas verborgt,muß ich mich im Todesfall des Leihgabenehmers darum kümmern.

E_Rybin
51
14.1.2012, 18:29
erben sind grundsätzlich mal suspekt... bekommen viel Geld für genau Null Leistung

Ätzend
00
18.1.2012, 10:11
Schon schon.

Aber wenn zB Sie etwas wirklich Schönes oder Wertvolles besitzen würden, möchten Sie doch auch, dass es einmal nach Ihrem Tod ganz bestimmte Menschen haben sollen, und nicht irgendwelche Geier, die noch viel weniger Recht daran hätten als die Erben (mögen die auch unsympathisch oder was immer sein). Das ist mE sehr wohl zu respektieren und der wichtigere Aspekt.

Antagonist1
00
14.1.2012, 00:26
Da kann nur einer helfen:

Herr TRENKLER....

Neza
55
13.1.2012, 21:40
wurde schon geprüft, wie die Kläger in Besitz der Bilder gekommen sind?

wie können oö Kartoffelbauern im Jahr 1951 solche Bilder besitzen, ohne dazu die Verhältnisse vor 1945 ausgenützt zu haben?

norbert fiedler1
02
14.1.2012, 08:33
Wo steht, dass es sich bei

Den Klägern um Erdaepfelbauern handelt? MfG

norbert fiedler1
00
14.1.2012, 08:32
Guten morgen

eko
00
13.1.2012, 21:04

Schadenersatz verjährt 3 in Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber in 30 jahren nach zufügung.
Seit wann ist das Verschwinden der Bilder bekannt? Oder stützen die Kläger ihre Ansprüche vielleicht doch auf einen anderen Rechtsgrund?

Ätzend
00
18.1.2012, 10:12
Eigentum

wäre wohl so ein tauglicher Rechtsgrund, nicht wahr ?

siliconvalley
03
13.1.2012, 19:54
"Dort gingen sie dann irgendwann verloren, weshalb die Erben jener Kunstsammlerin die Stadt Linz auf Schadensersatz klagen."

Klimt und Schiele verliert man so einfach?

Ätzend
00
18.1.2012, 10:16
In den 50ern waren die nicht viel wert,

(zumal sie ein paar Jahre vorher überhaupt als "entartet" gegolten haben). Heute wären sie das funkelnde Prunkstück einer Sammlung, damals ist es den Verleihern anscheinend nicht einmal seltsam vorgekommen, dass die Bilder nicht ausgestellt waren.

GTV916
 
00
15.1.2012, 15:32
na ja, -

... man kann's ja zumindest einmal behaupten ;-)

das ende ist nah
03
13.1.2012, 18:03

die tote stadt hängt in einer wohnung im 4ten

Cle Mens
00
16.1.2012, 10:38

Von der toten Stadt gibt es aber mehrere Versionen.

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