Stadt Linz lehnt Vergleich ab: Bürgermeister spricht von "völlig unausgewogenem Angebot"
Linz - Die Situation ist mehr als verfahren: Das, worum vor Gericht
gestritten wird, ist spurlos verschwunden, und jene, die etwas über den
Verbleib sagen könnten, sind bereits gestorben. Ein möglicher Vergleich
zwischen Kläger und Beklagten scheiterte aufgrund dieser diffusen Lage.
So begann am Freitag am Linzer Landesgericht der Prozess um drei
verschwundene Schiele- und Klimt-Bilder mit einer Reihe offener Fragen.
Eine Kunstsammlerin hatte 1951 der Neuen Galerie der Stadt Linz Bilder
zur Leihgabe überlassen: Es handelte sich dabei um die Zeichnung Zwei
Liegende von Gustav Klimt, das Aquarell Junger Mann sowie das Ölgemälde
Tote Stadt von Egon Schiele. Diese drei Werke wurden laut einer
vorhandenen Übergabebestätigung, die der stellvertretende Leiter der
Neuen Galerie, Walter Kasten, unterzeichnet hatte, auch nach Linz
überstellt. Dort gingen sie dann irgendwann verloren, weshalb die Erben
jener Kunstsammlerin die Stadt Linz auf Schadensersatz klagen.
War ursprünglich von 2,5 Millionen Euro die Rede, so erhöhte der Kläger
vor Gericht auf 6,25 Millionen Euro. Dieser Betrag entspreche dem
Mittelwert des Schätzgutachtens, begründetet er. Oder aber die Stadt
zahle als Wiedergutmachung für den Verlust der Bilder außergerichtlich
5,6 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, unterbreiteten die Erben einen
Vergleich. "Ein völlig unausgewogenes Angebot", zitierte der Anwalt der
Stadt den Linzer Bürgermeister Franz Dobusch.
Damit gelte es im Prozess, der am 23. März weitergeht, folgende Fragen
zu klären, listete der Richter auf: Hatte die Stadt Linz bereits 1951
die Neue Galerie übernommen, und handelte Kasten demzufolge schon im
Auftrag der Stadt? Gingen auch jene drei Werke in den Besitz der Stadt
Linz über?
Dies alles bestreitet die Stadt. Die Neue Galerie sei erst 1952
übernommen worden, erklärte der Verteidiger. Vorher seien die Räume nur
für den privaten Kunstsammler und späteren Galeriedirektor Wolfgang
Gurlitt sowie dessen Stellvertreter Kasten zur Verfügung gestellt
worden.
Die Erben wiederum wollen belegen, dass die Galerie samt der Exponate
bereits vor 1951 im Besitz der Stadt Linz war. Die Chance auf
Schadensersatz sehen sie als gegeben - nicht zuletzt auch deshalb, weil
sie schon einmal recht bekamen: Im Fall der verschwundenen
Schiele-Zeichnung Paar, die die Kunstsammlerin ebenfalls 1951 an Linz
verliehen hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Klägern recht. Im
Juli 2011 sprach der OGH den Erben 100.000 Euro Schadenersatz zu. (ker / DER STANDARD, Printausgabe, 14./15.1.2012)