Die durchgängigen Linien bedeuten "Halten und Parken verboten", die unterbrochenen "Parken verboten".

Foto: Stadtkommunikation Linz

Linz - Gelbe Bodenmarkierungen, die Halte- und Parkverbote anzeigen, sind anscheinend den wenigsten Autofahrern bekannt, wie die Linzer Polizei immer wieder feststellen muss. Nach einer längeren Übergangsphase werde jetzt bei Missachtung gestraft, teilte sie in einer Presseaussendung am Freitag mit.

Die im vergangenen Jahr vom Nationalrat beschlossene 23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) macht gelbe Längsmarkierungen am Fahrbahnrand und am Gehsteig möglich. Die durchgängigen Linien bedeuten "Halten und Parken verboten", die unterbrochenen "Parken verboten". Sie sollen den Schilderwald eindämmen.

Markierungen schon angebracht

In einigen Straßen in Linz sind die gelben Markierungen schon angebracht oder werden es demnächst. Die StVO-Novelle gilt laut Polizei schon seit 20. Mai 2011. Bisher gingen die Beamten gegen Lenker, die ihr Fahrzeug entgegen den Verboten abgestellt hatten, nur mit Ermahnungen vor.

Nach vielen Beschwerden von Anrainern darüber, dass die Verbote nicht eingehalten werden, teilt die Polizei "nach einer mittlerweile doch sehr langen Übergangszeit" jetzt Strafen aus. "Dabei mussten wir feststellen, dass die Fahrzeuglenker diese neuen Bodenmarkierungen zum Großteil nicht kennen und deshalb kaum ein Verständnis erzeugt werden kann", hieß es in der Presseaussendung. Immer wieder werde gefordert, eine entsprechende Kampagne ähnlich jener für die Rettungsgasse durchzuführen. (APA)