Regierungspläne

Was sich bei den Pensionen ändern könnte

13. Jänner 2012, 12:30

I-Pension und Korridorpension als Reformkandidaten - Antrittsalter zwischen Männern und Frauen wird angeglichen

Wien - Wie bei jedem Sparpaket werden auch beim kommenden die Pensionen nicht ungeschoren bleiben. Mit Sicherheit reformiert wird die Invaliditätspension, wahrscheinlich - wenn auch von ÖGB und Arbeiterkammer noch bekämpft - wird ein früherer Pensionsantritt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Dienstgeber teurer und möglicherweise müssen die Frauen früher als gedacht so lange arbeiten wie die Männer. Im Folgenden einige Fakten.

AUSGANGSLAGE

Das offizielle Pensionsantrittsalter liegt in Österreich derzeit für Männer bei 65, für Frauen bei 60. Die Angleichung des Frauenpensionsalters startet 2024 und soll 2033 abgeschlossen sein. Bei Beamten gilt für beide Geschlechter das Antrittsalter 65. Das durchschnittliche tatsächliche Antrittsalter lag zuletzt bei gut 58 Jahren - Frauen gingen mit 57,1, Männer mit 59,1 in den Ruhestand. Die ÖVP will das faktische Antrittsalter bis 2020 um vier Jahre anheben, die SPÖ um zwei bis drei.

Frühzeitig in den Ruhestand kommt man über die Hacklerregelung, die Korridorpension, die Invaliditätspension, die Schwerarbeiterpension, die Altersteilzeit oder Sonderformen wie die Nachtschichtschwerarbeiterpension.

Österreich wendet ein Viertel seiner Staatsausgaben für Pensionen auf. Der Zuschuss des Bundes steigt heuer von 9,6 auf 10,2 Mrd. Euro. Rechnet man noch die Beamtenpensionen, die etwa 8,4 Mrd. Euro ausmachen, dazu, ergeben sich Pensionskosten von 18,6 Mrd. Euro. Das sind 25 Prozent des gesamtstaatlichen Ausgaben, die bei 73,6 Mrd. Euro liegen werden.

ANTRITTSALTER

Das Antrittsalter wird man wohl schon auf statistischem Weg in die Höhe bekommen. Denn gemäß einem Sozialpartner-Vorschlag ist geplant, die Invaliditätspension für unter 50-Jährige in ein Rehabilitationsgeld umzuwandeln. Das heißt, es wird nicht direkt eine Pension zuerkannt, sondern die gleiche Summe als Geldleistung während einer Rehabilitationszeit ausgeschüttet. Eine I-Pension würde es nur noch für jene Fälle geben, bei denen eine Erholung im Sinne der Arbeitsmarkt-Tauglichkeit ausgeschlossen ist.

Durch diese Umwandlung der I-Pension für Jüngere würden diese Fälle aus der Pensionsstatistik herausfallen und das durchschnittliche Antrittsalter automatisch steigen. Denn schon zuletzt wäre ohne I-Pensionisten das Antrittsalter der Männer bei gut 62 und jenes der Frauen bei über 59 gelegen.

FRÜHPENSIONEN

Um das Antrittsalter weiter ansteigen zu lassen, bräuchte es wohl auch Einschnitte bei den Frühpensionen.

Wenig tun dürfte sich da bei der Hacklerregelung. Denn die wird ab 2014 ohnehin deutlich an Attraktivität verlieren. Zunächst steigt das Antrittsalter in einem Schwung um zwei Jahre (für Frauen von 55 auf 57 und für Männer von 60 auf 62). Gleichzeitig angehoben wird auch die Zahl der nötigen Versicherungsjahre. Derzeit liegen sie bei 40 bzw. 45. Für Frauen ist 2014 das dicke Ende noch gar nicht erreicht. Das Antrittsalter zur Hacklerregelung steigt bei ihnen weiter, bis es 2023 das Niveau jenes der Männer erreicht hat.

Zudem gibt es ab 2014 Abschläge und es können nur noch Kindererziehung und Präsenz/Zivildienst angerechnet werden. Im Klartext: Ausbildungszeiten, Krankengeldbezug etc. fallen weg, womit es nur noch einen sehr eingeschränkten Bezieherkreis geben wird, zusätzliche Einschnitte also eher nicht kommen werden.

Sehr wohl gedreht werden könnte bei der Korridorpension. Sie ist derzeit allerdings nur für Männer relevant, da ihr Antrittsalter mit 62 über dem regulären der Frauen von 60 liegt. Angedacht ist, das frühest mögliche Antrittsalter auf 63 anzuheben. Zudem könnte bei den Abschlägen angesetzt werden. Sie betragen für Korridorpensionisten 2,1 Prozent jährlich. Dazu kommen noch die regulären Abschläge von 4,2 Prozent, die aber unter den Verlustdeckel fallen, der Einbußen gegenüber dem alten, günstigeren Pensionssystem abfedert. Derzeit liegt er bei sieben Prozent, bis 2024 steigt er auf maximal zehn Prozent.

Angedacht ist nun eine deutliche Erhöhung der Abschläge. Die ÖVP sprach zuletzt von sieben Prozent, was vom ÖGB abgelehnt und auch von der SPÖ skeptisch gesehen wird. Ebenfalls in Diskussion ist, dass der Verlustdeckel rascher auf die zehn Prozent steigt.

Freilich könnten auch die Dienstgeber in die Pflicht genommen werden. Andiskutiert wurde, dass sie die Pensionskosten zumindest teilweise zahlen müssen, wenn sie Arbeitnehmer in die Frühpension drängen, wie das in Finnland der Fall ist. Weiters soll die steuerliche Begünstigung bei freiwilligen Abfertigungen und Kündigungsentschädigungen fallen, wenn es nach der Finanzministerin geht. Derzeit werden Arbeitgeber nur mit Anreizen dazu motiviert, Ältere im Arbeitsprozess zu halten. Ab 59 entfallen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Immer wieder umstritten ist die Altersteilzeit. Zumindest die Möglichkeit des Blockens könnte fallen. Auch eine Anhebung des Antrittsalters ist nicht ausgeschlossen. Derzeit liegt es für Männer bei Männern bei 58 und bei Frauen bei 53. Grundprinzip ist, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern können und trotzdem via AMS-Zuschuss 70 bis 80 Prozent ihres Einkommens erhalten.

SONDERPENSIONEN

So gut wie fix ist, dass von Personengruppen, die eine Sonderpension beziehen, höhere Sicherungsbeiträge eingehoben werden. Im Wesentlichen sind das Beamte, Angestellte (auch von ausgegliederten) Staatsunternehmen, Notenbanker, Politiker, die noch ein altes Pensionsrecht haben, das ihnen wesentlich höhere Bezüge liefert, für die sie aber gewisse Sicherungsbeiträge einzahlen müssen.

FRAUENPENSIONEN

Obwohl die Lebenserwartung von Frauen mit 83 rund fünf Jahre über jener der Männer liegt, können sie schon mit 60 in Pension. Angeglichen werden soll das Antrittsalter an jenes der Männer erst ab 2024 und zwar schrittweise bis 2033. Vor allem die ÖVP würde diesen Prozess schon deutlich früher starten. SPÖ- und ÖGB-Frauen wehren sich freilich vehement dagegen. Als Argument dient, dass Frauen weiterhin am Arbeitsmarkt benachteiligt seien und daher das frühere Antrittsalter quasi eine Art Ausgleich darstellt. Freilich gibt es beim faktischen Antrittsalter zwischen Männern und Frauen nur einen Unterschied von rund zwei Jahren. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 55
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Markus Alexander
00
Womit klar ist, dass die Statistik nicht stimmt.

"...Eine I-Pension würde es nur noch für jene Fälle geben, bei denen eine Erholung im Sinne der Arbeitsmarkt-Tauglichkeit ausgeschlossen ist.
Durch diese Umwandlung der I-Pension für Jüngere würden diese Fälle aus der Pensionsstatistik herausfallen und das durchschnittliche Antrittsalter automatisch steigen. Denn schon zuletzt wäre ohne I-Pensionisten das Antrittsalter der Männer bei gut 62 und jenes der Frauen bei über 59 gelegen...."

Wenn man bedenkt, dass 72%(!) der I-Pensionisten 50+ aus einer Langzeitarbeitslosigkeit kommen, keine EUR 700,- an Durchschnittspension kriegen und abgesehen davon um Jahre früher sterben frage ich mich, ob genau diese armen Menschen das Problem sind.

klein adlerauge
 
02
15.1.2012, 14:07

bevor ein deckel von auch nur 3000 geschweige denn 2000 auf die pensionen kommt muß erst mal das untere drittel verhungern. so schauts aus in österreich.

Gustav Lecker
01
15.1.2012, 10:35
Freiheit

es gibt einfach nichts schöneres als NIE mehr arbeiten zu müssen, sondern das zu machen was ich so liebe. Frauen zu verführen, Reisen in neue Welten und Tennis zu spielen.

Ingen Ting
00
14.1.2012, 22:45

Papier ist geduldig. Tatsache ist, dass aufgrund des technischen Fortschritts und von Auslagerungen ins billigere Ausland immer weniger 40h-Jobs zur VErfügung stehen. Glücklicherweise sind viele Frauen und zunehmend auch Männer auch bereit Teilzeit oder geringfügig zu arbeiten. Wollen wir nicht eine Gesellschaft, die nur mehr max. 2/3 einen regulären Vollzeitjob bietet, obwohl derzeit ebenfalls glücklicherweise nicht alle bis 60 bzw. arbeiten können/wollen, wird eine generelle Arbeitszeitverkürzung unabdingbar sein, sonst werden viele Junge überhaupt nicht mehr im bezahlten Arbeitsmarkt Platz finden.

Lilo1
02
14.1.2012, 15:53
Weibliche Beamten müssen gleich lange wie Männer arbeiten!

Es geht in der jetzigen Diskussion vollkommen unter, dass das Pensionsantrittsalter bei weiblichen Beamten schon lange dasselbe wie das der Männer ist.
Nun könnte man entgegenhalten, dass Frauen im öffentlichen Dienst gleich viel wie ihre männlichen Kollegen verdienen. Allerdings gilt diese Tatsache des gleich hohen Gehalts auch für Vertragsbedienstete, allerdings gehen weibliche Vertragsbedienstete um 5 Jahre früher in Pension!

Simplicius Simplicissimus
11
14.1.2012, 09:20
Bei dem hohen ...

... Automatisierungsgrad der Produktion, der erreicht werden könnte, muss das Pensionsalter gesenkt werden! Arbeitsfreiheit ist doch das eigentliche Ziel der meisten Menschen. Vorher muss es noch zu einer Zurechtstutzung der kapitalistischen Sklaventreiber kommen. Das Problem dabei sind nur noch die gewaltbereiten bewaffneten Teile der Gesellschaft, Polizei und Militär, unter der Befehlsgewalt unserer nur scheinbar demokratisch gewählten Regierungen, die sich hauptsächlich aus tötungsbereiten Betrügern zusammensetzen. Auf die Müllhalde der Geschichte mit ihnen.

dasächts !!
09
13.1.2012, 20:51
die

durchschnittliche invaliditätspension liegt bei männern bei ca. 1000 euro,bei frauen bei ca. 600 euro.wenn hier noch höhere abschläge kommen geht es für diese menschen ans eingemachte.es wäre fairer bei höheren pensionen zu sparen und nicht bei denen die schon am wenigsten haben.

dakakadu
00
19.1.2012, 06:37
die meisten iv-pensionisten leben am minimum

beziehen also ausgleichszulage.
es macht keinen sinn hier das frauen-gleichberechtigungs-thema einzubringen.

Sky7
10
13.1.2012, 20:41
Invalididätspension / Frühpension

Das hört sich immer so an, als ob Menschen die schwer krank sind, in Invalididätspension gehen und andere, die "es nicht mehr freut" oder deren Dienstgeber Personal einsparen will und sich mit ihnen einigt, in Frühpension gehen.

Gibt es da tatsächlich einen Unterschied? Ich konnte keine entsprechenden Regelungen finden. Hat vielleicht jemand einen Link, über den der Unterschied erklärt wird, falls es einen gibt? Danke.

De schdadisdig is a hund
00
13.1.2012, 18:09
Lauter Potemkinsche Dörfer

Solange Gesetze die Realität nicht ändern...

Robert Alexander
08
13.1.2012, 18:07
Das ist wieder einmal völlig falsch berichtet weil schlecht recherchiert.

Richtig ist, dass man die befristeten Invaliditätspensionen altersunabhängig(!) in ein Rehabilitationsgeld umwandeln will, wenn es sich um eine Krankheit handelt, bei der Rehabilitationsmaßnahmen noch aussichtsreich sind. Woher die Ente "unter 50" herkommt ist mir nicht klar, das wäre auch nicht sinnvoll. Wenn jemand nämlich mit 45 z.b. einen Schlaganfall mit irreversiblen Folgen oder multiple Sklerose oder eine therapieresistente psychische Erkrankung mit persitrierendem Verlauf und massiver Somatisierung hat, kann er auch < 50 nicht mehr arbeiten und ist "invalid". Ich empfehle der hier schmierenden Journalisten sich das Papier der Sozialpartner aus Bad Ischl durchzulesen, das erweitert den leider sehr engen Horizont (wenn man´s versteht)

spitzenkandidat.2.0.
01
14.1.2012, 15:02
hier schmierenden Journalisten

der Artikel ist eine umgeschriebene APA-Meldung.
Hat also mit "Journalisten" bzw. Journalismus wenig zu tun ...

Chris Quast
00
14.1.2012, 13:56

diese schmierfinken ;-)

der schwitzbär der schwitzt sehr
00
14.1.2012, 04:20

hui :-)

drKannibalFekter
 
04
13.1.2012, 17:45
Es gibt in Österreich immer noch Pensionen von über 100.000 Euro pro Jahr!

Die gehören sofort abgeschafft, es dürfen einfach keine Pensionen über der Höchstbeitrags- Höchstbemessungsgrundlage bezahlt werden! Sogar das ist schon für ein Altersruhegeld zu hoch, weil jemand der gut verdient hat auch giút für das Alter vorsorgen kann!

Chris Quast
00
14.1.2012, 14:01

komische ansicht !! nicht die höhe ist entscheidend bei einer fairen betrachtung (zumindest nur in ganz geringem maß) sondern nur das verhältnis einzahlung/auszahlung !!

einer mit pensi 100000 hat halt auch viel eingezahlt. befindet sich aber höchstwahrscheinlcih in pensionsrechte die nach obigen kriterium "unfairer" als zB das asvg sind.

aufstellung pensi ü100000 (2010) 6363 menschen.
(exkl. firmenpensi, selbstvorsorge, etc)

drKannibalFekter
 
23
13.1.2012, 17:41
Scheinargumente der ÖGB bei Frauenpensionen

Was heißt Frauen seine am Arbeitsmarkt benachteiligt? Das ist eina glatte Lüge, es werden sogar Frauen bei gleicher Qualifakition bevorzugt, wegen der Quotenregelung. Was den Verdienst anbelangt werden sowieso Äpfel mit Birnen verglichen.
Tatsache ist, dass Frauen laut dem Artikel dzt, rund 23 Jahre eine Pension beziehen können, Männer aber nur 13 Jahre, also glatte 10 Jahre weniger! Das ist eine eklatante Ungleichbehandlung!

Henry44
04
13.1.2012, 17:33
Der Fluch der Versäumnisse der Regierungen

seit dreißig oder vierzig Jahren wirkt sich so aus, dass jene, die schon in Pension sind, Beamtenhackler zum Beispiel, ihre Privilegien bis zum Lebensende genießen können.

Hätten unsere Regierungen den Mut gehabt, mit entsprechen langen Übergangsfristen ein einheitliches Pensionsrecht zu schaffen, dann müssten nicht jetzt Maßnahmen getroffen werden, die einen Teil der Bevölkerung übermäßig belasten, aber einen anderen Teil weitgehend ungeschoren lassen.

Harry Y.
 
00
13.1.2012, 16:24
1. Frage: Ausbildungszeiten.

Fallen diese 'nur' bei der Hacklerpension weg, oder überhaupt und generell?

Bitte, das sind bei (Fach)Ärzten immerhin nur an die 12 Jahre oder so.

Das erscheint mir nicht gerade (aus)bildungs-freundlich.

Ist es nun doch besser, pensionsrechtlich gesehen, man nimmt mit 15 irgendeinen Hilfsarbeiterjob an (falls man einen kriegt), als eine Lehre zu beginnen? Ist es nicht auf jeden Fall so, dass Akademiker um die vernachlässigenswerte paar Jährchen umfallen; sich damit die Pensionen insgesamt auf das gleiche (niedrige) Niveau angleichen, sich da quasi eine Schere schließt?

lieschen müller4
11
13.1.2012, 22:32

Für Lehrzeiten in einem Betrieb werden Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet,die können gar nicht "wegfallen".Schul-u.Studienzeiten für die keine Beiträge geleistet wurden,konnten bis Ende 2010 noch relativ günstig nachgekauft werden und sind dann exorbitant verteuert worden.Wenn Sie als Akademiker in einem entsprechend bezahlten Beruf arbeiten haben Sie sicher die Möglichkeit privat vorzusorgen um die sogenannte Pensionslücke (Differenz zw.Aktiveinkommen u. Pension)zu schließen.Zumindest politisch ist das so gedacht und gewünscht.

Dorri
00
13.1.2012, 17:36
Ausbildungszeiten

Die Schul- und Studienzeiten konntest du bis jetzt Nachkaufen und dann wurden sie als Versicherungsjahre berücksichtigt. Ab 2012 werden sie nicht mehr für das Antrittsdatum sondern nur mehr für den Prozentsatz der Pension die du bekommst berücksichtigt wenn du sie nachkaufst.

didi111
10
13.1.2012, 15:25
Erst kürzlich erzählte mir ein mir Bekannter....,

wie man das Pensionssystem locker sanieren könnte.

Es müsste nur ein einheitliches Pensionsantrittsalter definiert werden (er meinte, wir könnten da gleich das deutsche Modell (mit 67 Jahren) übernehmen mit der Begründung...Irgendwann kommt es sowieso) UND darüberhinaus müssten wir nur einen Abschlag pro jahr definieren und DAS OHNE Deckel.

Da hätte es dann JEDE(R) selbst in der Hand, wie man sein Leben in der Pension gestalten will.

warp.faktor
37
13.1.2012, 15:03
Wer einmal auf die Butterseite gefallen ist ...

... der kann sich in Ö. wirklich nicht beschweren.

Das galt für die ArbeiterInnen in vielen Industriebetrieben genauso, wie für BeamtInnen und Menschen mit Vitamin-P.

Hohes Einkommen = hohes Arbeitslosengeld = hohe Pension. Begründet wurde das alles mit "wohlerworbenen Rechten".

Heute wissen wir, dass Einkommen wenig mit Leistung zu tun haben. Die Lidl-KassierIn trägt heute höhere Verantwortung als ein Minister oder Manager.

Für die Masse der heutigen BerufseinsteigerInnen sind die früheren Einkommen und Sicherheiten trotz besserer Ausbildung eine unerreichbare Fiktion.

Der Verwaltungwirrwar um die Pensionen zeigt deutlich wo Reformbedarf besteht, denn alleine deren Verwaltung verschlingt Millionen.

€ 1.200.- für alle, nützt allen!

dakakadu
00
19.1.2012, 06:40
lidl verkauft minderwertige ware

und lässt seine leute genauso wie der aldi/hofer bei scientology-unternehmen ausbilden.
hofer zahlt keine überstunden obwohl sie gemacht werden müssen und vom obligaten mobbing in solchen "betrieben" wissen die meisten leute nichts.

Henry44
41
13.1.2012, 17:43
Heute wissen wir, dass Einkommen wenig mit Leistung zu tun haben. Die Lidl-KassierIn trägt heute höhere Verantwortung als ein Minister oder Manager.

Haben Sie auch eine Begründung für diese interessante Behauptung?

Eine solche, gut mit soliden Daten belegte, würde mich interessieren.

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