I-Pension und Korridorpension als Reformkandidaten - Antrittsalter zwischen Männern und Frauen wird angeglichen
Wien - Wie bei jedem Sparpaket werden auch beim kommenden
die Pensionen nicht ungeschoren bleiben. Mit Sicherheit reformiert
wird die Invaliditätspension, wahrscheinlich - wenn auch von ÖGB und
Arbeiterkammer noch bekämpft - wird ein früherer Pensionsantritt
sowohl für Arbeitnehmer als auch für Dienstgeber teurer und
möglicherweise müssen die Frauen früher als gedacht so lange arbeiten
wie die Männer. Im Folgenden einige Fakten.
AUSGANGSLAGE
Das offizielle Pensionsantrittsalter liegt in Österreich derzeit
für Männer bei 65, für Frauen bei 60. Die Angleichung des
Frauenpensionsalters startet 2024 und soll 2033 abgeschlossen sein.
Bei Beamten gilt für beide Geschlechter das Antrittsalter 65. Das
durchschnittliche tatsächliche Antrittsalter lag zuletzt bei gut 58
Jahren - Frauen gingen mit 57,1, Männer mit 59,1 in den Ruhestand.
Die ÖVP will das faktische Antrittsalter bis 2020 um vier Jahre
anheben, die SPÖ um zwei bis drei.
Frühzeitig in den Ruhestand kommt man über die Hacklerregelung,
die Korridorpension, die Invaliditätspension, die
Schwerarbeiterpension, die Altersteilzeit oder Sonderformen wie die
Nachtschichtschwerarbeiterpension.
Österreich wendet ein Viertel seiner Staatsausgaben für Pensionen
auf. Der Zuschuss des Bundes steigt heuer von 9,6 auf 10,2 Mrd. Euro.
Rechnet man noch die Beamtenpensionen, die etwa 8,4 Mrd. Euro
ausmachen, dazu, ergeben sich Pensionskosten von 18,6 Mrd. Euro. Das
sind 25 Prozent des gesamtstaatlichen Ausgaben, die bei 73,6 Mrd.
Euro liegen werden.
ANTRITTSALTER
Das Antrittsalter wird man wohl schon auf statistischem Weg in die
Höhe bekommen. Denn gemäß einem Sozialpartner-Vorschlag ist geplant,
die Invaliditätspension für unter 50-Jährige in ein
Rehabilitationsgeld umzuwandeln. Das heißt, es wird nicht direkt eine
Pension zuerkannt, sondern die gleiche Summe als Geldleistung während
einer Rehabilitationszeit ausgeschüttet. Eine I-Pension würde es nur
noch für jene Fälle geben, bei denen eine Erholung im Sinne der
Arbeitsmarkt-Tauglichkeit ausgeschlossen ist.
Durch diese Umwandlung der I-Pension für Jüngere würden diese
Fälle aus der Pensionsstatistik herausfallen und das
durchschnittliche Antrittsalter automatisch steigen. Denn schon
zuletzt wäre ohne I-Pensionisten das Antrittsalter der Männer bei gut
62 und jenes der Frauen bei über 59 gelegen.
FRÜHPENSIONEN
Um das Antrittsalter weiter ansteigen zu lassen, bräuchte es wohl
auch Einschnitte bei den Frühpensionen.
Wenig tun dürfte sich da bei der Hacklerregelung. Denn die wird ab
2014 ohnehin deutlich an Attraktivität verlieren. Zunächst steigt das
Antrittsalter in einem Schwung um zwei Jahre (für Frauen von 55 auf
57 und für Männer von 60 auf 62). Gleichzeitig angehoben wird auch
die Zahl der nötigen Versicherungsjahre. Derzeit liegen sie bei 40
bzw. 45. Für Frauen ist 2014 das dicke Ende noch gar nicht erreicht.
Das Antrittsalter zur Hacklerregelung steigt bei ihnen weiter, bis es
2023 das Niveau jenes der Männer erreicht hat.
Zudem gibt es ab 2014 Abschläge und es können nur noch
Kindererziehung und Präsenz/Zivildienst angerechnet werden. Im
Klartext: Ausbildungszeiten, Krankengeldbezug etc. fallen weg, womit
es nur noch einen sehr eingeschränkten Bezieherkreis geben wird,
zusätzliche Einschnitte also eher nicht kommen werden.
Sehr wohl gedreht werden könnte bei der Korridorpension. Sie ist
derzeit allerdings nur für Männer relevant, da ihr Antrittsalter mit
62 über dem regulären der Frauen von 60 liegt. Angedacht ist, das
frühest mögliche Antrittsalter auf 63 anzuheben. Zudem könnte bei den
Abschlägen angesetzt werden. Sie betragen für Korridorpensionisten
2,1 Prozent jährlich. Dazu kommen noch die regulären Abschläge von
4,2 Prozent, die aber unter den Verlustdeckel fallen, der Einbußen
gegenüber dem alten, günstigeren Pensionssystem abfedert. Derzeit
liegt er bei sieben Prozent, bis 2024 steigt er auf maximal zehn
Prozent.
Angedacht ist nun eine deutliche Erhöhung der Abschläge. Die ÖVP
sprach zuletzt von sieben Prozent, was vom ÖGB abgelehnt und auch von
der SPÖ skeptisch gesehen wird. Ebenfalls in Diskussion ist, dass der
Verlustdeckel rascher auf die zehn Prozent steigt.
Freilich könnten auch die Dienstgeber in die Pflicht genommen
werden. Andiskutiert wurde, dass sie die Pensionskosten zumindest
teilweise zahlen müssen, wenn sie Arbeitnehmer in die Frühpension
drängen, wie das in Finnland der Fall ist. Weiters soll die
steuerliche Begünstigung bei freiwilligen Abfertigungen und
Kündigungsentschädigungen fallen, wenn es nach der Finanzministerin
geht. Derzeit werden Arbeitgeber nur mit Anreizen dazu motiviert,
Ältere im Arbeitsprozess zu halten. Ab 59 entfallen die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung.
Immer wieder umstritten ist die Altersteilzeit. Zumindest die
Möglichkeit des Blockens könnte fallen. Auch eine Anhebung des
Antrittsalters ist nicht ausgeschlossen. Derzeit liegt es für Männer
bei Männern bei 58 und bei Frauen bei 53. Grundprinzip ist, dass die
Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern können
und trotzdem via AMS-Zuschuss 70 bis 80 Prozent ihres Einkommens
erhalten.
SONDERPENSIONEN
So gut wie fix ist, dass von Personengruppen, die eine
Sonderpension beziehen, höhere Sicherungsbeiträge eingehoben werden.
Im Wesentlichen sind das Beamte, Angestellte (auch von
ausgegliederten) Staatsunternehmen, Notenbanker, Politiker, die noch
ein altes Pensionsrecht haben, das ihnen wesentlich höhere Bezüge
liefert, für die sie aber gewisse Sicherungsbeiträge einzahlen
müssen.
FRAUENPENSIONEN
Obwohl die Lebenserwartung von Frauen mit 83 rund fünf Jahre über
jener der Männer liegt, können sie schon mit 60 in Pension.
Angeglichen werden soll das Antrittsalter an jenes der Männer erst ab
2024 und zwar schrittweise bis 2033. Vor allem die ÖVP würde diesen
Prozess schon deutlich früher starten. SPÖ- und ÖGB-Frauen wehren
sich freilich vehement dagegen. Als Argument dient, dass Frauen
weiterhin am Arbeitsmarkt benachteiligt seien und daher das frühere
Antrittsalter quasi eine Art Ausgleich darstellt. Freilich gibt es
beim faktischen Antrittsalter zwischen Männern und Frauen nur einen
Unterschied von rund zwei Jahren. (APA)