Bericht mahnt Transparenz bei Parteispenden und stärkere Maßnahmen gegen Korruption ein - Justizministerin Karl kündigt Maßnahmen an
Wien - Die österreichischen Regeln zur Korruptionsbekämpfung
hinken den europäischen Vorgaben weit hinterher. Das hat die
Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) in ihrem am
Freitag von der Regierung veröffentlichten Bericht erwartungsgemäß
klar festgestellt. Die Experten zerpflücken darin vor allem die
intransparente Parteienfinanzierung. Kernpunkt: Während sich
Österreich eine staatliche Parteienfinanzierung auf Rekordniveau
leistet, fehlen wirksame Regeln zur Bekämpfung von
Parteienkorruption.
Parteienfinanzierung und Parteispenden
Die GRECO-Experten
verweisen darauf, dass der Anteil öffentlicher Parteienfinanzierung
(gerechnet in Euro pro Wähler) hierzulande "einer der höchsten
weltweit ist". Umgekehrt haben die Parteien aber praktisch freie Hand
bei der Annahme von Spenden und Zuwendungen in jeder Höhe. Die
Experten fordern daher mehr Transparenz. Konkret: Die
Veröffentlichung der Namen der Spender ab einer bestimmten
Spendenhöhe, das Verbot anonymer Zuwendungen und die Veröffentlichung
von Sponsoring und Naturalunterstützung (etwa Personalleihgaben,
Anm.). Derzeit müssen die Parteien Spenden über 7.260 dem
Rechnungshof melden - der muss die Identität der Spender aber geheim
halten.
- Gefordert wird auch eine Verschärfung der Buchführungspflichten
der Parteien. Derzeit müssen die Parteien zwar einmal jährlich via
"Wiener Zeitung" Rechenschaftsberichte veröffentlichen. Diese sind
allerdings wenig aussagekräftig, kaum vergleichbar, beziehen nur die
unmittelbaren Bundesparteien (nicht aber die Landesparteien) mit ein
und werden nicht im Internet veröffentlicht. Die GRECO-Experten
fordern daher auch, "die Zugänglichkeit aller von den politischen
Parteien (...) vorgelegten Rechenschaftsberichte zu verbessern".
Landesparteien und Teilorganisationen
Wesentlichster Kritikpunkt
des Expertenberichts ist das Fehlen einheitlicher
Transparenzbestimmungen für Parteien in Österreich. Konkret fordern
die Experten, dass die Parteien zur "Konsolidierung der Buchführung
und Rechenschaftsberichte" verpflichtet werden. Hinter dem
technischen Ausdruck verbirgt sich politischer Sprengstoff: Dies
würde bedeuten, dass in den jährlichen Rechenschaftsberichten nicht
nur die Bundesparteien erfasst werden müssten, sondern auch alle
Landesparteien und Teilorganisationen wie etwa die "Bünde" der ÖVP
("alle territorialen Gliederungen der Parteien und sonstige unter
ihrer Kontrolle stehenden Rechtsträger").
Kontrolle und Sanktionen
Ausständig ist nach Einschätzung der
GRECO-Experten ein wirksames Kontroll- und Sanktionssystem für
Parteien. Gefordert werden verschärfte Rechenschaftspflichten zur
Parteien- und Wahlkampffinanzierung sowie eine "wirksame und
unabhängige Aufsicht". Derzeit nicht möglich ist nach Angaben der
Experten auch, dass der Rechnungshof bei Verdacht auf
Parteienkorruption die Justiz informiert. Eine entsprechende Änderung
der Rechtslage wird gefordert. Außerdem plädieren die GRECO-Experten
für "wirksame, verhältnismäßige und präventive Sanktionen" für
Verstöße gegen Finanzierungs- und Transparenzbestimmungen und
sprechen auch "die mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen in
zukünftigen Rechtsvorschriften" an.
Abgeordneten-Bestechung
Inländische Abgeordnete machen sich
derzeit praktisch nur dann strafbar, wenn sie sich im Zusammenhang
mit einer Abstimmung bestechen lassen. Verboten ist zwar auch jede
Bestechung in Bezug auf die "Pflichten" der Abgeordneten. Dies ist
nach Ansicht der Experten aber totes Recht, weil es für Abgeordnete
kaum explizite Pflichten gibt. Wörtlich heißt es im Bericht: "Der
Bezug auf 'Pflichten' schließt die Anwendbarkeit in zahlreichen
Fällen aus, in welchen beispielsweise ein gewählter Amtsträger
bestochen wird, um einen Gesetzesvorschlag oder eine Änderung
einzubringen oder zu unterstützen (...). Die Diskussionen vor Ort
bestätigten klar, dass es sich bei den oben angeführten nicht um bloß
hypothetische Situationen handelt."
Vorteilsnahme
Verschärft werden sollte nach Ansicht der
GRECO-Experten die Strafbarkeit der "Vorteilsannahme" (Par. 305 und
307a Strafgesetzbuch). Wer einen öffentlichen Amtsträger (also etwa
einen Beamten oder Minister) im Zusammenhang mit einer
"pflichtgemäßen" Amtshandlung besticht, macht sich derzeit nämlich
nur dann strafbar, wenn die Entgegennahme des Geschenks gegen das
Dienstrecht des Amtsträgers verstößt. Dies führt nach Ansicht der
Experten dazu, dass insbesondere "hohe Funktionäre" wie Minister,
Staatssekretäre und Bürgermeister de facto von der Strafbarkeit
ausgenommen sind, weil einschlägige dienstrechtliche Bestimmungen
fehlen. Als problematisch gilt auch, dass diese Regelung voraussetzt,
dass jeder, der einen Beamten mit einem Geschenk bedenken möchte,
dessen Dienstrecht kennen müsste - auch wenn es um ausländische
Beamte geht.
Anfüttern
Zurückhaltend äußern sich die Experten zur 2009
entschärften Strafbarkeit des "Anfütterns". Sie verweisen allerdings
darauf, dass die Entschärfung des Strafrechts möglicherweise im
Zusammenhang mit einem konkreten Fall stehen könnte, in dem ein
Unternehmen "großzügige VIP-Einladungen zu einer Sportveranstaltung,
angeblich EUR 3.500 wert" an Spitzenmanager von Staatsunternehmen
vergeben habe. Die Ermittlungen der Behörden zu diesem Fall wurden
nach der Entschärfung eingestellt, heißt es in dem Bericht.
Hinterfragt wird auch die Unterscheidung zwischen der Vorteilsannahme
für "pflichtgemäße" und "pflichtwidrige" Amtshandlungen.
Privatkorruption
Diese wird in Österreich nur dann strafrechtlich
verfolgt, wenn eine der beteiligten Parteien eine "Privatanklage"
einbringt. Bei der Bestechung öffentlicher Amtsträger kann die
Staatsanwaltschaft dagegen von sich aus tätig werden. Die
GRECO-Experten fordern die Abschaffung dieser Unterscheidung. Ihr
Argument: Unternehmen würden aus Angst um ihre Reputation in der
Regel vor Privatanklagen zurückschrecken. Außerdem könne die
Unterscheidung gerade in Österreich, mit seinem großen Bereich der
privatisierten öffentlichen Dienstleistungen, zu Abgrenzungsproblemen
führen. Gefordert wird daher auch die Erhöhung der Maximalstrafe für
Bestechung im privaten Sektor (derzeit bis zu drei Jahre Haft,
während im öffentlichen Sektor bis zu zehn Jahre Haft drohen).
Tätige Reue
Dass die "tätige Reue" von Bestechern und Bestochenen
automatisch und zwingend zur Straffreiheit führt, ist für die
GRECO-Experten nicht nachvollziehbar. Wenn die formalen
Voraussetzungen erfüllt seien, hätten die Täter damit "ein
unumstößliches Recht (...), von der Bestrafung ausgenommen zu sein",
heißt es im Bericht.
Auslandskorruption
Diese ist in Österreich nur dann verfolgbar, wenn das
Delikt auch im Ausland strafbar ist. Die GRECO-Experten kritisieren,
"dass die Bedingung der gegenseitigen Strafbarkeit bei der Bekämpfung
der Korruption eine unnötige Beschränkung der Gerichtsbarkeit eines
Landes darstellt" und fordern eine Änderung.
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Regierung verspricht Reaktion
Justizministerin Beatrix Karl kündigte im Ö1-Morgenjournal als Reaktion auf den Bericht an, die Korruptionsbestimmungen zu verschärfen. "Wir werden jetzt auch prüfen, inwieweit die Empfehlungen auch umgesetzt werden können", so die Ministerin. Sie hält etwa strengere Korruptionsregeln für Abgeordnete für notwendig und habe bereits Vorschläge des Justizministeriums an das Parlament übermittelt. Die Regelungen sollten für Mandatare im Inland, aber auch auf europäischer Ebene gelten.
Staatssekretär Josef Ostermayer hatte bereits im Dezember als Reaktion auf den Greco-Bericht darauf hingewiesen, dass über neue, strengere Regeln für Parteispenden auf parlamentarischer Ebene verhandelt werde.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hofft, dass bei der Parteienfinanzierung im ersten Halbjahr Nägel mit Köpfen gemacht werden. "Ich gehe davon aus, dass jetzt, nachdem der neue GRECO-Bericht vorliegt, einigermaßen Dynamik hineinkommt", sagte Prammer am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal".
Details, welche Punkte nun geändert werden sollen, nannte Prammer nicht. Ebensowenig VP-Klubobmann Karlheinz Kopf, der lediglich einräumte, "dass wir Korrektur- und Verbesserungsbedarf haben, das wissen wir".
Kritik von der Opposition
Die Grünen forderten die Regierung auf, ihr angesichts der Korruptionsaffären des Jahres 2011 versprochenes "Transparenzpaket" endlich umzusetzen. Justizsprecher Albert Steinhauser kritisierte, dass bisher lediglich Transparenz bei Regierungsinseraten beschlossen wurde. Ausständig seien nach wie vor die Offenlegung der Parteispenden und der Nebenjobs der Abgeordneten sowie eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Steinhauser kritisierte, dass es zu den Parteispenden in den vergangenen acht Monaten keine einzige Verhandlungsrunde mehr gegeben habe, bei den Nebentätigkeiten der Parlamentarier herrsche seit 23. August Sendepause.
FP-Generalsekretär Herbert Kickl sagt in einer Aussendung: "SPÖ und ÖVP blockieren seit Monaten konsequent den Beschluss eines Gesetzes, das in Österreich Transparenz im Bereich der Parteispenden bringen soll". Er wirft der Koalition vor, Ausnahmen für Landesparteien und Vorfeldorganisationen erreichen zu wollen.
BZÖ-Vizeklubobmann Stefan Petzner sieht im GRECO-Bericht "eine europäische Rüge für das Verhalten und die Untätigkeit der beiden österreichischen Regierungsparteien". Petzner vermutet hinter der Verzögerung der Regierungsparteien den Versuch, "so lange wie möglich Parteiengelder aus dunklen Kanälen zu lukrieren, um die leeren Wahlkampfkassen der hochverschuldeten Regierungsparteien schnell noch zu füllen". (red, derStandard.at, 13.1.2012, APA)