SPD will zunächst Ermittlungen durch eine Expertenkommission - Grüne und Linke dagegen
Berlin - Die Opposition im Deutschen Bundestag
streitet über den richtigen Weg zur Aufklärung der Fahnungspannen bei
den Morden der Zwickauer Neonazi-Zelle. Die SPD kündigte am
Donnerstag an, neben einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss
auch eine Bund-Länder-Expertenkommission mit der Analyse der Fehler
und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden beauftragen zu wollen. Grüne
und Linke meldeten umgehend schwere Bedenken an. Am Freitag wollen
die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsparteien
erörtern, ob ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wird und welchen
Auftrag er gegebenenfalls bekommen soll.
Nur durch einen Ausschuss des Bundestages und durch eine
Expertenkommission könnten Fehler auf Bundes- und auf Länderebene
aufgedeckt werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der
SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, in Berlin. Der
Untersuchungsausschuss könne sich mit der Rolle der
Sicherheitsbehörden des Bundes befassen, die Kommission mit der der
Länder. Die Arbeit beider Gremien müsse eng verzahnt werden, um
Doppelarbeiten zu vermeiden.
Ergebnis Ende August
Der Vorstoß der SPD sieht vor, dass zunächst nur die
Expertenkommission Ermittlungen führt. Der Untersuchungsausschuss
soll das bis Ende August erwartete Ergebnis der Kommission abwarten
und davor keine eigenen Untersuchungen vornehmen.
Die Vorsitzende der Grünen Bundstagsfraktion, Renate Künast,
lehnte dies ab. Die Kommission dürfe die Arbeit des
Untersuchungsausschusses nicht behindern, erklärte sie. "Von daher
sehen wir das Konzept der SPD sehr kritisch." Ähnlich äußerte sich
die Innenexpertin der Linkspartei, Petra Pau, die das SPD-Modell als
tückisch bezeichnete. "Jedenfalls wird die Linke keine Katze im Sack
kaufen", erklärte Pau. So müsse geklärt werden, wer in die Kommission
solle und über welche Befugnisse sie verfügen solle. Auch Pau
betonte, die Kommission dürfe weder Befugnisse noch Auftrag des
Ausschusses einschränken.
Ein Untersuchungsausschuss muss eingesetzt werden, wenn ein
Viertel der Mitglieder des Bundestages dies verlangen. Derzeit müssen
also mindestens 155 Abgeordnete dafür stimmen. Die SPD verfügt jedoch
nur über 146 Mandate und müsste sich mit den anderen
Oppositionsparteien einigen, falls eine Zusammenarbeit mit Union oder
FDP nicht möglich ist.
Die Sicherheitsbehörden stehen in der Kritik, weil es ihnen
offenbar jahrelang nicht gelang, dem Neonazi-Duo auf die Spur zu
kommen, dem die Morde an neun Einwanderern und einer Polizistin zur
Last gelegt werden. Zudem ist bisher unklar, in welchen Umfang die
mutmaßlichen Mörder Unterstützung aus den Kreisen der rechtsextremen
NPD erhielten. Dies ist von großer Bedeutung für ein neues
Verbotsverfahren gegen die NPD. Ein erstes Verbotsverfahren war vom
deutschen Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, da sich der
Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit der NPD unter anderem auf
Aussagen von Behörden bezahlter Spitzel stützte. (APA/Reuters)