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Die Rettungsgasse wirft Fragen auf.
Frage: Wann und wo muss eine sogenannte Rettungsgasse gebildet werden?
Antwort: Auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen mit zumindest zwei Fahrspuren. Und zwar nicht erst im Stau, sondern bereits wenn der Verkehr stockt. Bei zwei Spuren müssen Fahrzeuge so weit an den linken und rechten Rand, dass dazwischen Einsatzfahrzeuge durchkönnen. Bei mehr als zwei Spuren müssen links fahrende Fahrzeuge so weit wie möglich nach links, alle anderen nach rechts.
Frage: Ist Österreich das einzige Land mit Rettungsgasse?
Antwort: Nein, sie gilt auch in Deutschland und in Tschechien. In der Schweiz und in der Slowakei gibt es nur Empfehlungen. In Österreich darf für das Ausweichmanöver auch der Pannenstreifen befahren werden. In Tschechien ist bei mehr als zwei Fahrspuren nicht zwischen ganz linker und der rechts daneben liegenden Spur die Rettungsgasse freizuhalten, sondern zwischen ganz rechter und deren linker Nachbarspur.
Frage: Wie hoch ist die Strafe?
Antwort: Wer nicht mitmacht, muss mit 726 Euro rechnen, wird tatsächlich ein Einsatzfahrzeug behindert, werden bis zu 2180 Euro fällig. In Deutschland beginnt der Bußkatalog mit 20 Euro, bei Behinderung eines Helfers drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Frage: Gibt es Ausnahmen?
Antwort: Im medizinischen Notfall (z. B. Herzinfarkt eines Mitfahrers) darf die Rettungsgasse auch von normalen Fahrzeugen benutzt werden. Der Notfall muss später ärztlich bestätigt werden.
Frage: Warum überhaupt eine Rettungsgasse?
Antwort: Schnellere Versorgung von Unfallopfern, jede gewonnene Minute erhöht die Überlebens-Chance um zehn Prozent. (simo, DER STANDARD, Printausgabe, 13.1.2012)
Bericht
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Bis zu 2180 Euro Strafe, wenn man nicht ausweicht
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..wird immer nur das Argument "Schnellere Versorgung von Unfallopfern" gebracht?
Die Mehrheit der Staus, insbes. in Ballungsgebieten, sind Überlastungsstaus. Autobahnen und Schnellstraßen sind im Regelfall nicht Einsatzort, sondern nur der Weg Weg dorthin!
Ich bin überzeugt dass im den üblichen Überlastungsstaus mehr Bereitschaft zur Rettungsgasse bestehen würde, wenn man im Zuge der Kampagne einfach allgemein mit dem Vorankommen von Einsatzkräften im Stau argumentiert hätte.
Kennt jemand die gesetzliche Grundlage für die Mitbenutzung des Pannenstreifens?
Ich habs nur kurz überflogen im RIS, aber meiner Erinnerung nach war es so formuliert, daß die Benutzung des Pannenstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse nicht gestattet ist.
Und Fußballfelder sind eine überraschend gängige Maßeinheit. Die meisten Menschen können damit mehr anfangen, als mit Hektar. Mich als Nichtfußballfan irritiert das ungemein.
Auf eines hätt ich jetzt gern mal eine Antwort, weils in den Medien zum Teil widersprüchlich kommuniziert wird:
Gilt die Rettungsgasse jetzt nur auf Autobahnen, Schnell- und Autostraßen, oder auf allen Straßen mit baulich getrennter Richtungsfahrbahn mit mehr als zwei Fahrspuren? Letzteres würde nämlich zB mehrspurige Einbahnstraßen oder den Gürtel mit einschließen.
Auf rettungsgasse.com steht wie hier im Artikel ersteres, aber es wär ja nicht das erste Mal, dass so eine kurze FAQ nicht völlig korrekt ist...
Ja.
Nur dort.
Nicht in baulich getrennten Richtungsfahrbahnen.
Siehe StVO. Dort ist die Rettungsgasse im § 46 verankert und der hat die Überschrift:
"§ 46. Autobahnen".
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