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Die Rettungsgasse wirft Fragen auf.

Foto: APA/Helmut Fohringer

Frage: Wann und wo muss eine sogenannte Rettungsgasse gebildet werden?

Antwort: Auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen mit zumindest zwei Fahrspuren. Und zwar nicht erst im Stau, sondern bereits wenn der Verkehr stockt. Bei zwei Spuren müssen Fahrzeuge so weit an den linken und rechten Rand, dass dazwischen Einsatzfahrzeuge durchkönnen. Bei mehr als zwei Spuren müssen links fahrende Fahrzeuge so weit wie möglich nach links, alle anderen nach rechts.

Frage: Ist Österreich das einzige Land mit Rettungsgasse?

Antwort: Nein, sie gilt auch in Deutschland und in Tschechien. In der Schweiz und in der Slowakei gibt es nur Empfehlungen. In Österreich darf für das Ausweichmanöver auch der Pannenstreifen befahren werden. In Tschechien ist bei mehr als zwei Fahrspuren nicht zwischen ganz linker und der rechts daneben liegenden Spur die Rettungsgasse freizuhalten, sondern zwischen ganz rechter und deren linker Nachbarspur.

Frage: Wie hoch ist die Strafe?

Antwort: Wer nicht mitmacht, muss mit 726 Euro rechnen, wird tatsächlich ein Einsatzfahrzeug behindert, werden bis zu 2180 Euro fällig. In Deutschland beginnt der Bußkatalog mit 20 Euro, bei Behinderung eines Helfers drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Frage: Gibt es Ausnahmen?

Antwort: Im medizinischen Notfall (z. B. Herzinfarkt eines Mitfahrers) darf die Rettungsgasse auch von normalen Fahrzeugen benutzt werden. Der Notfall muss später ärztlich bestätigt werden.

Frage: Warum überhaupt eine Rettungsgasse?

Antwort: Schnellere Versorgung von Unfallopfern, jede gewonnene Minute erhöht die Überlebens-Chance um zehn Prozent. (simo, DER STANDARD, Printausgabe, 13.1.2012)