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"Die Forderung, eine Prüfung abzulegen mit dem Verweis, es wird nicht schwer sein, weil man ohnehin schon eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, führt doch den Prozess der höheren Bildung ad absurdum", meint Betroffene J. A.

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Die Kenntnis der Landessprache ist die Grundvoraussetzung für ein potenziell konstruktives und befriedigendes Leben in einem Land - eine Binsenweisheit, der im Grunde nichts hinzuzufügen ist. Eine ganz andere Frage ist aber, wie sich der Zusammenhang zwischen Integration und Sprachkenntnissen im bürokratischen Alltag konkret gestaltet.

"Groteske Verschärfung"

Seit 1. Juli 2011 muss man noch vor dem Zuzug nach Österreich im eigenen Heimatland ein Sprachzertifikat erwerben, zum Beispiel bei einem Institut, das über eine Lizenz des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch (ÖSD) verfügt. "Eine groteske Verschärfung" nennt Karoline Janicek, stellvertretende Geschäftsführerin des ÖSD, diese Regelung: "Die Menschen im Kosovo oder in vielen afrikanischen Ländern müssen eine große Hürde überwinden, um überhaupt Zugang zu solchen Einrichtungen zu bekommen."

Dem Prüfungsdruck nicht gewachsen

Drittstaatangehörige, die bereits in Österreich leben und einen Daueraufenthalt oder die Staatsbürgerschaft anstreben, benötigen ein B1-Zertifikat. Karoline Janicek erzählt, wie das in der Praxis aussehen kann: "Wir orten eine große Unsicherheit bei der Zielgruppe, denn oft sprechen die Menschen ausreichend gut Deutsch, um ihren Alltag zu bewältigen, nicht aber, um eine Prüfung zu bestehen. Viele sind mit schriftlichen Prüfungsformaten einfach überfordert, weil sie zum Teil kaum Schulbildung haben oder schon sehr lange keine Prüfungssituation erlebt haben."

Hochschulabschluss schützt vor B1 nicht

Es gibt aber auch eine zahlenmäßig kleinere Gruppe von Antragstellern, die von den genannten Problemen - schwieriger Zugang zur Bildung oder mangelnde Lernerfahrung - ganz und gar nicht betroffen sind. Die Rede ist von jenen Zuwanderern, die einen österreichischen Hochschulabschluss erworben haben. Einer von ihnen ist Nedad Memić, promovierter Germanist und Chefredakteur des Magazins "Kosmo". Er studierte in seiner Heimatstadt Sarajevo Germanistik und Anglistik und wurde 2002 zum Doktoratsstudium der Philologie an der Universität Wien zugelassen. In seiner Dissertation beschäftigte er sich mit dem Sprachkontakt zwischen dem österreichischen Deutsch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS) in Sarajevo.

Ende 2011 wurde ihm ein Daueraufenthalt erteilt, allerdings musste er dafür einen B1-Nachweis über seine Deutschkenntnisse erbringen. Als "absurd und erniedrigend" habe er diese Prozedur empfunden, erzählt Memić und wundert sich: "Wie kann es sein, dass die Bezirksämter und die zuständige Magistratsabteilung MA 35 mein Uni-Diplom nicht anerkennen, sondern auf einer Bestätigung durch ein Sprachinstitut wie ÖSD oder Goethe-Institut beharren?" Schließlich musste er die B1-Prüfung nicht absolvieren, weil ihm vom ÖSD eine entsprechende Bestätigung ausgestellt wurde, dennoch hinterließ die Prozedur bei ihm den Eindruck, die Kompetenz seines Instituts und der Wert seiner Ausbildung seien seitens der Bürokratie in Frage gestellt worden.

Akademiker nicht vorgesehen?

Die aus Serbien stammende diplomierte Dolmetscherin für BKS, Englisch und Deutsch, J. A., hat bei ihrem Staatsbürgerschaftsantrag eine ähnliche Erfahrung gemacht. Von ihr wurde verlangt, einen Landeskundetest zu machen, obwohl sie im Rahmen ihres Studiums an der Universität Wien mehrere entsprechende Lehrveranstaltungen mit Erfolg absolviert hatte. Die zuständige Beamtin habe ihr damals erklärt, der Gesetzgeber habe nicht vorgesehen, dass Personen mit Universitätsabschluss die Staatsbürgerschaft beantragen könnten. "Ich bin sicher, Sie schaffen das", habe ihr die Beamtin im Hinblick auf den Landeskundetest beim Magistrat gesagt. Für J. A. ist die Argumentation der Behörde nicht nachvollziehbar: "Wenn man im Magistrat denkt, der eigene Test sei höher zu bewerten als eine Prüfung von der Universität, dann könnten wir doch, überspitzt gesagt, die Unis ganz abschaffen und alle Prüfungen beim Magistrat ablegen", meint sie scherzhaft. Ernsthafter fügt sie hinzu: "Die Forderung, eine Prüfung abzulegen mit dem Verweis, es wird nicht schwer sein, weil man ohnehin schon eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, führt doch den Prozess der höheren Bildung ad absurdum."

"Kein Feilschen und Verhandeln"

Barbara Reinwein, Pressesprecherin der MA 35, weiß um die Problematik, verweist aber auf das Bundesgesetz: "Dieser Nachweis ist vom Bundesgesetz vorgeschrieben, und da gibt es kein Feilschen und Verhandeln. Natürlich wissen wir, dass die Hochschulabsolventen über ein weit höheres Sprachniveau als B1 verfügen, denn sonst hätten sie ihr Studium nicht abschließen können. Aber dann dürfte es ihnen eben nicht schwer fallen, die Prüfung abzulegen."

Hier beißt sich die Argumentation in den Schwanz, denn was die Bürokratie als "nicht schwer" ansieht, empfinden die Betroffenen als eine schikanöse Zumutung und eine Abwertung ihres akademischen Abschlusses. Für das ÖSD ist die Ausstellung von Bestätigungen, die eine B1-Prüfung ersetzen, ein zusätzlicher Aufwand und ein Service, den die Belegschaft von den Büroressourcen "abzwacken" muss, beklagt Janicek: "Ohne unsere Bestätigungen müssten die Akademiker tatsächlich eine B1-Prüfung ablegen, was mindestens 80 Euro kostet und darüber hinaus auch Zeit, nur weil akademische Abschlüsse keinen Hinweis auf den europäischen Referenzrahmen, also A1 bis B2, enthalten."

Die Dolmetscherin J. A. wartet übrigens seit sechs Jahren auf den Abschluss ihres Staatsbürgerschaftsantrags. "Manchmal fühle ich mich wie in Kafkas 'Prozess', niemand will mir sagen, was das Problem ist. Ich lebe seit 16 Jahren in Österreich und zahle pünktlich meine Steuern." Aber das ist eine andere Geschichte. (Mascha Dabić, daStandard.at, 12.1.2012)