Vorgehen erinnere "eher an eine Beschlagnahmung" - ÖNB verweist auf "gesetzlichen Auftrag"
Wien - Bedenken bezüglich der seit 2009 durchgeführten
Webarchivierung der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) äußerte
die IG Autorinnen Autoren am Donnerstag in einer Aussendung. Für die IG
erinnert das Vorgehen "eher an eine Beschlagnahmung als eine
Archivierung", wenn die ÖNB mehrmals jährlich unter dem Titel "Webarchiv Österreich"
heimische Seiten mit .at-Domain sowie allfällige weitere
Web-Auftritte mit Österreichbezug durchforstet und abspeichert. Kritikpunkt ist dabei vor allem, dass die betreffenden
Inhaber der Webseiten - egal ob es sich dabei um eine Institution
oder eine Privatperson handelt - per Mail zwar kurz benachrichtigt
werden, danach aber sofort mit der Speicherung begonnen werde.
Trotz
der Versicherung, dass die Speicherung des Online-Auftritts nur für
eine "nicht-kommerzielle, unentgeltliche Nutzung" verwendet werde,
nimmt die IG "das bisherige höchst unsensible, gesetzlich womöglich
ohnehin nicht so vorgesehene Vorgehen des Webarchivs der
Österreichischen Nationalbibliothek zum Anlass für eine rechtliche
Überprüfung der Ablieferungspflicht des Österreichischen
Mediengesetzes".
Die ÖNB äußerte sich ihrerseits in einer Aussendung zu der Kritik
und verwies auf den "gesetzlichen Auftrag" gemäß der Novelle zum
Mediengesetz von 2009. "Zweck dieses Gesetzes war und ist es, auch
digital veröffentlichtes Wissen für die Zukunft zu sichern. Diesem
gesetzlichen Auftrag kommt die Österreichische Nationalbibliothek
bereits seit 2009 nach." Gleichzeitig wird betont, dass das Archiv
"selbstverständlich nur Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der
Bibliothek zur Verfügung" stehe, "so wie auch anderes
urheberrechtlich geschütztes Material ausschließlich vor Ort
bereitgestellt wird". (APA)