Master-Abschlüsse

Weiterbildung soll nicht mehr als Studium zweiter Klasse gelten

12. Jänner 2012, 10:33

Qualitätssicherungsagentur AQA hat mit einigen Unis und FH Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung der Weiterbildung vorgestellt

Wien - Weiterbildungsangebote an Unis und Fachhochschulen (FH) haben nicht nur eine andere Zielgruppe als das Regelstudium, auch die Prüfungs- und Leistungsanforderungen sind derzeit andere. Geht es nach der Qualitätssicherungsagentur AQA, soll sich das jedoch ändern. Gemeinsam mit zehn Unis und FH hat sie "Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung der Weiterbildung" erarbeitet, die den Hochschulen bei Planung und Gestaltung helfen sollen. So sollen etwa Master-Weiterbildungslehrgänge künftig nicht mehr "als 'Master zweiter Klasse' behandelt werden", lautet eine der präsentierten Empfehlungen.

Wissenschaftliche Leitung empfohlen

Künftig sollen demnach die Anforderungen bei Master-Lehrgängen "wenigstens dem Master-Regelstudium entsprechen". Gleichzeitig empfiehlt die AQA, dass auch Personen ohne Bachelor-Abschluss, aber mit "hochwertigen beruflichen Qualifikationen oder Kompetenzen", in Ausnahmefällen eine Weiterbildung mit Master-Abschluss beginnen dürfen.

Zur Verbesserung der Qualität wird für jeden Lehrgang eine wissenschaftliche Leitung und eine Lehrgangskoordination empfohlen. Die besonderen Anforderungen berufstätiger Studenten sollen künftig schon bei der Planung berücksichtigt werden, sowohl bei den Lehrveranstaltungszeiten als auch durch ein Angebot von Online-Plattformen.

Die AQA plädiert auch dafür, dass Studenten von Weiterbildungslehrgängen künftig jenen von Regelstudien rechtlich gleichgestellt werden sollen, derzeit sind sie "nur" außerordentliche Studenten. Damit sollen Benachteiligungen etwa bei finanziellen Begünstigungen wegfallen und internationale Aktivitäten erleichtert werden. (APA)

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AQA

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11 Postings
fraumitau
12
13.1.2012, 16:07
erster Schritt zur Glaubwürdigkeit...

Donauuni zudrehen :)

Elena 40
02
13.1.2012, 06:55
Anregung von nicht denkenden Menschen

Ich bin so richtig entsetzt!! Mein Psychologiestudium dauert mit der Fachausbildung 6 Jahre und wird dann mit einem MBA-Studium gleichgesetzt? Ganz zu
schweigen von meinen 1400 Praktikastunden, die ich
zu absolvieren habe, wenn ich den Beruf ausüben möchte. Meiner Meinung nach hat man sich auch beim akad. Grad nichts überlegt. "MSC" für 6 Jahre und dem gegenüber einem "MBA" für 6 Prüfungen und 6 Hausübungen empfinde ich einfach als nicht gelungen!

AlBundyFan
 
10
13.1.2012, 11:39
eine frage?

wie passt deine einschätzung zum text?

z.b. "Künftig sollen demnach die Anforderungen bei Master-Lehrgängen "wenigstens dem Master-Regelstudium entsprechen"

deine meinung steht überhaupt nicht in zusammenhang mit den informationen in diesem text und ist ansich schon einfch blödsinn....

Schwedenbombe
 
02
12.1.2012, 22:26
Oje

Den Fehler dass MBA "in Ausnahmefällen" auch ohne hochschulabschluss gemacht werden darf gabs ja auch schon und hat den Ruf ziemlich beschädigt...

beos
01
13.1.2012, 11:49

Auch ohne Matura in Ausnahmefällen bei ausreichender einschlägiger Berufserfahrung. Bsp. Werner Amon, MBA

http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Amon

Fritz Meyer
21
12.1.2012, 15:58
Wie konnte man nur diesen Schwachsinn einführen!

Ach ja, weil das eine Politik unbedingt umsetzen musste, die der Wirtschaft, die selber immer weniger selber ausbilden und qualifizieren möchte, schneller den Nachwuchs als "Menschenmaterial" zuschieben soll.

Wie sagte ein Personalchef bei einer Umfrage so schön über den Bachelor? "Eine Matura mit Uni-Praktikum wird auch so bezahlt."

Und die sog. "Berufsnähe" dieser Abschlüsse manifestiert sich bislang in erster Linie in einem fortgesetzten, stupiden Schulbetrieb.

Schon klar, Charakter und Reife im Humboldtschen Sinn der Hochschulbildung werden von einigen Arbeitgebern heutzutage eher als störend empfunden.

erzschwengel
08
12.1.2012, 10:49
aha

das ist ja super. Das bedeutet wer 3 Jahre einen Bachelor und dann noch in 2 Jahren im Vollzeitstudium einen Master macht wird mit Donau Uni Krems Abgängern die 1-2 Semester ( 5-10 Mal anwesend sein), dafür 20.000 Euro brennen, rechtlich gleichgestellt werden. Wie krank ist das?

Bilderrahmen
01
12.1.2012, 13:36

Besonders spannend wird es auch mit den aktuellen berufsbegleitenden, aber regulären Studien die sehr oft an den FHs zu finden sind und teilw. auch auf den Unis wo eben die LVA-Zeiten auf Beruftsätige abgestimmt sind, ABER der selbe Inhalt vermittelt wird.

Für mich liest es sich so, als ob der 90-ECTS Lehrgang auf 120 ECTS aufgemotzt werden soll und eben das Bachelorstudium übersprungen werden kann.

Damit würde auch die Möglichkeit des PHD diesen StudentInnen offen stehen. s

Liest sich alles nach einer neuen Finanzierungsquelle für die Unis und FH

seimen
00
23.1.2012, 10:09

Ich habe nach meinem Uni Wien Magisterstudium später noch einen Master auf der Donau Uni gemacht.
Ganz ehrlich: anspruchsvoller und fordernder war's sicher in Krems.
Auf der Hauptuni war Anwesenheit, Mitarbeit etc kein Thema, wie auch, bei überfüllten Hörsälen. Wenn ich mir so manche Uni Wien "Mag." Diplomarbeit anschau, hab ich nicht den eindruck, dass man sich darauf so waaahnsinn viel einbilden sollt.

cyfre
01
12.1.2012, 11:53
mhhh

schwieriges Thema. Aber an sich sehe ich das auch ähnlich. Wie können Regelstudium und berufsbegleitende Weiterbildung in "abgespeckter" Form gleichgestellt werden. Eines der beiden Modelle scheint mir dann obsolet oder zumindest ineffizient zu sein. Die allgemeine Aufweichung und somit Verwässerung der verschiedenen Abschlüsse ist nicht unbedingt förderlich für Personalentscheider. Aus meiner Sicht muss klar Ziele und Inhalt trennbar sein bzw. wenn gleichwertig bzw. gleichgestellt, dann müssen auch Inhalte, Ziele und Herausforderungen gleich sein. Was wohl für berufsbegleitende Studien nur schwer möglich sein wird.

gawi
 
03
12.1.2012, 13:22
Naja,

es kann vom Personaler verlangt werden, dass er die Abschlüsse differenzieren kann, dafür wird er schließlich bezahlt.
Außer in geschützten Werkstätten wie beispielsweise ORF oder den Tintenburgen der Administration sind diese Titeln ohnehin das Papier nicht wert, auf dem das Dekret gedruckt ist.

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