In zweiter Instanz

Insider-Freispruch für Ex-OMV-Chef bestätigt

12. Jänner 2012, 11:44
  • Artikelbild
    foto: apa/fohringer

    Ruttenstorfer behält weiße Weste: Der Ex-OMV-Chef kurz vor der Verhandlung am Donnerstag im Wiener Justizpalast.

Wien - Der frühere OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer behält seine weiße Weste. Am Donnerstag ist er auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht (OLG) Wien vom Verdacht des Missbrauchs einer Insiderinformation freigesprochen worden. Die Nichtigkeits- und Schuldberufung der Staatsanwaltschaft wurde vom Dreier-Richtersenat zurückgewiesen. Der Freispruch ist rechtskräftig. Dem Ex-OMV-Chef wurde vorgeworfen, trotz einer Insiderinformation einen Aktiendeal eine Woche vor dem überraschenden OMV-Ausstieg beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009 getätigt zu haben. Auch der Berufungssenat sah zwar das Vorliegen einer Insiderinformation, verneinte aber eine Vorsatzhandlung sowie eine Bereicherungsabsicht.

Ruttenstorfer zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert, weil damit seine Aussagen bestätigt worden seien. Er habe immer richtig gehandelt, sagte er vor zahlreichen Medienvertretern im Justizpalast. Dass eine Insiderinformation vorgelegen sei - wie dies beide Gerichte festgestellt haben -, könne er nicht nachvollziehen, er müsse dies aber akzeptieren. Auf die Frage, ob er heute wieder so handeln würde wie im März 2009, meinte der Ex-OMV-Chef: "Im Rückblick ist man immer gescheiter." Auch die OMV, die Ruttenstorfer bis Ende März 2011 geführt hatte, begrüßte den Freispruch: Damit bestätige das Gericht abermals, dass "stets korrekt gehandelt" worden sei.

Auch aus Sicht des OLG Wien war der inkriminierte Kauf von OMV-Aktien durch Ruttenstorfer im Frühjahr 2009 lediglich durch das damals fixierte Vergütungsprogramm für die damaligen OMV-Vorstände motiviert. Bei diesem Long Term Incentive Program (LTI) müssen die Aktien drei Jahre behalten werden, kurzfristige Kurssprünge spielen daher auf lange Sicht kaum eine Rolle.

Director's Dealings

Der Verteidiger des Ex-OMV-Chefs, Peter Lewisch, betonte am Donnerstag erneut, dass der Kaufentschluss bereits im Februar 2009 gefällt worden sei, lediglich das Ausmaß der Investition - ein Bruttojahresgehalt - wurde erst an diesem 23. März 2009 festgelegt. Unmittelbar nach der damaligen Festlegung durch den Vergütungsausschuss gab Ruttenstorfer die Kauforder für sein Eigeninvestment in Höhe von 632.000 Euro, meldete den Deal der Finanzmarktaufsicht (FMA) und ließ das auch auf der OMV-Homepage unter "Director's Dealings" veröffentlichen.

Eine Woche danach trennte sich die OMV überraschend von ihrem 21,2-prozentigen MOL-Anteil. Sie verkaufte das Aktienpaket mitten in der Wirtschaftskrise an den der russische Ölkonzern Surgutneftegaz zu einem erstaunlich hohen Preis um 1,4 Mrd. Euro. Kurz zuvor hatte Ruttenstorfer in einem "profil"-Interview noch erklärt, dass die OMV ihren MOL-Anteil durchaus noch bis Ende 2009 behalten werde.

Die Vorsitzende des Dreier-Senats, Marina Stöger-Hildbrand, führte in der Urteilsbegründung aus, dass es - nach kaufmännischem Ermessen - keinen Zweifel daran gegeben haben könne, dass es zum Abschluss des Deals mit Surgutneftegaz kommen würde. Zu den damaligen Verkaufsvorbereitungen, in die etwa auch JP Morgan eingebunden war, habe Ruttenstorfer über hinreichend detaillierte Informationen verfügt. Auch sei damals intern ja bereits eine Presseaussendung vorbereitet worden, die das Datum 30. März getragen habe. Ruttenstorfer sei zwar "Primärinsider" im Sinne des Börsegesetzes gewesen, von einer vorsätzlichen oder auch nur fahrlässigen Verwendung dieser Informationen könne aber keine Rede sein, so die Richterin. "Der Freispruch ist nicht zu beanstanden", resümierte sie. 

FMA fordert Gesetzesänderung

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die die Causa Ruttenstorfer vor Gericht gebracht hatte, forderte nach dem Freispruch für den Ex-OMV-Chef eine rasche Anpassung der österreichischen Rechtsanlage zum Thema "Marktmissbrauch" an das EU-Recht. Derzeit sei diese EU-Richtlinie wegen einer unzulänglichen Umsetzung in Österreich nämlich "totes Recht", denn um den Fahrlässigkeitsbestand zu erfüllen, müsste im Vorfeld nach der Argumentation des Oberlandesgerichts Wien ein Vorsatz vorliegen, kritisierte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik gegenüber der APA: "Wir müssen schauen, dass das Recht anwendbar bleibt."

Nach Ansicht der OLG-Richterin widerspräche eine reine "Vermutung" einer missbräuchlichen Verwendung einer Insiderinformation wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, nicht nur dem Börsegesetz, sondern auch fundamentalen Rechtsgrundsätzen im österreichischen Strafrecht, deponierte sie am Donnerstag in der mündlichen Urteilsbegründung.

Den von der Anklagebehörde in der Berufung zum Ersturteil vermuteten Fahrlässigkeitstatbestand verneinte Richterin Marina Stöger-Hildbrand und meinte: "Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu § 48 b Abs. 3 Börsegesetz basieren auf einer falschen Rechtsauslegung, weil ein Vorsatz gefehlt hat."

Zu dem zu beurteilenden Tatbestand sei die Beweiswürdigung in erster Instanz aus Sicht des Berufungssenats ausreichend gewesen, sodass insgesamt der "Freispruch nicht mehr zu beanstanden" sei.

Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof

Noch im Laufen ist rund um den OMV-Aktiendeal eine Beschwerde von Ex-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen eine 20.000-Euro-Strafe der FMA wegen Marktmanipulation, die im Jänner 2011 durch eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) rechtskräftig geworden ist.

Dabei ging es um die Frage, ob Ruttenstorfer mit seiner Aussage in einem "profil"-Interview, die OMV werde ihren damaligen Anteil an der ungarischen MOL in dem Jahr "durchaus behalten", "dem Börsepublikum falsche Signale gegeben" und sich eines Gesetzesverstoßes schuldig gemacht habe. Das Interview erschien nämlich just an dem 23. März 2009 - dem Tag des Eigeninvestments und eine Woche vor dem Abschluss des MOL-Anteils-Verkaufs an Surgutneftegaz. Der damalige OMV-Chef habe damit eine "falsche Aussage im Hinblick auf das Anlegerverhalten" getätigt und so eine Marktmanipulation gemäß § 48a Z. 2 lit. c Börsegesetz begangen. Das Verfahren beim VwGH ist noch im Laufen, bestätigten Ruttenstorfer und sein Anwalt.

Im Strafantrag des Staatsanwalts war der Vermögensvorteil Ruttenstorfers mit 44.750,50 Euro beziffert worden. Die am 23. März 2009 vom damaligen OMV-Chef zum Kurs von 23,84 Euro erworbenen 26.500 Aktien hatten ihn insgesamt knapp 631.760 Euro gekostet. Heute, Donnerstag, lagen die Titel zu Mittag kaum höher bei 24,42 Euro und waren damit 647.130 Euro wert - ein Zuwachs von 15.370 Euro oder rund 2,4 Prozent in fast drei Jahren. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 78
1 2 3
adaschauher
00
13.1.2012, 10:31
der Berufungssenat sah zwar das Vorliegen einer Insiderinformation, verneinte aber eine Vorsatzhandlung sowie eine Bereicherungsabsicht

ist wohl kein freispruch vom vorwurf des insiderhandels

Ho! than suck
00
13.1.2012, 09:19
bitte, wer soll das verstehen?

"denn um den Fahrlässigkeitsbestand zu erfüllen, müsste im Vorfeld nach der Argumentation des Oberlandesgerichts Wien ein Vorsatz vorliegen"

wenn das OLG tatsächlich so argumentiert: Wie dämlich ist das denn?

Ersetzt den Tatbestand Insiderhandel durch Körperverletzung: muß ich bei der Begehung einer fahrlässige Körperverletzung auch einen Vorsatz haben??? Never ever - wie soll das bitte gehen?

Rosi Roboter
00
13.1.2012, 07:46
war ja wohl nicht anders zu erwarten!

manche - immer mehr - menschen k.otzen mich einfach nur an!

Hausverstand
00
13.1.2012, 07:19
Rechtlich mag ja alles in Ordnung sein

So wie scheinbar auch beim SNB-Chef. Moralisch schaut's vielleicht anders aus, aber da gibt es in Österreich viel Aufholbedarf: Da gibt's keine Presse, die das Verhalten auf Schärfste verurteilt, die Parteien sind untereinander insofern vernetzt, dass man sich gegenseitig in Ruhe lässt. Und jetzt hat es Hr. R. gerichtlich bestätigt: Seine Weste ist supersauber...

Comedian
00
12.1.2012, 20:52
Ich verstehs noch immer nicht :)

Februar Kaufentschluss - jeder normale Mensch kauft dann, Ruttensdorfer nicht, er denkt sich, durch die Krise wirds noch billiger, er wartet und bevor ein Topdeal offiziell wird, wirft er ein Jahresgehalt ins Geschäft.

Glaklarer Sachverhalt, Vorsatz, wenn ich ihn denn brauche, meiner Meinung nach offensichtlich. Unverständliche Entscheidung.

Slaveverwandler
00
13.1.2012, 02:11

für meinen Jursitengeschmack ist die Entscheidung OK,

wo kein Kläger da kein Richter

Isegrim1
00
13.1.2012, 01:34

Es ging darum dass Ruttensdorfer glaubhaft machen konnte nicht wegen dem Deal gekauft zu haben, sondern wegen des Vergütungsprogramms.
Daher fällt der Vorsatz weg.

OGHaha
00
12.1.2012, 20:00
Na ja, war zu erwarten. Viel schlimmer ist ja, dass der Kurswert der Aktie total verkommen ist.

Dabei kann man noch von Glück sagen, dass das Ungarnabenteuer seinerzeit abgeblasen werden musste.

Da wäre schon "Totalabverkauf"...

Kofi2k
01
12.1.2012, 18:24
Hier im Forum ists wie im Fußball

nur Leute die wissen was Sache ist, alle könnens besser.

Medicus58
00
12.1.2012, 18:22
Erinnern wir uns

Nach über einem Jahr und einem von so manchem ÖSTERR. MANAGER unterzeichneter Freibrief

http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=32874

wissen wir’s jetzt, alles OK.

In der Schweiz wird zurück getreten, weil man erkennt, dass man bei der vorliegenden Optik nicht glaubhaft machen kann, dass man unschuldig ist,

http://www.faz.net/aktuell/w... 98534.html

in Österreich weiß die Richterin, dass der Angeklagte keinen Vorsatz hatte ...

und aus.

Und dass es Kollateralschäden gesellschaftlicher Koheränz geben kann, ist auch egal

max mayer
01
12.1.2012, 18:01

Dass er ehemaliger Staatssekretär einer Partei ist, wird hier nicht erwähnt. Ihre Kampfposter verteidigen ihn eh.

das ist fix
00
12.1.2012, 18:11
werwolfi
00
12.1.2012, 17:04

Ich verstehe nicht, wie so etwas NICHT Insiderhandel sein kann.

Und sorry, wenn ein Spitzenmanager eines Unternehmens so etwas abzieht und es war ernsthaft "unabsichtlich", dann gehört er sofort und abfindungslos hochkant hinausgeschmissen, weil dann ist er für die Geschäftsführung einer 3 m2-Trafik zu naiv.

Castrator
10
12.1.2012, 16:15
Weiß das jemand hier?

War Krakow hier am Werk? Eben der Krakow, der hemmungslos auch Fussballer angeklagt hatte?

Bergdolm
20
12.1.2012, 15:31
Es gilt die UNSCHULD

.
Zuvor galt natürlich die UNSCHULDSVERMUTUNG.

Nur der "kleine Mann" hat die ARSXHKARTE.

Einundzwanzig
10
12.1.2012, 15:17
Ein Fehlurteil sondergleichen...

...soweit kommts noch dass alle Manager in die Unternehmen bei denen die angestellt sind investieren. Die sollen lieber alle nur hohe Boni kassieren, die Firma zu Grunde richten und dann kündigen, anstatt zuversichtlich und langfristig in 'ihr' Unternehmen zu investieren, und dieses durch ihr eigenes Investment dann auch mit entsprechendem Weitblick zu führen! Pfui!

Max Normal1
02
12.1.2012, 16:38
Ich möchte Ihnen jetzt nicht die Illusion nehmen, aber…

…nahezu alle Top-Manager halten Aktien der Firma für die sie arbeiten. Das ist Teil des Vergütungsprogramms, das vom Vergütungsausschuss (siehe Director's Dealing) bewilligt werden muss und ganz übliche Marktpraxis.

Einundzwanzig
00
13.1.2012, 09:44

Gut, ich sollte offensichtlich [sarkasmus] Tags verwenden...

werwolfi
00
12.1.2012, 17:06

Ja, das tun sie - aber wenn sie für 2 Cent Hirn haben, stoßen sie die Anteile nicht wenige Tage vor einer kurssenkenden Maßnahme ab, von der sie zu dem Zeitpunkt schon gewusst haben müssen...

werwolfi
00
12.1.2012, 19:08

Ups - hätte “kursverändernd“ oder konkret “kurssteigernd“ heißen sollen - ändert aber nichts an der Tatsache.

Einundzwanzig
00
13.1.2012, 09:46

Was oft nicht möglich ist da durchaus oft Behaltefristen vereinbart werden. Also nix mit kurzfristiger Spekulation...

Max Normal1
01
12.1.2012, 17:49

Lesen Sie die Artikel eigentlich, zu denen sie posten? Ruttenstorfer hat Aktien zugekauft, nicht abgestoßen. Und wenn er Hirn und Insiderwissen hätte, würde er seine Aktien vor einer kursenkenden Maßnahme abstoßen…

La Réunion
00
12.1.2012, 15:35
was ist denn rechtlich Fehl- ?

Ihre Analyse würde mich interessieren. Ich behaupte mal, Ihr 'Urteil' ist ein Fehl- ...

Carlotti
22
12.1.2012, 14:44
Wie man sieht ...

... Werden solche "Probleme" in Österreich anders gelöst als in der Schweiz. Wenn jetzt auch noch Scheuch in zweiter Instanz freigesprochen wird dann war's das mit dem Rechtsstaat.

der schwitzbär der schwitzt sehr
11
12.1.2012, 14:29
Ich hab neulich beim Billa das Wurschtpult leergefressen

aber

Ich verneine Vorsatzhandlung und Bereicherungsabsicht

Es lagen dort routinemäßig Kostprobenhäppchen auf

Eine Woche danach habe ich das Volumen (einen Jahreswurschtverzehr) festgelegt

nein, ich hab keine Haberer bei den Roten, die mich damals ins Wurschtpult hineingeschoben haben, obwohl der Billa-Filialleiter Schenz lautstark protestierte, kein O. brauche mich

aber ein langes Gesicht machen kann ich auch

Was soll das heißen "das reicht nicht" ?

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 78
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.