Wien - Der frühere OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer behält
seine weiße Weste. Am Donnerstag ist er auch in zweiter Instanz am
Oberlandesgericht (OLG) Wien vom Verdacht des Missbrauchs einer
Insiderinformation freigesprochen worden. Die Nichtigkeits- und Schuldberufung
der Staatsanwaltschaft wurde vom Dreier-Richtersenat zurückgewiesen. Der
Freispruch ist rechtskräftig. Dem Ex-OMV-Chef wurde vorgeworfen, trotz einer
Insiderinformation einen Aktiendeal eine Woche vor dem überraschenden
OMV-Ausstieg beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009 getätigt zu haben.
Auch der Berufungssenat sah zwar das Vorliegen einer Insiderinformation,
verneinte aber eine Vorsatzhandlung sowie eine Bereicherungsabsicht.
Ruttenstorfer zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert, weil damit seine
Aussagen bestätigt worden seien. Er habe immer richtig gehandelt, sagte er vor
zahlreichen Medienvertretern im Justizpalast. Dass eine Insiderinformation
vorgelegen sei - wie dies beide Gerichte festgestellt haben -, könne er nicht
nachvollziehen, er müsse dies aber akzeptieren. Auf die Frage, ob er heute
wieder so handeln würde wie im März 2009, meinte der Ex-OMV-Chef: "Im Rückblick
ist man immer gescheiter." Auch die OMV, die Ruttenstorfer bis Ende März 2011
geführt hatte, begrüßte den Freispruch: Damit bestätige das Gericht abermals,
dass "stets korrekt gehandelt" worden sei.
Auch aus Sicht des OLG Wien war der inkriminierte Kauf von OMV-Aktien durch
Ruttenstorfer im Frühjahr 2009 lediglich durch das damals fixierte
Vergütungsprogramm für die damaligen OMV-Vorstände motiviert. Bei diesem Long
Term Incentive Program (LTI) müssen die Aktien drei Jahre behalten werden,
kurzfristige Kurssprünge spielen daher auf lange Sicht kaum eine Rolle.
Director's Dealings
Der Verteidiger des Ex-OMV-Chefs, Peter Lewisch, betonte am Donnerstag
erneut, dass der Kaufentschluss bereits im Februar 2009 gefällt worden sei,
lediglich das Ausmaß der Investition - ein Bruttojahresgehalt - wurde erst an
diesem 23. März 2009 festgelegt. Unmittelbar nach der damaligen Festlegung durch
den Vergütungsausschuss gab Ruttenstorfer die Kauforder für sein Eigeninvestment
in Höhe von 632.000 Euro, meldete den Deal der Finanzmarktaufsicht (FMA) und
ließ das auch auf der OMV-Homepage unter "Director's Dealings" veröffentlichen.
Eine Woche danach trennte sich die OMV überraschend von ihrem
21,2-prozentigen MOL-Anteil. Sie verkaufte das Aktienpaket mitten in der
Wirtschaftskrise an den der russische Ölkonzern Surgutneftegaz zu einem
erstaunlich hohen Preis um 1,4 Mrd. Euro. Kurz zuvor hatte Ruttenstorfer in
einem "profil"-Interview noch erklärt, dass die OMV ihren MOL-Anteil durchaus
noch bis Ende 2009 behalten werde.
Die Vorsitzende des Dreier-Senats, Marina Stöger-Hildbrand, führte in der
Urteilsbegründung aus, dass es - nach kaufmännischem Ermessen - keinen Zweifel
daran gegeben haben könne, dass es zum Abschluss des Deals mit Surgutneftegaz
kommen würde. Zu den damaligen Verkaufsvorbereitungen, in die etwa auch JP
Morgan eingebunden war, habe Ruttenstorfer über hinreichend detaillierte
Informationen verfügt. Auch sei damals intern ja bereits eine Presseaussendung
vorbereitet worden, die das Datum 30. März getragen habe. Ruttenstorfer sei zwar
"Primärinsider" im Sinne des Börsegesetzes gewesen, von einer vorsätzlichen oder
auch nur fahrlässigen Verwendung dieser Informationen könne aber keine Rede
sein, so die Richterin. "Der Freispruch ist nicht zu beanstanden", resümierte
sie.
FMA fordert Gesetzesänderung
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die die Causa Ruttenstorfer vor
Gericht gebracht hatte, forderte nach dem Freispruch für den Ex-OMV-Chef eine
rasche Anpassung der österreichischen Rechtsanlage zum Thema "Marktmissbrauch"
an das EU-Recht. Derzeit sei diese EU-Richtlinie wegen einer unzulänglichen
Umsetzung in Österreich nämlich "totes Recht", denn um den
Fahrlässigkeitsbestand zu erfüllen, müsste im Vorfeld nach der Argumentation des
Oberlandesgerichts Wien ein Vorsatz vorliegen, kritisierte FMA-Sprecher Klaus
Grubelnik gegenüber der APA: "Wir müssen schauen, dass das Recht anwendbar
bleibt."
Nach Ansicht der OLG-Richterin widerspräche eine reine "Vermutung" einer
missbräuchlichen Verwendung einer Insiderinformation wie in der EU-Richtlinie
vorgesehen, nicht nur dem Börsegesetz, sondern auch fundamentalen
Rechtsgrundsätzen im österreichischen Strafrecht, deponierte sie am Donnerstag
in der mündlichen Urteilsbegründung.
Den von der Anklagebehörde in der Berufung zum Ersturteil vermuteten
Fahrlässigkeitstatbestand verneinte Richterin Marina Stöger-Hildbrand und
meinte: "Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu § 48 b Abs. 3 Börsegesetz
basieren auf einer falschen Rechtsauslegung, weil ein Vorsatz gefehlt hat."
Zu dem zu beurteilenden Tatbestand sei die Beweiswürdigung in erster Instanz
aus Sicht des Berufungssenats ausreichend gewesen, sodass insgesamt der
"Freispruch nicht mehr zu beanstanden" sei.
Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof
Noch im Laufen ist rund um den OMV-Aktiendeal eine Beschwerde von
Ex-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
gegen eine 20.000-Euro-Strafe der FMA wegen Marktmanipulation, die im Jänner
2011 durch eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS)
rechtskräftig geworden ist.
Dabei ging es um die Frage, ob Ruttenstorfer mit seiner Aussage in einem
"profil"-Interview, die OMV werde ihren damaligen Anteil an der ungarischen MOL
in dem Jahr "durchaus behalten", "dem Börsepublikum falsche Signale gegeben" und
sich eines Gesetzesverstoßes schuldig gemacht habe. Das Interview erschien
nämlich just an dem 23. März 2009 - dem Tag des Eigeninvestments und eine Woche
vor dem Abschluss des MOL-Anteils-Verkaufs an Surgutneftegaz. Der damalige
OMV-Chef habe damit eine "falsche Aussage im Hinblick auf das Anlegerverhalten"
getätigt und so eine Marktmanipulation gemäß § 48a Z. 2 lit. c Börsegesetz
begangen. Das Verfahren beim VwGH ist noch im Laufen, bestätigten
Ruttenstorfer und sein Anwalt.
Im Strafantrag des Staatsanwalts war der Vermögensvorteil Ruttenstorfers mit
44.750,50 Euro beziffert worden. Die am 23. März 2009 vom damaligen OMV-Chef zum
Kurs von 23,84 Euro erworbenen 26.500 Aktien hatten ihn insgesamt knapp 631.760
Euro gekostet. Heute, Donnerstag, lagen die Titel zu Mittag kaum höher bei 24,42
Euro und waren damit 647.130 Euro wert - ein Zuwachs von 15.370 Euro oder rund
2,4 Prozent in fast drei Jahren. (APA)