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Jeder Konsument hat in Österreich das Recht, urheberrechtlich geschützte Inhalte für den privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Um die Künstler hinter den Werken dafür "angemessen abzugelten", hebt die zuständige Verwertungsgesellschaft Austro Mechana seit 1980 eine Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien ein. Die ursprünglich "Leerkassettenabgabe" genannte Taxe schlagen die Einzelhändler in der Regel auf ihre Spannen auf, um sie an die Kunden weiterzureichen.
Der Hersteller Hewlett-Packard (HP) klagte im Oktober 2010 gegen die Einhebung der Abgabe auf seine Festplatten und bekam in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschied nun im Berufungsverfahren erneut gegen die beklagte Austro Mechana: Es bestehe kein Anspruch "einer Leerkassettenvergütung gemäß § 42b Abs 1 UrhG für Festplatten".
Weil in der Rechtslehre nach einer ähnlichen Entscheidung 2005 (dem sogenannten Gericom-Urteil) Widerspruch herrsche und wegen "des zwischenzeitigen technischen Wandels" hielt das Gericht allerdings den Gang in die Revsion beim Obersten Gerichtshof (OGH) für zulässig. Dieses Einspruchswerkzeug wolle die Verwertungsgesellschaft auch nützen, sagt Austro-Mechana-Direktorin Ursula Sedlaczek im Gespräch mit dem WebStandard.
***
derStandard.at: Der OGH entschied 2005 schon einmal gegen eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten. Warum hoffen Sie diesmal auf Erfolg?
Ursula Sedlaczek: Weil sich das technische Umfeld und auch das Konsumentenverhalten seit 2005 gewandelt haben. Das hat auch das OLG bestätigt. Das Gericht hätte auch sagen können: Der OGH hat das schon 2005 entschieden und damit Punkt. Dass im letzten Absatz die ordentliche Revision beim OGH ausdrücklich als zulässig betont wird, ist fast eine Aufforderung, es zu probieren. Unsere Bezugsberechtigten sind 30.000 Kunstschaffende, die ohnehin immer weniger Geld aus den ihnen zugestandenen Rechtsansprüchen sehen. In ihrem Namen müssen wir jedes ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel ergreifen.
derStandard.at: Zum angesprochenen Wandel hält das OLG aber auch fest: "Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der technischen und nutzungsbezogenen Verhältnisse seit dem Gericom-Urteil."
Ursula Sedlaczek: Das ist ein bisschen widersprüchlich.
derStandard.at: Wer eine Festplatte nicht für die Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke nutzt, kann sich die Leerkassettenabgabe von Ihnen zurückholen. Am Formular ist ein Firmenname einzutragen. Habe ich die Möglichkeit als Privatperson nicht?
Ursula Sedlaczek: Nein, denn genau für die eigene und private Vervielfältigung fällt die Vergütung ja an.
derStandard.at: Ich kann aber auch privat eine Festplatte nutzen, ohne geschützte Werke zu speichern - für Urlaubsvideos zum Beispiel. Trotzdem muss ich eine unwiederbringliche Urheberrechtsabgabe entrichten, um Künstler zu vergüten?
Ursula Sedlaczek: Das ist das Problem der sogenannten pauschalierenden Betrachtung. Wir können nur von statistischen Durchschnittswerten ausgehen und wissen, dass manche ihre Festplatten voll mit geschützten Inhalten haben, und manche, so wie ich selber, haben halt sehr wenig bis gar nichts drauf oder nur eigens hergestellte Werke.
derStandard.at: Im Zweifel von der Unschuld des Konsumenten auszugehen ist keine Option?
Ursula Sedlaczek: Wir sind nicht im Strafrecht. Beim privaten Konsumenten geht man im Zweifel davon aus, dass er sehr wohl auch geschützte Inhalte kopiert. Schauen Sie sich eine durchschnittliche Festplattenwerbung an. Dort steht, wie viele Musiktracks usw. man darauf kopieren kann.
derStandard.at: Welche Summe macht die Leerkassettenvergütung jährlich aus?
Ursula Sedlaczek: 2005, im Jahr des Gericom-Urteils, waren wir auf 17,6 Millionen Euro für alle Bezugsberechtigten in Österreich. Zuletzt waren es 7,9 Millionen Euro.
derStandard.at: Das müsste bedeuten, dass weniger Umsatz mit Speichermedien gemacht wurde.
Ursula Sedlaczek: Wir kriegen derzeit für Festplatten nichts oder höchstens marginale Beträge. Viele Händler heben die Abgabe zwar ein, zahlen Sie aber nicht an uns aus. Da hat jeder eine eigene Politik: Manche schlagen sie auf den Preis auf, manche nicht, manche bilden Rückstellungen, manche lassen es darauf ankommen. Wir haben bis jetzt aus Festplatten erst 30.000 bis 40.000 Euro gesehen und können es natürlich nicht weitergeben, solange das in der Schwebe ist.
derStandard.at: Die Tarife steigen in Österreich mit der Speicherkapazität: Wer heute hundert Euro für einen Leerdatenträger ausgibt, zahlt mehr Urheberrechtsabgabe als jemand, der vor fünf Jahren hundert Euro ausgab - allein weil heute bei gleichem Preis mehr auf das Speichermedium passt. Müssten Sie nicht Jahr für Jahr mehr Einnahmen erzielen?
Ursula Sedlaczek: Das ist nicht eins zu eins mitgezogen, sonst wären wir steinreich. Die Speicherkapazitäten auf dem Markt haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verzehnfacht, die Einnahmen haben sich aber bis zum Jahr 2007 nur verdoppelt – dann gehen sie sogar wieder stark zurück.
derStandard.at: Wäre es nicht trotzdem fairer gegenüber den Konsumenten, die Abgabe nicht an eine Produkteigenschaft wie Speichervolumen, sondern ähnlich der Umsatzsteuer an den Verkaufspreis zu koppeln?
Ursula Sedlaczek: Natürlich kann man über alles diskutieren. Ich habe es aber immer fairer gefunden, dass der, der mehr speichert, auch mehr zahlen soll. Jemand mit einer 1-Terabyte-Festplatte wird wahrscheinlich mehr speichern als jemand mit einer 500-Gigabyte-Festplatte. Wir bemühen uns, uns an die Lebensrealitäten anzupassen: Als wir mit Abgaben auf MP3-Player begonnen haben, hatten sie vier Gigabyte, jetzt haben sie 60 Gigabyte. Warum sollen die beiden Nutzer gleich viel zahlen?
derStandard.at: International tätige Versandanbieter ignorieren häufig diese Abgabe, kleine heimische Händler müssen sie aber abführen. Trocknen Sie damit die österreichischen Händler nicht aus?
Ursula Sedlaczek: Nicht wir trocknen sie aus, sondern die internationalen Anbieter, wenn sie sich weigern, die Abgabe zu bezahlen. Unsere Pflicht ist es, für Wettbewerbsgleichheit zu sorgen und die Abgabe bei allen einzuheben. Es kann nicht sein, dass große Konzerne kommen und das elegant umgehen, indem sie von Luxemburg aus liefern.
derStandard.at: Amazon weigert sich und behauptet, eine solche Abgabe schon in Deutschland zu bezahlen. Der Fall Austro Mechana gegen Amazon liegt nun beim Europäischen Gerichtshof - welche Chancen rechnen Sie sich hier aus?
Ursula Sedlaczek: Wir haben die ersten beiden Instanzen gewonnen, und es ist nicht erwiesen, dass Amazon in Deutschland irgendwas bezahlt. Das sind sie schuldig geblieben. Und selbst wenn, hätten sie sich die Abgabe von der dortigen Einhebungsstelle zurückholen können. Wir haben auch schon andere Anbieter geklagt und gewonnen. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 12.2.2012)
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Wenn die Kriminalisierung von Privatpersonen endlich beendet wird, indem der erlaubte "private Gebrauch" auf heute gängige Standards ausgeweitet wird, dann würden solche Festplatten-Abgaben und dergleichen womöglich auf mehr Zustimmung stoßen. Über die Leerkassetten-Abgabe, und dass die Leute Musik aus dem Radio aufgenommen oder privat getauscht haben, wurde ja auch kein großes Aufsehen gemacht.
kleiner tip an die austro mechana:
mit cd/dvd/blueray regalen läßt sich auch was verdienen.
ihr geht doch nicht davon aus, dass da nur gekaufte scheiben einsortiert werden?
ich würd auch gleich was für die wohnung (in der das regal und der computer steht) verlangen, wenn schon, denn schon.
und hebt ihr eigentlich schon eine gebühr fürs gedächnis ein? -also ich kann sicher so 20-30 lieder auswendig.
Holy moly. Ich kenn tatsächlich wen, der seine Festplatte nur für seine Amateurfilme braucht. Und selbst, wenn man da nur die Videodateien draufhat, macht so ein einziger Film schonmal die ganze Festplatte voll.
Wo sind da jetzt die Dateien, für die man Abgaben zahlt?
Und kommt mir jetzt nicht mit "die haben sicher irgendwoher Musik" - wenns nur um unbearbeitete Szenen geht ist da keine "kopierte" Musik dabei!
Das Gesetz ist ja in sich falsch.
Genausogut könnte man eine Herointransportabgabe für alle Autos einführen. Begründung: Es ist zwar verboten, aber es gibt Leute, die das trotzdem tun.
Man hat in der letzten Zeit ja gehört wie Gesetze in Österreich entstehen.
Òb das Kunstwerk der 5 Millionen Dollar Festplatte (stylishe 100$-Festplatte mit Software im Wert von 4,9 Millionen USD gefüllt) bei der Ermittlung der Durchschnittswerte einfloß? Oder wie kommt man auf so hohe Abgaben?
Softwareinhalt des Kunstwerkes:
http://www.art404.com/5million1... rabyte.pdf
Artikel mit Foto:
http://www.therichtimes.com/the-5-mil... isk-drive/
"Beim privaten Konsumenten geht man im Zweifel davon aus, dass er sehr wohl auch geschützte Inhalte kopiert. Schauen Sie sich eine durchschnittliche Festplattenwerbung an. Dort steht, wie viele Musiktracks usw. man darauf kopieren kann."
Weil man Flächen zur besseren Veranschaulichung gerne in Fußballfeldern angibt wollen wir noch keine neue Sportstätte errichten und es ist auch nicht davon auszugehen dass überall ein Fußballplatz angelegt wird wo sich einer ausgeht.
Die frage ist aber wem gehört die Kunst? Denen die sie erschaffen oder denen die sie verwalten? Sie gute Frau sind eine Verwalterin aber keine Künstlerin, Sie leben von den was Künstler erschaffen und nicht umgekehrt. Ich hoffe doch das die Künstler auch von dem so gut leben können wie Sie? Oder geht es um das Geld, das Sie eigentlich hereinbringen wollen? Ist auch o.K. Nur ist es für die Künstler oder für Ihren Job?
bei jamendo, wo die sachen creative commons, pay as you wish sind. die künstler dort haben sich eben keiner dubiosen verwertungsgeselleschaft angeschlossen.
das konsumentenverhalten ändert sich, das sollte die austromechana auch zur kenntnis nehmen.
wenn Festplatten und Datenträger schon mit Abgaben belegt werden sollen, dann will auch das Recht haben alles zu kopieren und brauche ACTA nicht. Übrigens ich habe z.B. 1 Festplatte wo ich nur Familienfotos habe und muss trotzdem Abgabe bezahlen. Warum? was hat Austro Mechana mit selbstgemachten Fotos zu tun?
Filme, Musik, Bücher, ... dürfen sie als Privater von jeder beliebigen Quelle auf ihre Platte hinkopieren - dafür bezahlen sie ja auch die Abgabe.
Als Firma dürfen sie das nicht - aber dafür zahlen sie auch die Abgabe nicht.
wieso beispielsweise beim Kauf einer externen Festplatte zur Sicherung der Fotosammlung
ein Konsument eine Gebühr an die Content-Mafia zu entrichten hat.
Man sollte einmal seitens der Konsumentenschützer (umfragengestützt) abschätzen, wie viele Leute in Österreich da jährlich wegen solchen kriminellen Organisationen zum Handkuss kommen (beziehungsweise kämen).
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