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"Im Zweifel geht man davon aus, dass der private Konsument sehr wohl auch geschützte Inhalte kopiert", sagt Austro-Mechana-Direktorin Ursula Sedlaczek.

Foto: REUTERS/Truth Leem

Jeder Konsument hat in Österreich das Recht, urheberrechtlich geschützte Inhalte für den privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Um die Künstler hinter den Werken dafür "angemessen abzugelten", hebt die zuständige Verwertungsgesellschaft Austro Mechana seit 1980 eine Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien ein. Die ursprünglich "Leerkassettenabgabe" genannte Taxe schlagen die Einzelhändler in der Regel auf ihre Spannen auf, um sie an die Kunden weiterzureichen.

Der Hersteller Hewlett-Packard (HP) klagte im Oktober 2010 gegen die Einhebung der Abgabe auf seine Festplatten und bekam in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschied nun im Berufungsverfahren erneut gegen die beklagte Austro Mechana: Es bestehe kein Anspruch "einer Leerkassettenvergütung gemäß § 42b Abs 1 UrhG für Festplatten".

Weil in der Rechtslehre nach einer ähnlichen Entscheidung 2005 (dem sogenannten Gericom-Urteil) Widerspruch herrsche und wegen "des zwischenzeitigen technischen Wandels" hielt das Gericht allerdings den Gang in die Revsion beim Obersten Gerichtshof (OGH) für zulässig. Dieses Einspruchswerkzeug wolle die Verwertungsgesellschaft auch nützen, sagt Austro-Mechana-Direktorin Ursula Sedlaczek im Gespräch mit dem WebStandard.

derStandard.at: Der OGH entschied 2005 schon einmal gegen eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten. Warum hoffen Sie diesmal auf Erfolg?

Ursula Sedlaczek: Weil sich das technische Umfeld und auch das Konsumentenverhalten seit 2005 gewandelt haben. Das hat auch das OLG bestätigt. Das Gericht hätte auch sagen können: Der OGH hat das schon 2005 entschieden und damit Punkt. Dass im letzten Absatz die ordentliche Revision beim OGH ausdrücklich als zulässig betont wird, ist fast eine Aufforderung, es zu probieren. Unsere Bezugsberechtigten sind 30.000 Kunstschaffende, die ohnehin immer weniger Geld aus den ihnen zugestandenen Rechtsansprüchen sehen. In ihrem Namen müssen wir jedes ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel ergreifen.

derStandard.at: Zum angesprochenen Wandel hält das OLG aber auch fest: "Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der technischen und nutzungsbezogenen Verhältnisse seit dem Gericom-Urteil."

Ursula Sedlaczek: Das ist ein bisschen widersprüchlich.

derStandard.at: Wer eine Festplatte nicht für die Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke nutzt, kann sich die Leerkassettenabgabe von Ihnen zurückholen. Am Formular ist ein Firmenname einzutragen. Habe ich die Möglichkeit als Privatperson nicht?

Ursula Sedlaczek: Nein, denn genau für die eigene und private Vervielfältigung fällt die Vergütung ja an.

derStandard.at: Ich kann aber auch privat eine Festplatte nutzen, ohne geschützte Werke zu speichern – für Urlaubsvideos zum Beispiel. Trotzdem muss ich eine unwiederbringliche Urheberrechtsabgabe entrichten, um Künstler zu vergüten?

Ursula Sedlaczek: Das ist das Problem der sogenannten pauschalierenden Betrachtung. Wir können nur von statistischen Durchschnittswerten ausgehen und wissen, dass manche ihre Festplatten voll mit geschützten Inhalten haben, und manche, so wie ich selber, haben halt sehr wenig bis gar nichts drauf oder nur eigens hergestellte Werke.

derStandard.at: Im Zweifel von der Unschuld des Konsumenten auszugehen ist keine Option?

Ursula Sedlaczek: Wir sind nicht im Strafrecht. Beim privaten Konsumenten geht man im Zweifel davon aus, dass er sehr wohl auch geschützte Inhalte kopiert. Schauen Sie sich eine durchschnittliche Festplattenwerbung an. Dort steht, wie viele Musiktracks usw. man darauf kopieren kann.

derStandard.at: Welche Summe macht die Leerkassettenvergütung jährlich aus?

Ursula Sedlaczek: 2005, im Jahr des Gericom-Urteils, waren wir auf 17,6 Millionen Euro für alle Bezugsberechtigten in Österreich. Zuletzt waren es 7,9 Millionen Euro.

derStandard.at: Das müsste bedeuten, dass weniger Umsatz mit Speichermedien gemacht wurde.

Ursula Sedlaczek: Wir kriegen derzeit für Festplatten nichts oder höchstens marginale Beträge. Viele Händler heben die Abgabe zwar ein, zahlen Sie aber nicht an uns aus. Da hat jeder eine eigene Politik: Manche schlagen sie auf den Preis auf, manche nicht, manche bilden Rückstellungen, manche lassen es darauf ankommen. Wir haben bis jetzt aus Festplatten erst 30.000 bis 40.000 Euro gesehen und können es natürlich nicht weitergeben, solange das in der Schwebe ist.

derStandard.at: Die Tarife steigen in Österreich mit der Speicherkapazität: Wer heute hundert Euro für einen Leerdatenträger ausgibt, zahlt mehr Urheberrechtsabgabe als jemand, der vor fünf Jahren hundert Euro ausgab – allein weil heute bei gleichem Preis mehr auf das Speichermedium passt. Müssten Sie nicht Jahr für Jahr mehr Einnahmen erzielen?

Ursula Sedlaczek: Das ist nicht eins zu eins mitgezogen, sonst wären wir steinreich. Die Speicherkapazitäten auf dem Markt haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verzehnfacht, die Einnahmen haben sich aber bis zum Jahr 2007 nur verdoppelt – dann gehen sie sogar wieder stark zurück.

derStandard.at: Wäre es nicht trotzdem fairer gegenüber den Konsumenten, die Abgabe nicht an eine Produkteigenschaft wie Speichervolumen, sondern ähnlich der Umsatzsteuer an den Verkaufspreis zu koppeln?

Ursula Sedlaczek: Natürlich kann man über alles diskutieren. Ich habe es aber immer fairer gefunden, dass der, der mehr speichert, auch mehr zahlen soll. Jemand mit einer 1-Terabyte-Festplatte wird wahrscheinlich mehr speichern als jemand mit einer 500-Gigabyte-Festplatte. Wir bemühen uns, uns an die Lebensrealitäten anzupassen: Als wir mit Abgaben auf MP3-Player begonnen haben, hatten sie vier Gigabyte, jetzt haben sie 60 Gigabyte. Warum sollen die beiden Nutzer gleich viel zahlen?

derStandard.at: International tätige Versandanbieter ignorieren häufig diese Abgabe, kleine heimische Händler müssen sie aber abführen. Trocknen Sie damit die österreichischen Händler nicht aus?

Ursula Sedlaczek: Nicht wir trocknen sie aus, sondern die internationalen Anbieter, wenn sie sich weigern, die Abgabe zu bezahlen. Unsere Pflicht ist es, für Wettbewerbsgleichheit zu sorgen und die Abgabe bei allen einzuheben. Es kann nicht sein, dass große Konzerne kommen und das elegant umgehen, indem sie von Luxemburg aus liefern.

derStandard.at: Amazon weigert sich und behauptet, eine solche Abgabe schon in Deutschland zu bezahlen. Der Fall Austro Mechana gegen Amazon liegt nun beim Europäischen Gerichtshof – welche Chancen rechnen Sie sich hier aus?

Ursula Sedlaczek: Wir haben die ersten beiden Instanzen gewonnen, und es ist nicht erwiesen, dass Amazon in Deutschland irgendwas bezahlt. Das sind sie schuldig geblieben. Und selbst wenn, hätten sie sich die Abgabe von der dortigen Einhebungsstelle zurückholen können. Wir haben auch schon andere Anbieter geklagt und gewonnen. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 12.2.2012)