Wegen schleppender Aktenübermittlung in der Causa Telekom - Gorbachs Sekretärin belastet Exminister
Wien - Wegen der schleppenden Aktenübermittlung in der Causa Telekom will das BZÖ nun den Fall Buwog im Untersuchungsausschuss vorziehen, der sich mit sieben Politaffären beschäftigt.
Wie berichtet, wollen die Fraktionen heute, Donnerstag, über eine Verschiebung der Zeugenladungen beraten, weil ein Teil der angeforderten Unterlagen von Justiz, Finanzmarktaufsicht, Verkehrsressort und der Telekom noch immer nicht eingelangt sind.
Es wäre daher effizienter, mit dem Fall Buwog zu starten, weil schon ein Großteil des Materials zur Verfügung stehe, meint Stefan Petzner vom BZÖ. Die anderen Fraktionen sind von dem orangen Vorschlag allerdings wenig begeistert.
Ursprünglich wollte man die ersten Auskunftspersonen zur Causa Telekom, insbesondere zu den möglichen Kursmanipulationen, befragen.
Im aktuellen News belastet die ehemalige Sekretärin von Hubert Gorbach den früheren Infrastrukturminister in der Affäre Telekom. Hintergrund ist die Affäre rund um die Novelle der Universaldienstverordnung im Jahr 2006 unter der Ägide von Gorbach, wodurch sich die Telekom Austria rund zehn Millionen Euro erspart haben soll - und Gorbach dafür über seine Sekretärin Jahre danach mit circa einer viertel Million Euro belohnt haben soll. Die abgewickelten Zahlungen der Telekom über die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger an sie seien ein Umgehungskonstrukt gewesen. Nutznießer wäre Gorbach gewesen - dieser bestreitet das jedoch in der Einvernahme.
In der Debatte um TV-Übertragungen aus dem U-Ausschuss wiederum drängen BZÖ und FPÖ darauf, schon aus dem aktuellen U-Ausschuss Liveberichte zuzulassen. Doch eine rasche Änderung der Geschäftsordnung gilt wegen des Widerstands der ÖVP als unwahrscheinlich. Grundsätzlich wäre eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig, um das Verbot von Fernseh- und Hörfunk- sowie von Film- und Lichtbildaufnahmen zu lockern. Nicht verboten ist es übrigens, dass Online-Medien live aus nicht vertraulichen Sitzungen berichten, ebenso ist es dort erlaubt zu bloggen.
In Deutschland können Fernsehsender Liveberichterstattung aus den Sitzungen von U-Ausschüssen beantragen. Allerdings bedarf es eines Okays einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder sowie der Zustimmung der zu vernehmenden oder anzuhörenden Person. Prominentester Fall war bisher die Übertragung des Spartenkanals Phoenix, der 2005 elf Stunden lang die Befragung des ehemaligen grünen Außenministers Joschka Fischer zur Visa-Affäre brachte. (Nina Weißensteiner, DER STANDARD, Printausgabe, 12.1.2012)