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Wien - Die frühere Eissalon-Besitzerin Estibaliz C.(32), die als mutmaßliche Doppelmörderin seit vergangenem Juni in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft sitzt, hat in der Nacht auf Mittwoch einen Sohn zur Welt gebracht. Die Leiterin der Justizanstalt, Helene Pigl, bestätigte Mittwochmittag die Geburt, die sich laut Medienberichten um Mitternacht in einem Wiener Krankenhaus ereignet haben soll.
Die mutmaßliche Mörderin wird ihren neu geborenen Sohn nicht behalten dürfen. Das Jugendamt hat entschieden, dass das Baby in die Obhut des Vaters übergeben wird. Das gab Herta Staffa, die Sprecherin der MA11, bekannt. Diese Entscheidung liege vor allem im Interesse des Kindes, "da beim Vater und seiner Familie stabile Verhältnisse gegeben und langfristige Bezugspersonen gewährleistet sind".
Wie Staffa mitteilte, wurden seitens des Jugendamts bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft erste Überlegungen angestellt, was nach der Geburt mit dem Kind geschehen soll. In die Entscheidungsfindung wurden Estibaliz C. und ihr 47-jähriger Freund eingebunden. Nach eingehender Prüfung der familiären Verhältnisse und der Lebensumstände des 47-Jährigen kam man zum Schluss, dass dem Kind mehr gedient ist, wenn es von Anfang an beim Vater aufwachsen kann und nicht die erste Zeit bei der Mutter im Gefängnis zubringt.
Unklare Haftdauer
"Es ist ja unklar, wie lange die Frau im Gefängnis bleiben muss", gab die MA11-Sprecherin zu bedenken. Im Hinblick auf eine womöglich sehr lange Haftstrafe, mit der Estibaliz C. bei einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen muss, "hat aus unserer Sicht nichts gegen den Vater gesprochen".
Im anderen Fall wäre das Kind jedenfalls nach einer gewissen Zeit von der Mutter zu trennen gewesen, weil weibliche Strafgefangene ihren Nachwuchs im Regelfall nur im allerersten Lebensabschnitt behalten dürfen. Den Sohn dann von der Mutter zu trennen, nachdem er sich durch eine monatelange, vielleicht jahrelange enge Bindung an seine wohl einzige Bezugsperson im Gefängnis gewöhnt gehabt hätte, erschien dem Jugendamt nicht zweckmäßig, zumal der Vater seinen Sohn nur im Rahmen von überwachten Besuchen in der Justizanstalt hätte sehen können. "Und durch eine Glasscheibe lässt sich kaum eine Beziehung zu einem Kind aufbauen", betonte Staffa.
Hochzeit im Gefängnis
Die Verdächtige will im Gefängnis heiraten: Die 32-Jährige habe ein entsprechendes Ansuchen eingebracht, sagte der stellvertretender Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl. Die für eine Trauung notwendige Genehmigung der Staatsanwaltschaft Wien sei aber noch ausständig.
Die Hochzeit zwischen Estibaliz C. und dem Vater ihres Kindes werde in der "Vernehmungszone" der Justizanstalt Josefstadt stattfinden. Eine Trauung in der hauseigenen Kapelle der Justizanstalt, von der die "Kronen Zeitung" in ihrer Mittwochausgabe schreibt, wird es laut Prechtl definitiv nicht geben.
Estibaliz C. steht im Verdacht, ihren Ex-Mann und einen ehemaligen Freund ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sich die gebürtige Spanierin kurzzeitig nach Italien ab und wurde in Udine festgenommen. (APA)
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Diese Frau ist noch nicht verurteilt worden. Also kann man gar nicht wissen, ob sie die Tat begangen hat. Alle, die etwas gegen sie sagen, gehören verklagt!
[So ähnlich wäre die Reaktion gewesen, wäre es ein Mann gewesen, der wegen etwas angeklagt ist.]
Ihr das Kind wegzunehmen ist allerdings so oder so falsch und gegen die Interessen des Kindes. Das schadet dem Kind und der Mutter, da die natürliche Bindung vom Staat gewaltsam zerrissen wird!
Ja, es zählt NUR, was bewiesen werden kann. Ausser es gibt andere Beweise, die höher gewichtet werden. Dann nützen auch Beweise nichts. Siehe Strauss-Kahn.
Vielleicht ist es wirklich immer die beste Methode zuerst konsequent zu leugnen und wenn die Beweise erdrückend sind ein Märchen zu erfinden. Geht aber vermutlich bei diesem Delikt nicht ...
ohne gelesen zu haben, was bisher hier diskutiert wurde:
ich halte es für verantwortungslos dem baby gegenüber, es in der absolut wichtigsten phase seines lebens, der zeit unmittelbar nach der geburt, von seiner mutter zu trennen!! und es geht hier um das wohl des kindes, nicht der mutter! und wer ein bisschen ahnung hat von bonding, bindung, bindungstheorien hat, weiß, was man einem kind mit der trennung antut
aber diese Meinung ist in diesem Land weder mehrheitsfähig noch das Maß einer Rechtssprechung.
Nicht auszudenken, was Menschen wie Sie diesem Kind antäten!
Vielleicht sollte man Sie gemeinsam mit Frau C. unterbringen.
Also fänden Sie es besser, wenn das unschuldige Kind 2 Jahre bei der Mutter im Gefängnis verbringt und dann von der engsten und einzigen Bezugsperson getrennt wird?
Es geht hier ums Kind, und für dieses ist es am Besten, wenn es eine Bezugsperson hat, die mit der größten Wahrscheinlichkeit konstant bleibt, und das ist in diesem Fall der Vater.
Selbst wenn man - ohne jeglichen Realitätsbezug - meint, dass Frau C. trotz Ihrer schwersten emotionalen Störungen fähig wäre eine liebevolle, sorgende und dem Kind förderliche Mutter zu sein, wäre spätestens bei der zwingend herbeigeführten Trennung von der einzigen Bezugsperson im Kleinkindalter ein schwerer Schaden unvermeidbar.
Die Tatsache, dass Seelenkrüppel auch ohne eine solche Biographie in großer Zahl in Ö. leben und in Standardforen posten, ist keine Rechtfertigung dieses Kind mutwillig einem solchen Schicksal auszusetzen.
Sind Sie fähig, ein normale Konversation zu betreiben, ohne ständig ausfällig zu werden?
Ich weiss es so wenig wie Sie. Aber ich nehme an, dass die Ärzte besser informiert sind als ich oder Sie, und die richtigen Entscheidungen treffen.
Ihnen geht's scheinbar nicht um Diskussion, sondern um Aggressionsabbau auf Kosten anderer.
Die Eltern wurden beide in die Entscheidung miteinbezogen? Weiß nicht, aber das glaube ich irgendwie nicht.
ABER: Meiner Meinung nach dürfte sowas niemals VOR einer Verurteilung entschieden werden. Da sehe ich das wahre Problem. Die Frau hatte noch nichtmal ihren Prozess.
Sie sind auch dafür, allen prügelnden und missbrauchenden Eltern und Erziehern die Kinder erst einmal zu lassen. Vor einem Urteil sind die nämlich alle unschuldig und es könnte ja sein, dass alles ganz anders ist und der Nachbar der Täter war.
naja, aber wenn es so ist, dass beide eltern mit einbezogen wurden, dann finde ich das ok. die frage ist halt eben jetzt, wie genau dann die entscheidungsfindung statt fand. wurde die mutter oder die eltern unter druck gesetzt? oder kam die lösung von denen vielleicht selbst? weiters scheint der vater sich mit der mutter ja gut zu verstehen, also es sieht nicht so aus, als ob man der frau jetzt das kind entreißen müsste... es fehlen eben nähere infos, dass man das von außen besser einordnen kann.
ansonsten ganz recht, auf verdacht einfach mal das kind wegnehmen ist heikel, aber im einzelfall eben auch manchmal notwendig.
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