Berufungsverfahren hätte mehrere Jahre gedauert
Die beiden im Dezember in Äthiopien zu elf Jahren Haft verurteilten schwedischen Journalisten Martin Schibbye und Johan Persson wollen keine Berufung gegen das Urteil einlegen, sondern ein Gnadengesuch einreichen. Es gebe in Äthiopien eine Tradition von Gnade und Vergebung, und sie wollten sich auf diese Tradition verlassen, teilten die beiden in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Ein Berufungsverfahren hätte sich über mehrere Jahre hinziehen können.
Schibbye und Persson waren Mitte Dezember wegen terroristischer Aktivitäten und illegalen Grenzübertritts für schuldig erklärt worden. Sie waren im Juli in der Bürgerkriegsprovinz Ogaden festgenommen worden, wo sie nach eigener Aussage zu Recherchen über Menschenrechtsverletzungen unterwegs waren. Bei ihrer Festnahme wurden sie zusammen mit Angehörigen der separatistischen "Ogaden National Liberation Front" (ONLF) angetroffen. Die Journalisten räumten im Prozess die illegale Einreise nach Äthiopien ein, bestritten aber den Vorwurf der Unterstützung terroristischer Aktivitäten.
Die beiden Reporter wollten nach eigenen Angaben in der Region die Aktivitäten eines Tochterunternehmens des Erdölkonzerns Lundin Group untersuchen. Der schwedische Außenminister Carl Bildt saß im Aufsichtsrat von Lundin Petroleum, als das Unternehmen entschied, in der Provinz Ogaden zu investieren. Bildt stand in der Vergangenheit immer wieder im Verdacht, wegen seiner Verbindungen zum Erdölkonzern Lundin in der Region auch private Interessen zu haben. (APA)