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vergrößern 500x298Mehr Law and Order auf Österreichs Straßen könnte Leben retten.
Es war zu erwarten. Gesetzlich verordnete Werbung um drei Millionen Euro konnte es ebenso wenig verhindern wie die Appelle unserer Politiker an die Solidarität der p. t. AutobahnfahrerInnen mit potenziellen Unfallopfern: Die Rettungsgasse ist ein Flop.
Aber anstatt Ursachenforschung in Sachen Missachtung zu betreiben, begann man beim staatlichen Autobahnbauer am Tag drei, sich das Debakel schönzureden: Die Rettungsgasse werde bestimmt irgendwann funktionieren, wenn, ja wenn die Autofahrer die Lernphase einmal abgeschlossen hätten.
Auf die Idee, dass die sündteure Kampagne mit ihren 200 Radio- und 650 TV-Spots schwachsinnig und daher wirkungslos sein könnte, kam offenbar niemand. Dabei ist der virtuelle Dialog im jüngsten Radiospot, den der Astralleib eines Unfallopfers mit seinem gerade noch rechtzeitig in einen Rettungswagen gehievten "echten" Körper führt, an Abartigkeit und Esoterik nicht zu überbieten. Fehlt nur der Geistliche mit der letzten Ölung ...
Dabei ist es ganz einfach: Hier wird Ursache mit Wirkung verwechselt. Solange Österreichs Kraftfahrer nicht behirnen, dass das Reißverschlusssystem der Potenz rasender Kraftlackel keinen Abbruch tut, sind hausbackene Commercials vergebene Liebesmüh.
Daran wird sich sobald nichts ändern. Es sei denn, die Regierung entschließt sich, nicht nur bei schutzlosen Asylwerbern auf Law and Order zu setzen, sondern endlich auch bei jenen, denen Pannenstreifen komfortable Überholspuren sind oder die das Rechtsfahrgebot beharrlich ignorieren. (Luise Ungerböck/DER STANDARD/Automobil/5./6.1.2012)
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Ich hab die Einführung der Rettungsgasse nie verstanden. Da gab es ein simpel zu behirnendes System - Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge - das von einigen wenigen Egoisten missbraucht wurde.
Dieses ersetzt man durch ein wesentlich komplexeres System, das oben genannte ebensogut missbrauchen können, und hofft, dass dadurch alles besser wird.
aber der hammer ist ja die radiowerbung, die darauf verweist, ob man nicht die TV-Werbung gesehen hat.
Da hat sicher eine politik-nahe Agentur über die Asfinag ein schönes Knödel für ein schlechtes Produkt kassiert - wie leider schon üblich hierzulande...
Solange es keine ernsthaften Strafen (ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten) für das widerrechtliche Befahren des "Pannenstreifens" oder der "Rettungsgasse" gibt, wird es immer besonders Bauernschlaue und/oder Unverschämte geben, die sich halt so verhalten...
"...sondern endlich auch bei jenen, denen PANNENSTREIFEN komfortable ÜBERHOLSPUREN sind..."
Mit so einem Kommentar, hat man das Prinzip der Rettungsgasse selber überhaupt noch nicht durchschaut - und sollte daher auch nicht unbedingt ein Kommentar dazu verfassen.
Auch wenn ich darin übereinstimme, dass die Österreicher zu blöd für den Reissverschluss und die Einhaltung der Rechtsfahrordnung sind - was entsprechend geahndet werden sollte.
Allerdings ist das mit der Werbung schon ok - wie soll man denn sonst so ein Thema in die Öffentlichkeit bringen? Gibts wenigstens KEINE Ausrede, wenn mal gestraft wird - weils dann ja JEDER wissen sollte.
- Das Befahren des Pannenstreifens ist immer noch verboten (§46STVO/4d)
- Die Rettungsgasse wird in §46STVO/6 zwar vorgeschrieben, das Befahren des P. aber dennoch nicht erlaubt oder auch nur erwähnt
- Das Befahren des P. wird aber sowieso nur bestraft wenn man dabei Einsatzfahrzeuge behindert (§99/2c7 und 2c8)
- Auch das Befahren der Rettungsgasse wird nur dann bestraft wenn man dabei Einsatzfahrzeuge behindert (§99/2c10)
- Das Nichtbilden der Rettungsgasse ebenfalls nur bei Behindernug der Einsatzfahrzeuge (§99/2c9)
Wer den Pannenstreifen bei der Bildung einer Rettungsgasse befährt handelt human, folgt der ASFINAG Empfehlung, verstößt aber gegen die STVO. Behindert er dabei die Einsatzfahrzeuge, kann er bestraft werden
Stehen dürfen Sie am Pannenstreifen jederzeit im Falle einer Panne - dazu ist er ja da. In Längsrichtung befahren dürfen Sie ihn jederzeit zum Abbremsen (Ausfahrt ("Verzögerungsstrteifen") oder Halt wegen Panne) und zum Beschleunigen (Auffahrt ("Beschleunigungsstreifen") oder Weiterfahrt nach Panne)
wie verhält sich das mit der rettungsgasse bei autobahnauffahrten. denn wenn es staut - wegen was auch immer - ist es ja theoretisch so, das die auffahrten blockiert sind. müss da ein schlupfloch in die rettungsgasse freigehalten werden, das aber kein auffahrendes auto nutzen darf, weisl ja gesetzeswidrig ist. aber was machen wir wenn das 10te auto die rettung ist - wie kriegen wir die aufahrt frei, vor allem wenn es lkws sind, dann wirds eng. das spiel kann man noch in 100 prakt. varianten austesten, wo es nicht wirklich gut funkt. und gilt die gasse für alle kfz die in eirgendeiner weise blaulicht am dach haben, oder nur für eerkennbare 133,144 und 122?
...gehört hab ich allerdings, dass Osteuropäische Autofahrer - in fraglichen Fall waren es Ungarn, mangels Deutschkenntnissen, eine sich bildende Retungdgasse hocherfreut zur Kenntnis nahmen und in der Mitte allen andren Autos "davonfuhren". Diese Autofahrer waren wiederum den einheimischen "Vorbild" sie fuhren ebenfalls in die Rettungsgasse, der Pannenstreifen war auch voll und zuguterletzt war die Autobahn schlimmer verstopft als je zuvor, nichts ging od. fuhr mehr...
Wenn man sich auf der Straße so umsieht, sind sieben von zehn Autofahrern komplett überfordert, schleichen herum oder glänzen mit unvorhersehbaren, unmotivierten und vor allem gefährlichen Aktionen.
Wer Schiss hat, ein KFZ zu bewegen, soll es doch bitte lassen. Nicht nur die Arschloch-Raser, sondern auch die überforderten Mäuschen hinter'm Steuer sind eine Gefährdung für alle anderen.
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