Der ÖGB hat Stellenanzeigen in Tageszeitungen untersucht, über 80 Prozent geben das zu erwartende Mindestgehalt an
Wien - Sanktionen wirken - davon zeigt sich ÖGB-Frauenchefin
Brigitte Ruprecht überzeugt, wenn sie durch die
Stellenausschreibungen vom jüngsten Wochenende blättert. Die
ÖGB-Frauen haben die Inserate unter die Lupe genommen und
festgestellt: In 82,7 Prozent davon wird nun die Pflicht erfüllt und
das zu erwartende Mindestgehalt angegeben. Im Vorjahr, als das Gesetz
zwar bereits in Kraft war, bei Nichteinhaltung aber noch nicht
gestraft wurde, waren es lediglich fünf Prozent.
"Das ist der totale Umkehrschwung", zeigte sich Ruprecht im
Gespräch erfreut. Die Pflicht zur Angabe des
Mindestgehalts in Ausschreibungen wurde mit der Novelle des
Gleichbehandlungsgesetzes im März des Vorjahres eingeführt. Ernst
genommen wurde die Verpflichtung damals allerdings noch nicht. Laut
einer Überprüfung durch die ÖGB-Frauen im vergangenen Herbst hielten
sich nur rund fünf Prozent an das Gesetz. Seit dem neuen Jahr drohen
jedoch Sanktionen, die Folge: Nun finden sich in über 80 Prozent der
untersuchten Inserate korrekte Angaben.
Die wichtigste Botschaft für Ruprecht ist dabei: "Mit
Freiwilligkeit und Sanktionslosigkeit kommt man nicht weiter." Sie
bedauert allerdings, dass man durch die bisherige Straffreiheit fast
ein ganzes Jahr verloren habe: "Wenn es gleich Sanktionen gegeben
hätte, wären die Angaben jetzt schon flächendeckend drin. Mit
Freiwilligkeit kommt man offenbar keinen Schritt weiter", verweist
sie etwa auch auf die Forderung nach Frauenquoten in Aufsichtsräten.
Die ÖGB-Frauen haben am ersten Jännerwochenende (7./8. Jänner)
Inserate in den vier Tageszeitungen "Der Standard", "Die Presse",
"Kurier" und "Kronen Zeitung" untersucht. Die mangelhaften
Ausschreibungen werden nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft
weitergeleitet, so Ruprecht.
Zwar könne sie als Gewerkschafterin nie zufrieden sein, über den
"kleinen Erfolg", nämlich die Thematik ins Bewusstsein der
Unternehmer gerufen zu haben, zeigte sie sich aber dennoch erfreut.
Nicht glücklich ist Ruprecht darüber, dass es offenbar Strafen
brauche. Im Fall der Stellenanzeigen beläuft sich diese auf bis zu
360 Euro. (APA)