Sanktionen wirken

Nicht alle Firmen nennen Gehalt in Jobinseraten

11. Jänner 2012, 08:47
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Der ÖGB hat Stellenanzeigen in Tageszeitungen untersucht, über 80 Prozent geben das zu erwartende Mindestgehalt an

Wien - Sanktionen wirken - davon zeigt sich ÖGB-Frauenchefin Brigitte Ruprecht überzeugt, wenn sie durch die Stellenausschreibungen vom jüngsten Wochenende blättert. Die ÖGB-Frauen haben die Inserate unter die Lupe genommen und festgestellt: In 82,7 Prozent davon wird nun die Pflicht erfüllt und das zu erwartende Mindestgehalt angegeben. Im Vorjahr, als das Gesetz zwar bereits in Kraft war, bei Nichteinhaltung aber noch nicht gestraft wurde, waren es lediglich fünf Prozent.

"Das ist der totale Umkehrschwung", zeigte sich Ruprecht im Gespräch erfreut. Die Pflicht zur Angabe des Mindestgehalts in Ausschreibungen wurde mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes im März des Vorjahres eingeführt. Ernst genommen wurde die Verpflichtung damals allerdings noch nicht. Laut einer Überprüfung durch die ÖGB-Frauen im vergangenen Herbst hielten sich nur rund fünf Prozent an das Gesetz. Seit dem neuen Jahr drohen jedoch Sanktionen, die Folge: Nun finden sich in über 80 Prozent der untersuchten Inserate korrekte Angaben.

Die wichtigste Botschaft für Ruprecht ist dabei: "Mit Freiwilligkeit und Sanktionslosigkeit kommt man nicht weiter." Sie bedauert allerdings, dass man durch die bisherige Straffreiheit fast ein ganzes Jahr verloren habe: "Wenn es gleich Sanktionen gegeben hätte, wären die Angaben jetzt schon flächendeckend drin. Mit Freiwilligkeit kommt man offenbar keinen Schritt weiter", verweist sie etwa auch auf die Forderung nach Frauenquoten in Aufsichtsräten.

Die ÖGB-Frauen haben am ersten Jännerwochenende (7./8. Jänner) Inserate in den vier Tageszeitungen "Der Standard", "Die Presse", "Kurier" und "Kronen Zeitung" untersucht. Die mangelhaften Ausschreibungen werden nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weitergeleitet, so Ruprecht.

Zwar könne sie als Gewerkschafterin nie zufrieden sein, über den "kleinen Erfolg", nämlich die Thematik ins Bewusstsein der Unternehmer gerufen zu haben, zeigte sie sich aber dennoch erfreut. Nicht glücklich ist Ruprecht darüber, dass es offenbar Strafen brauche. Im Fall der Stellenanzeigen beläuft sich diese auf bis zu 360 Euro. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 37
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Stefan Lindemann
00
24.1.2012, 12:13
Sinnlose, kontraproduktive Regulierung

Die Meisten Chefs suchen zuerst intern, dann ueber ihr Netzwerk, und erst wenn sie dort keine Kanditaten gefunden haben, geben sie (meist ungern) ein Inserat auf.

Solche Schikanen werden nur dazu fuehren dass Unternehmen noch mehr als zuvor im "Versteckten Arbeitsmarkt" rekrutieren und dass es noch weniger Inserate gibt, was besonders Jobeinsteiger und Jugendliche benachteiligt.

Apocalypse
00
13.1.2012, 13:47

Gute Sache, den Kollektivlohn ist nicht gleich Kollektivlohn auch hier wird massiv bei der Einstufung getrickst.

1,3,7-Trimethylxanthin
11
11.1.2012, 11:39
Sagt die Gewerkschaft auch, wie Bewerber dann zu ihrem Gehalt kommen?

Hingehen und sagen: "Ich finds interessant und würde es gerne machen, aber den Gender-Gehaltszwang-Betrag könnts Euch in die Haare schmieren!" oder gleich nicht hingehen?

Ein intelligenter Menschen bewirbt sich und sagt, was er wert ist. Wer dann zuwenig Geld verlangt, verdient auch weniger zu bekommen. Und wenn Frauen das nicht schaffen, sind allein sie schuld und SOLLTEN auch weniger verdienen.

Michael B
01
11.1.2012, 18:12
Man DARF auch mehr verlangen, als im Inserat steht.

Nur zur Klarstellung: Auch Kollektivvertragslöhne sind KEINE Höchstbeträge, obwohl es die Wirtschaft manchmal so darstellt....

UFru
00
11.1.2012, 20:12

Das weiss aber die Susi nicht!

Aus dem Leben gegriffen:
Antwort auf Frage nach Gehaltsvorstellung: "Na, Kollektiv hätt ich schon gern."

Raupe Rosenblatt
01
11.1.2012, 11:38
Finde ich gut - und hilft auch!

Ich habe einen Beruf, den ich in ziemlich verschiedenen Branchen ausüben kann. Daher ist aus einer Stellenausschreibung nicht immer ersichtlich (und manchmal auch dem Arbeitgeber selber nicht so klar), ob sie eine 19jährige HAK-Maturantin suchen oder doch jemanden zum Sachbearbeiten in einer recht speziellen Nische. Der Unterschied im Gehalt liegt ungefähr bei 100 %... Kollektivverträge helfen da nicht weiter, insofern ist die Angabe einer Gehaltsspanne sehr interessant. Einschlägige Annoncen sind für mich schon viel aufschlussreicher geworden.

Peter G
02
11.1.2012, 11:51
Kann ich nur bestätigen ......

....
Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass Unternehmen gar nicht wissen was Sie wollen.

Ein gute Qualifikation würde ja gerne genommen werden, aber halt nicht zu diesem Gehalt.

Ich habe schon Bewerbungsgespräche miterlebt, wo DAS den Unternehmen erst während des Gespräches klar geworden ist.
War dann ein für mich sinnloser Termin; leere Kilometer.

So gesehen:
Es ist auch gut, wenn sich die Unternehmen darüber klar werden müssen, was sie eigentlich wollen - Qualifikation UND Gehalt

max1210
01
11.1.2012, 11:27

Hab noch keine einziges Inserat mit einer echten Angabe gefunden. Immer nur die Mindest-KV Angaben, daraus kann man sich dann ableiten in welcher Stufe man beginnen würde. In den Inseraten steht dann dass, wenn man gut ist es auch erheblich mehr sein kann. Wenn man nicht gut ist wird man nicht genommen werden, also was soll die Mindestangabe? Es sollte der wirkliche Betrag angegeben werden MUESSEN, sonst ist das Gesetz sinnlos. Die KV Gehälter konnte ich mir auch vorher heraussuchen. Vielleicht kann man aber so einen wirklich seriösen Arbeitgeber erkennen, wenn ich mal ein Inserat mit reellen Angaben finde.

Michael B
04
11.1.2012, 11:11
MAn sieht jetzt schon deutlich, dass SERIÖSE Firmen SERIÖSE Gehaltsangaben machen.

Und wenn eine Firma nur "KV-blabla" schreibt, dann kann man sich ein gutes Bild davon machen, was diese Firma von ihren Arbeitnehmern hält.
Denn wenn jemand mit aller Kraft Lohndrückerei betreiben will, dann wird er die "guten" Arbeitskräfte halt nicht bekommen. Niemand mit Qualifikation (und ein bisschen Selbstwertgefühl) wird sich - außer gezwungenermaßen - auf ein solches Inserat bewerben.
Und GENAU DAS ist die beste Konsequenz aus dieser Vorschrift!

1h58min
00
11.1.2012, 10:46
totaler Schwachsinn

... die extrem niedrigen Gehalts-Angaben in den Inseraten stressen extrem.

... es ist eine (erzwungene) Kampfansage an den Bewerber: "... und übrigens wenn du die - immer zu hoch angesetzten Anforderungen - nicht übererfüllst dann zahlen wir dir nur..."

Peter_23
00
11.1.2012, 11:28
Extrem nieder? No!

Jetzt sehen Sie eben mal das tatsächliche Gehaltsniveau.

Es verdient eben nicht jeder so viel wie der ehemalige Immofinanzchef, der runde 70.000,- Euro pro Arbeitstag (!) kassiert hat.

1h58min
00
11.1.2012, 13:52
1800 für TU Absolventen...

Peter_23
00
11.1.2012, 15:31
Sie müssen bedenken, dass es seit den 1980er Jahren defakto kaum reale (Kaufwert) Gehaltssteigerung mehr gegeben hat.

Wenn der TU-Absolvent als Hochwohlgebohren mit reichen Papi im Aufsichtsrat einer grossen AG oder im Stiftungsrat einer einflussreichen Privatstiftung drinnen sitzt und gute "Freunderln" hat, oder anderwertige dazu gleichwertige Freunderl-Verbindungen hat, dann geht deutlich mehr. Garantiert.

Deutlich mehr heisst: Mindestens Faktor 10.

Herr der Ringe
00
11.1.2012, 10:46
Wichtiger wäre z.B.

Firmen die täglich eine/n andere/n unter dem Motto "Schnuppertag" arbeiten zu lassen und diesen Tag natürlich nicht bezahlen - zu strafen und zu veröffentlichen wie z.B. J.P. Jxxxx im Donauzentrum. War vor Weihnachten wieder der Renner.

oh_rly
00
11.1.2012, 17:57

macht Merkur zB genauso

rudi rednose
02
11.1.2012, 10:33
Wieder eine dieser absolut sinnfreien Bestimmungen,

offenbar nur dafür da, irgendwelchen Gewerkschaftern und Beamten (Strafen) Arbeit zu verschaffen.

Den KV Mindeslohn hineinzuschreiben nebst Hinweis auf Überzahlung ist das Papier nicht wert, auf dem es steht, da Gehälter immer schon Verhandlungssache waren.

Zumindest kann ich mich nicht erinnern, jemals einem Bewerber nur den KV angeboten zu haben.

Peter G
01
11.1.2012, 10:49
Die Idee und das Anliegen sind schon in Ordnung.

Aber ich gebe Ihnen Recht, die Ausgestaltung ("KV + Überzahlung ist möglich") ist fragwürdig.

Meiner Meinung nach sollte es eine öffentliche Datenbank geben, in der man anonymisiert Ist-Gehälter nach Region, Branche und Beruf abfragen kann.

All diese Daten sind beispielsweise bei den Sozialversicherungen vorhanden.

Peter_23
01
11.1.2012, 11:33
In Norwegen sind Gehaltsdaten öffentlich einsehbar

Zwar nicht pro Person. Aber z.b. die mittleren Gehälter in einer Firma. Oder sortiert nach Branchen. Oder in einer bestimmten Region.

Es wäre sehr sinnvoll, konkrte IST-Gehaltsdaten (anonym) öffentlich zu machen.

Das würde ein wesentlich Druckmittel entfernen und schlussendlich zu steigenden Löhnen führen da sich Arbeitnehmer dann leichter orientieren können. Die Arbeitgeber können ja schliesslich auch in die Lohnlisten der bestehenden Angestellten "reinschauen" - und tun dies zwecks Vergleich natürlich auch.

divis
 
00
11.1.2012, 13:49
Bis vor zwei Jahren oder so...

...waren in Norwegen auch die Steuerdaten (Einkommen/Vermögen/Steuerlast) pro Person (Name/Geburtsjahr/Postleitzahl) völlig frei einsehbar (für den Zeitraum 2006-2009 immer noch möglich unter http://skattelister.no ), aber das wurde mittlerweile restringiert.

Peter G
01
11.1.2012, 11:47
"Die Arbeitgeber können ja schliesslich auch in die Lohnlisten der bestehenden Angestellten "reinschauen" - und tun dies zwecks Vergleich natürlich auch."

Die Arbeitgeber haben über die Statistiken der grossen Headhunting-Firmen Zugriff auf noch viel mehr Informationen.

Letztlich gehts eigentlich um "Waffengleichheit":

Die Arbeitnehmer wollen einfach denselben Informationsstand haben, wie die Unternehmen jetzt schon.

ramos
21
11.1.2012, 11:09
Abfragen

Ich möchte nicht der Programierer sein. So viele Wenn-Dann Abfragen. Außerdem kennen die meisten Dienstnehmer sich nicht einmal aus, wie sie eingestuft werden, geschweige denn inwieweit Vordienstzeiten angerechnet werden können, noch in welche Kollektivvertragsstufe sie inzuordnen wären. Dh. eine solche Abfrage ist ein genauso sinnloses Projekt, wie die Gehaltsangabe im Inserat. Nur wieder ein Grund die Schaffung von Arbeitsplätzen unter Strafe zu stellen, wenn sie nicht den Wunsch der Gewerkschaft entsprechen.

Peter G
01
11.1.2012, 11:20
Nicht verstanden ........

Ich sprach von der Abfrage von tatsächlich bezahlten IST-Gehältern.

Als erstes interessiert mich, was ich bekomme.
Dann erst, welche KV-Einstufung ich habe.

ad) "Schaffung von Arbeitsplätzen unter Strafe zu stellen"

Das ist schon eine seltsame Ansicht !

Da könnte ich Ihnen jetztglatt unterstellen, dass Sie ein Problem damit haben, zukünftig Ihre Mitarbeiter nicht mehr schlecht bezahlen zu können (weil die Mitarbeiter eben besser informiert sind).

timurinamanu
10
11.1.2012, 10:15
gibt es irgendeine Seite wo man melden kann welche Jobinserate kein Gehalt drinnen stehen haben?

ramos
11
11.1.2012, 11:03
das find ich super

Anschwärzen auch noch - wie tief bist du gesunken

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